![]() |
Prof. Dr. Holger Rogall Nachhaltige Ökonomie, Ökologische Ökonomie, Neue Umweltökonomie |
![]() |
| Home | Vita | Downloads | Aktuelles | Politische Initiativen | Kontakt |
Lehre
Forschung
Service
Die Grundlagen der Nachhaltigen Ökonomie, Ökologischen Ökonomie und der Neuen Umweltökonomie sowie ihre volkswirtschaftliche Basis wurden in den Veröffentlichungen von Holger Rogall (http://www.holger-rogall.de/publikation.htm) erläutert. Stand: 03.12.2008
|
Ökologische Ökonomie.
Eine Einführung, |
|
Volkswirtschaftslehre
für Sozialwissenschaftler.
Eine Einführung, |
|
Ökonomie der
Nachhaltigkeit.
Handlungsfelder für
Politik und Wirtschaft, |
|
Akteure einer nachhaltigen Entwicklung.
Überwindung des Politik-
und Akteursversagens, |
Früher haben wir unsere Positionen unter dem Begriff Neue Umweltökonomie gefasst, heute halten wir den in den 1990er Jahren geprägten Begriff für weniger glücklich, da „Neue“ alles mögliche bedeuten kann, während eine „Nachhaltige“ Ökonomie“ schon Begrifflich zeigt worum es bei dieser Teildisziplin geht: „Um eine ökonomische Theorie der Nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der interdisziplinären Erkenntnisse“ (Rogall 2008). Künftig werden wir daher vieles was wir früher als Aussage der Neuen Umweltökonomie formuliert haben als Position einer Nachhaltigen Ökonomie zur Diskussion stellen. Hierbei verwenden wir eine Reihe von Begriffen, die nicht jedem vertraut sind und daher wie folgt definiert werden sollen:
|
A | |
B | |
C | |
D | |
E | |
F | |
G | |
H | |
I | |
J | |
K | |
L | |
M | |
N | |
O | |
P | |
Q | |
R | |
S | |
T | |
U | |
V | |
W | |
X | |
Y | |
Z | |
Abfall: Die Abfalldefinition lässt sich aus dem KrWW-/AbfG herleiten. Nach dem Abfallgesetz sind Abfälle bewegliche Sachen, die unter Anhang I des Gesetzes aufgeführte Gruppen fallen und deren sich der Besitzer entledigt oder entledigen will oder entledigen muss.
Abgaben: Unter A. werden nach der Abgabenordnung alle Zahlungen definiert, die der Bürger an den Staat (im weitesten Sinne) kraft öffentlichen Rechts zu leisten hat. Sie werden unterschieden in: Beiträge, Gebühren, Steuern, Sonderabgaben, Pflichtpfänder und Zölle (Rogall 2008: 270).
Absolute Einkommenshypothese von Keynes: Die a.E. beschreibt den Zusammenhang von steigenden Einkommen und der Konsumquote (Anteil der Konsumausgaben am Einkommen, auch marginale Konsumquote genannt). Nach der a.E. sinkt die Konsumquote bei steigenden Einkommen (Rogall 2006: 71).
Absorption: Aufnahme und Auflösung von meist gasförmigen Stoffen (Luft, Schadstoffgase etc.) in anderen Stoffen (z. B. Wasser, Filter).
Abwärme: A. ist die anfallende Wärmeenergie, die bei chemischen, physikalischen oder technischen Prozessen als (oft unerwünschtes) Nebenprodukt (Koppelprodukt) erzeugt wird.
Agenda 21: A. (lat.: was getan werden muss; Aufstellung der Gesprächspunkte) beschreibt die Probleme und Lösungsansätze der Menschheit im 21. Jh. Es stellt damit ein Nachhaltigkeitskonzept dar, auf das sich die Teilnehmerstaaten der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro geeinigt haben. Auf der nationalstaatlichen Ebene (z.B. Deutschland) haben viele Regierungen statt nationale Agenden Nachhaltigkeitsstrategien beschlossen. Auf kommunaler Ebene spricht man von einer Lokalen Agenda21 (Rogall 2008: 40).
Akteure einer nachhaltigen Entwicklung: Unter A. versteht die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie alle Personen, die durch Handlungen einen positiven oder negativen, direkten oder indirekten Einfluss auf eine Nachhaltige Entwicklung haben können, d.h. dafür sorgen können, dass die politisch-rechtlichen Instrumente eingeführt oder nicht eingeführt werden (Rogall 2003).
Akteure (Mittel): Unter Mittel werden alle (Macht)mittel der Akteure verstanden, mit denen die Entscheidungen der anderen Akteure beeinflusst werden können. Unterschieden wird in formelle Mittel (z.B. das gesetzlich fixierte Anhörungsrecht bei Gesetzesvorhaben) und informelle Mittel (z.B. Gespräche, Öffentlichkeitsarbeit, Druck, Korruption). Akteursanalyse: Unter A. versteht die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie die Analyse der Akteure und der Akteursgruppen, die Analyse ihrer Ziele und die Analyse ihrer Mittel zur Zieldurchsetzung.
Akteursgruppen: Unter A. werden alle Organisationen, Institutionen, Gruppen usw. verstanden, in denen Akteure tätig sind. (1) direkte Akteursgruppen: Unter d.A. versteht die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie alle Organisationen und Institutionen, die unmittelbar mit der Gesetzgebung oder Auslegung befasst sind und somit die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen der übrigen Akteure beeinflussen können: Bundestag, Bundesregierung, Bundesländer und Bundesrat, die EU-Institutionen und bestimmte internationale Organisationen sowie mit einem gewissen Sonderstatus die Gerichte. (2) In pluralistisch verfassten Demokratien existieren darüber hinaus viele weitere wichtige Akteursgruppen, die Rechtsnormen zwar nicht in Kraft setzen können, aber durch ihren Einfluss auf die direkten Akteure trotzdem über ein großes Machtpotenzial verfügen. Diese Akteure und Akteursgruppen werden in der neuen Umweltökonomie als indirekte Akteure bezeichnet (Rogall 2003: 79).
Akzeptanz: Unter A. wird die positive Haltung bzw. Einschätzung der Akteure (z. B. Bevölkerung, Unternehmen) gegenüber einer Maßnahme (z. B. Einführung eines umweltpolitischen Instruments) verstanden.
Allmendeproblem: Unter A. wurden (im europäischen Mittelalter) die für die gesamte Dorfgemeinschaft nutzbaren Weideflächen verstanden. Das Allmende-Problem besagt, dass die Wirtschaftsakteure mit dem Eigentum der Allgemeinheit nicht so effizient umgehen wie mit ihrem Privateigentum.
Allokation: A. meint die Verwendung (Verteilung) der Güter, insbesondere der Produktionsfaktoren einer Volkswirtschaft. Ziel ist die optimale Allokation der Ressourcen, d.h. der effizienteste Einsatz der Produktionsfaktoren auf alternative Verwendungszwecke (Rogall 2006: 37).
Allokationstheorie: siehe neoklassische Theorie
Amortisation, energetische: Als e.A. bezeichnet man den Zeitraum, über den eine Energieerzeugungsanlage betrieben werden muss, bis die für ihre Herstellung aufgewandte Energie wieder „erzeugt“ wurde. Bei Energiesystemen, die erneuerbare Energien nutzen bestehen Amortisationszeiten von einigen Monaten oder Jahren (z.B. 6 Monate bei Windkraftwerken). Konventionelle Kraftwerke hingegen amortisieren sich niemals energetisch, da zu ihrem Betrieb ständig weitere Primärenergie zugeführt werden muss.
Angebot: Die Ökonomie versteht unter Angebot die Summe aller Güter und Dienstleistungen, die auf Märkten angeboten werden: (1) Auf dem Gütermarkt bieten Unternehmen ihre Produkte an. (2) Auf dem Arbeitsmarkt bieten Menschen ihre Arbeitskraft an. (3) Auf dem Kapitalmarkt bieten Sparer ihr Geld an.
Anlagen: Das BImSchG definiert in § 3 Abs. 5 Anlagen als Fabriken, Betriebsstätten, Maschinen, Geräte, fahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Gabelstapler), Lagerplätze, betriebliche Lagerplätze und Baustellen. Dabei unterscheidet das Gesetz in: (1) Genehmigungsbedürftige Anlagen, für die ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG vorgeschrieben ist, (2) genehmigungsbedürftige Anlagen, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen ist, und (3) nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen nach den §§ 22 ff. BImSchG, für die aber dennoch bestimmte Grundpflichten nach dem Stand der Technik einzuhalten sind, die in verschiedenen Verordnungen präzisiert werden.
Anthropozentrischer Umweltschutzansatz: Der reine a. Ansatz (menschheitsbezogene A.) geht auf Immanuel Kant zurück. Hiernach werden Maßnahmen zum Schutz der Natur nur aufgrund der Gefahren für den Menschen und seine Wohlfahrt ergriffen. Der Mensch selbst hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Natur.
Arbeitslose: Als A. gelten in Deutschland nur diejenigen, die beim Arbeitsamt als solche gemeldet sind. Unter registrierten Arbeitslosen werden alle Menschen verstanden, die beim Arbeitsamt gemeldet, jünger als 65 Jahre sind und weniger als 15 Stunden die Woche arbeiten. Nicht dazu zählen Auszubildende, Arbeitsunfähige und Rentner. Die Arbeitslosenquote wird errechnet, indem die Anzahl der registrierten Arbeitslosen ins Verhältnis zu den abhängig Erwerbstätigen gesetzt wird (Beamte, Angestellte, Arbeiter).
Armut: Als A. bezeichnet man die wirtschaftliche Situation einer
Person oder Gruppe, in der sie nicht aus eigener Kraft einen als angemessen
bezeichneten Lebensunterhalt bestreiten kann. Hierbei wird unterschieden in:
absolute und relative Armut.
(1)
Absolute Armut
tritt dann auf, wenn Menschen nicht über die zur Existenzsicherung notwendigen
Güter verfügen und ein Überleben in Menschenwürde gefährdet ist (internationaler
Maßstab: weniger als die Kaufkraft von einem US-$ pro Tag). Hiervon sind ca. 1,2 Mrd. Menschen insbesondere in den
ärmsten Staaten (sog. LDCs) betroffen. Durch die großen wirtschaftlichen Erfolge
Chinas hat sich in den letzten 20 Jahren auch die Anzahl an Armen und die
globale Armutsquote verringert. Dabei wird oft übersehen, dass es sich bei dem 1
U$-Kriterium nicht um den Gegenwert nach dem Wechselkurs sondern nach der
Kaufkraft handelt, d.h. als absolut Arm wird nur derjenige gerechnet, dessen
Lage einem Armen in den US gleicht, der dort nur einen Dollar am Tag zur
Verfügung hat.
(2) Nach der Definition der EU versteht man unter
relativer Armut
alle Einkommensbezieher, die
weniger als 60% des durchschnittlichen Einkommens ihres Landes zur Verfügung
haben. In Deutschland betrug diese Armutsgrenze 938,- Euro im Jahr 2003
(Deutscher Bundestag 2005/03: 11). Die Hauptsache dieser relativen Armut ist
laut 2. dem Armutsbericht der Bundesregierung Arbeitslosigkeit. Ein relativ
neues Phänomen ist die Tatsache, dass auch sozialversicherungspflichtige
Arbeitnehmer ergänzende Arbeitslosengeld II beziehen und damit unter die
relative Armutsgrenze fallen (im Juni 2005 etwa 388.000, Hans Böckler Stiftung
2006/06: 1). In einer Denkschrift der ev. EKD vom Sommer 2006 wurde als Arm
nicht nur derjenige angesehen, der am Existenzminimum lebt, sondern wer in der
Gesellschaft nicht mehr dazu gehört (Oschlis 2006/07). Nach einer OECD-Studie
vom Herbst 2008 sind die Einkommensungleichheit und die Armutsquote in den
vergangenen 20 Jahren in zwei Drittel aller OECD-Staaten gestiegen (OECD 2008:
5).
Der Nobelpreisträger Amartya Sen sieht Armut als einen Mangel an Verwirklichungschancen und Reichtum als ein sehr hohes Maß an Verwirklichungschancen an. Dieser Mangel kann sich in niedriger Lebenserwartung, schwerer Unterernährung, chronischen Krankheiten Analphabetismus und anderen Nöten niederschlagen (Sen 2003: 32; Rogall 2006: 284).
Artenschutz: Die Bundesartenschutzverordnung gewährt Tieren und Pflanzenarten, die vom Aussterben bedroht sind, einen erhöhten Schutz. Danach ist es u. a. verboten, wildwachsende Pflanzen missbräuchlich zu nutzen, ihre Bestände zu verwüsten sowie wildlebende Tiere mutwillig zu töten.
Askese: Im europäischen Altertum wurde das Training und die Enthaltsamkeit der Athleten als Askese bezeichnet. Später wurde unter Askese das Meiden von bestimmten Speisen und Getränken, geschlechtlichen Genüssen bis zur völligen Abkehr von weltlichen Freuden verstanden.
Atomare Risiken: Von Kritikern der Nutzung kerntechnischer Anlagen werden insbesondere die folgenden Risiken benannt: (1) Großflächige Verstrahlungen infolge von Sabotageakten, kriegerischen Auseinandersetzungen oder Unfällen (einem sog. Super-Gau) können nicht ausgeschlossen werden. (2) Aufgrund der teilweise sehr langen Halbwertszeiten kann die absolut sichere Ablagerung (Endlagerung) über Jahrhunderttausende nicht garantiert werden. (3) Die großtechnischen Strukturen der Atomwirtschaft fördern wirtschaftliche Konzentrationsprozesse und ineffiziente Energienutzung (z.B. Verzicht auf Abwärmenutzung). (4) Die Nutzung der Atomenergie verschärft die Abhängigkeit von Energieträgern (hier: Uran), die nur noch für einige Jahrzehnte vorhanden sind und aus dem Ausland stammen.
Aufklärung: Als A. wird eine geistesgeschichtliche Epoche bezeichnet, die Ende des 17. Jh. in England ihren Ausgangspunkt nahm und sich im 18. Jh. in ganz Europa und Nordamerika verbreitete. Der Begriff fasst verschiedene Strömungen (z.B. Rationalismus, Empirismus) zusammen, die gemeinsam den absoluten Wahrheitsanspruch der Offenbarungsreligionen (z.B. Christentum) in Frage stellten und die absoluten Monarchien kritisierten. Grundanliegen war, dem Menschen mit Hilfe der Vernunft zum „Ausgang aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ (I. Kant) gegenüber den Dogmen der Kirchen zu verhelfen. Eng verknüpft mit der Entwicklung der philosophischen Aufklärung verlief der Erkenntnisfortschritt der Naturwissenschaften (Rogall 2008: 97).
Ausschlussprinzip: Unter dem A. versteht die Ökonomie das Recht (die Möglichkeit) jedes Eigentümers eines privaten Gutes, andere von der Nutzung dieses Gutes auszuschließen bzw. für die Nutzung einen Preis zu verlangen. Dieses Recht ist ökonomisch sinnvoll, da private Güter der Nutzungsrivalität unterliegen.
Außenhandelspolitik: Unter A. werden alle nationalstaatlichen Maßnahmen verstanden, die den internationalen Austausch von Gütern und Dienstleistungen beeinflussen.
Bedarf: Unter B. versteht die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie die auf dem Gütermarkt auftretende Nachfrage. Sie leitet sich aus den Bedürfnissen der Menschen ab, ist aber einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt (Einkommen, Schichtzugehörigkeit, soziale Umwelt, natürliche Umwelt, sonstige Informationen, Werbung).
Bedürfnisse: B. sind angeborene Wünsche, die ein Mensch befriedigen möchte.
Beiträge und Gebühren: B. und G. werden als zur Finanzierung einer öffentlichen Leistung definiert. Beiträge werden hierbei von den Beitragspflichtigen unabhängig von der Nutzungsdauer und Intensität erhoben. Gebühren hingegen werden als äquivalent (Äquivalenzprinzip) für eine konkrete Gegenleistung angesehen (Benutzergebühren). Beispiele hierfür sind Abfall- und Entwässerungsgebühren. Charakteristisch für diese Abgabenarten ist die Dominanz des Finanzierungsziels. Die Höhe der Gebühren und Beiträge darf nicht beliebig hoch gesetzt werden, sondern muss sich an dem Kostenaufwand der zu finanzierenden Leistung oder Anlage orientieren. Um hierbei eine Lenkungswirkung (im Sinne eines geringeren) Verbrauchs zu erreichen, kann nur die Gebührengestaltung (lineare Staffelung ohne Grundgebühr) eingesetzt werden. Damit stößt dieses Instrument schnell an seine Grenzen (Rogall 2008, Kap. 9).
Behaviorismus: B. ist eine Schule der Psychologie (Verhaltensforschung), die Anfang des 20. Jh. gegründet wurde. Sie geht davon aus, dass alle menschlichen Verhaltensweisen ausschließlich genetisch bestimmt sind. Die angeborenen Verhaltenstendenzen können lediglich mittels Konditionsmechanismen (Belohnungs- und Bestrafungsprinzipien) verstärkt oder abgeschwächt werden. Nach dieser Theorie kann kein ein moralisches Verhalten aufgrund innerer ethischer Werte erfolgen.
Benutzervorteile: B. sind umweltökonomische Instrumente, um den Erwerb von Produkten zu fördern, die deutlich umweltfreundlicher sind als die durch gesetzliche Ge- und Verbote definierten Standardprodukte. Durch die Einführung dieser Benutzervorteile sollen mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden: (1) Durch die Einschränkung von Standardprodukten soll eine Umweltentlastung stattfinden, (2) die Nachfrager sollen einen deutlichen Anreiz zum Erwerb der umweltfreundlichen Produkte erhalten, (3) die Anbieter sollen zur Umstellung ihrer gesamten Produktion auf diese umweltfreundlicheren Produkte bewegt werden, zumindest soll eine aktive Werbung für diese Produkte erreicht werden.
Besitz: B. bedeutet juristisch die tatsächliche Sachherrschaft, d.h. der Besitzer einer Sache kann für eine bestimmte Zeit in den vertraglichen (z.B. Mietvertrag) und gesetzlichen Grenzen die Sache nutzen.
Beste verfügbare Technik (BVT): Der Begriff BVT stammt aus dem angelsächsischen Rechtsbereich (best available technique - BAT). Unter BVT werden Anlagen verstanden, die dem „neuesten Stand der Entwicklung“ entsprechen und unter „wirtschaftlich vertretbaren Verhältnissen“ für die Betreiber zugänglich sind. Die EU-Kommission versucht durch die Nutzung dieses Begriffs den im BImSchG verwendeten Begriff „Stand der Technik“ zu ersetzen.
Bewertung von Umweltgefahren und -belastungen: Bis heute existiert kein anerkanntes Verfahren, mit dem sich U. messen lassen. Das zentrale Problem besteht darin, dass Größen gemessen und bewertet werden müssen, die nicht die gleiche Einheit (z.B. Euro) aufweisen und daher nur schwer miteinander vergleichbar sind. Lange Zeit wurde versucht die Umweltbelastungen im Sinne von Umweltschadenskosten zu monetarisieren. Dieser Versuch wurde aber wegen der Bewertungsprobleme („Was kostet eine ausgestorbene Rotkehlchenart“) aufgegeben. Heute wird mit Hilfe der Umweltgesamtrechnung die Entwicklung der Umweltbelastungen an Hand von Indikatoren in einzelnen Bereichen dargestellt.
BImSchG: Bundesimmissionsschutzgesetz
Blockheizkraftwerk (BHKW): Ein BHKW besteht aus Motoren oder Gasturbinen, die die bei der Stromerzeugung gewonnene Abwärme als Nahwärme für die Raumheizung und die Warmwassererzeugung nutzen. Ab Leistungsklassen >5 oder 10 MW spricht man nicht mehr von BHKW, sondern von KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Koppelung).
Boden: Der B. ist die oberste (meist nur 20-40 cm dicke) überbaute und nicht überbaute Schicht der festen Erdkruste, einschließlich des Grundes fließender oder stehender Gewässer, soweit sie durch menschliche Aktivitäten beeinflusst werden kann. Der Boden nimmt eine Vielzahl von nicht substituierbaren natürlichen Funktionen für den Menschen war. So dient er der Nahrungsmittelproduktion, als Siedlungs- und Verkehrsfläche, nimmt Abfälle und Emissionen auf. Weiterhin übernimmt der Boden zahlreiche Regelungs- und Lebensraumfunktionen. Da er sich nur sehr langfristig über viele Jahrzehnte bildet, wird er zu den nicht-erneuerbaren Ressourcen gerechnet.
Bonus-Malus-Systeme: B.M.S. sind umweltökonomische Instrumente. Mit ihnen sollen sich umweltfreundliche Produkte auf dem Markt durchsetzen, indem der Erzeuger oder Nachfrager eines umweltfreundlicheren Produkts eine Geldzahlung erhält, die von den Erzeugern oder Nachfragern eines umweltschädlicheren Produkts durch einen höheren Preis finanziert werden. Als Beispiel lässt sich das EEG nennen, das dafür sorgt, dass Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien einen gesetzlich garantierten, über den Marktpreis liegenden, Preis für ihren eingespeisten Strom erhalten.
Brundtland-Bericht: Der B. wurde im Jahr 1987 veröffentlicht. Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung erarbeitete diesen Bericht unter der Leitung der ehemaligen Ministerpräsidentin von Norwegen Gro Harlem. Er bildete die Grundlage für die Rio-Konferenz im Jahr 1992.
Bruttoinlandsprodukt (BIP): Das BIP ist ein Maß, für die in einem bestimmten Wirtschaftsraum (z. B. Deutschland) in einem definierten Zeitraum (z. B. einem Kalenderjahr) statistisch erfassten Leistungen einer Volkswirtschaft. Es gibt somit den Wert aller in einem Jahr erzeugten Güter und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft wieder, die statistisch erfasst werden, wobei die Vorleistungen abgezogen werden (da sonst z. B. ein Transistor im Autoradio dreifach erfast würde: (1) beim Verkauf an den Radiohersteller, (2) beim Verkauf des Radios an den Pkw-Hersteller, (3) beim Verkauf des Pkw) (Rogall 2006: 168).
Bruttonationaleinkommen (BNE): Das BNE ist ein Maß für die in einem bestimmten Wirtschaftsraum (z. B. Deutschland) in einem definierten Zeitraum (z. B. einem Kalenderjahr) erzeugten Einkommen. Das BNE gibt also die Summe aller in einem Jahr erzielten Einkommen der Menschen, die in einem Land wohnen, wieder, die statistisch erfasst werden. Früher wurde dieses Maß Bruttosozialprodukt genannt. Der Unterschied zum BIP besteht darin, dass in dieser Maßzahl auch die im Ausland erzielten Einkommen (z. B. Kapitaleinkommen wie Zinsen) hinzu addiert werden und die von Ausländern in Deutschland erzielten Einkommen abgezogen werden. Das globale BNE betrug 2005 rund 50.000 Mrd.; U$ Weltbank 2007: 349; Rogall 2006: 168).
Bürgerinitiativen (BI): BI sind spontane, zeitlich meist begrenzte, eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger, die sich außerhalb der etablierten Beteiligungsformen der repräsentativen Demokratie zumeist zu einem bestimmten, aktuellen Anlass zusammenschließen und als unmittelbar Betroffene auf Entscheidungen Einfluss nehmen wollen.
Coase-Theorem: Coase versuchte in den 1960er Jahren das Problem des Marktversagens durch das Vorliegen externer Effekte zu lösen, indem er Eigentums- oder Nutzungsrechte (Property-Rights an Umweltgütern) vergeben wollte. Entweder entschädigt der Betroffene den Verursacher für eine Produktionseinschränkung (Nutzungsrechte liegen beim Produzenten) oder der Produzent muss dem Betroffenen eine Ausgleichszahlung für die Umweltschädigungen leisten. Coase geht hierbei davon aus, dass durch Verhandlungslösungen beide Fälle zu einem ökonomisch-ökologischen Optimum führen. Dieser Ansatz wird von vielen Autoren kritisiert. So sind heute die wichtigsten Umweltprobleme regionaler oder gar globaler Natur, wer sollte hier einzelne Eigentumsrechte erhalten.
Dauerhaft aufrechterhaltbare Entwicklung: s. Nachhaltige Entwicklung.
Defensivausgaben: Unter D. werden alle Ausgaben verstanden, die aufgewendet werden, um die aufgrund der industriellen Produktionsweise entstandenen Verschlechterungen der Lebens-, Umwelt- und Arbeitsbedingungen zu neutralisieren oder zu reduzieren (Bartmann 1996: 88).
Deismus: D. ist eine Glaubensrichtung, die in der Aufklärung des 17. und 18. Jh. entstand und davon ausgeht, dass Gott nach der Schöpfung keinen Einfluss mehr auf die Welt nimmt.
Demeritorische Güter: D.G. sind Güter, bei deren Konsum negative externe Effekte auftreten. Die bekanntesten Beispiele sind Alkohol, Tabak, Rauschgift. Tatsächlich fallen sehr viel mehr Güter unter diese Kategorie, z.B. alle Primärenergieträger.
Demokratieprinzipien: Von einer Demokratie (Volkssouveränität: Herrschaft des Volkes) kann nur gesprochen werden, wenn die folgenden D. eingehalten werden: Wahl- und Mehrheitsentscheidungen, Menschen- und Freiheitsrechte sowie die Gewaltenteilung.
Devisen: Unter D. werden alle Fremdwährungen verstanden, die international als Zahlungsmittel akzeptiert werden (insbes. US-Dollar, Euro).
Devisenmärkte: Auf den D. werden nationale Währungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander gehandelt. Hierdurch ergibt sich ein Austauschverhältnis (Wert) der Währungen zueinander.
Direktinvestitionen (ausländische): A.D. sind Investitionen im Ausland, mit denen Wirtschaftsakteure (vor allem private Unternehmen) ausländische Immobilien erwerben, Betriebsstätten (Tochterunternehmen) errichten oder ausländische Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen. Die Kapitalbeteiligungen zählen dann zu den a.D., wenn der Anteilsbesitz mindestens 10% beträgt. Die deutschen Direktinvestitionen betrugen 652 Mrd. € im Jahr 2002 (Deutscher Bundestag 2004/11: 365 und 380).
Diskontierung: Unter D. wird eine Methode der neoklassischen Ökonomie verstanden, mit der ein in der Zukunft auftretender Schaden in der Gegenwart bewertet bzw. errechnet werden soll. Empirisch lässt sich nachweisen, dass Menschen künftige Kosten/Schäden abzinsen (abwerten). So bewerten Menschen Schäden der Zukunft kleiner, als sie tatsächlich sind. Diese Verhaltensweise erklärt (ökonomisch), warum Menschen gegen gravierende Umweltgefahren (z.B. Klimaveränderungen) nur unzureichende Maßnahmen ergreifen.
Doppel-Denken: Unter D.D. wird die „Fähigkeit“ von Menschen verstanden, das vorhandene Wissen über Probleme und ihre Zusammenhänge ins Unterbewusstsein zu verdrängen. Gleichzeitig schafft es der Mensch sich eingebildete („zurechtgelegte“) Zusammenhänge als so realistisch vorzustellen, dass er sie in diesem Augenblick – der auch sehr lange aufrechterhalten werden kann – tatsächlich glaubt.
Drei-Säulen Theorie der Nachhaltigkeit: Die D.S. geht davon aus, dass alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen gleichrangige Ziele aufweisen (ökologische, ökonomische und sozial-kulturelle), die ins Gleichgewicht gebracht werden müssen. Sie wird zur Position der schwachen Nachhaltigkeit gerechnet. Derartige Optimierungsprozesse können dazu führen, dass ab einer bestimmten Höhe der Einkommenssteigerung die Grenzen des Umweltraumes überschritten werden. Diese Entwicklung wäre jedoch nicht zukunftsfähig, da die natürlichen Lebensgrundlagen lebensnotwendig sind und nicht substituiert werden können.
Ecodesign: E. meint die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten, von der ersten Produktidee bis zur Fertigung (mit dem Ziel die ökologischen Managementregeln der Nachhaltigkeit einzuhalten).
EEG: siehe Erneuerbare-Energien-Gesetz
Effizienz: E. bezeichnet den geringst möglichen Einsatz der Ressourcen bei der Befriedigung der Bedürfnisse einer Gesellschaft.
Effizienzstrategie: E. meint eine Strategie, die eine drastische Erhöhung der Ressourceneffizienz (-produktivität) von bestehenden Produkten verfolgt, z.B. um den Faktor 4 oder 10. E.U.v. Weizsäcker trug zu der Verbreitung der Idee bei, indem er „doppelten Wohlstand bei halben Ressourcenverbrauch“ forderte, z.B. Drei- oder Ein-Liter-Autos.
Eigennutz orientierte Ziele: E. meint alle Ziele die ein Individuum anstrebt, um den eigenen Nutzen zu steigern. Unterschieden wird in die Kategorien pekuniäre Ziele (Einkommen), Prestigezuwachs (höheres Ansehen), Machtzuwachs.
Eigentum: E. bedeutet, dass der Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei über sein Eigentum verfügen kann. Einige Autoren leiten daraus irrtümlicherweise ein uneingeschränktes Herrschaftsrecht an dem Gut ab. Ein derart absolutes Recht existiert in einer modernen Gesellschaft nicht. Vielmehr muss ein Eigentümer die verfassungsrechtlichen Einschränkungen („Sozialbindung des Eigentums“ Art. 14 Grundgesetz) und die gesetzlichen Grenzen (z.B. gesetzlich fixierte Umweltschutz- und Sicherheitsstandards) einhalten. Innerhalb dieses Rahmens kann er über die Nutzung seines Eigentums frei entscheiden oder es gegen Entgelt verkaufen. Ein ergänzendes Recht ist die Vertragsfreiheit (aus Art 2. GG abgeleitet), durch die Unternehmen und Konsumenten innerhalb des gesetzlichen Rahmens Verträge frei aushandeln können. Diese Vertrags-, Nutzungs- und Veräußerungsrechte sind in marktorientierten Rechtsstaaten natürlich besonders wichtig, weil sie die Grundlage für die eigenverantwortlichen Entscheidungen der Unternehmen über den Einsatz der Produktionsmittel bilden. Daher stehen die Eigentumsrechte in den gemischtwirtschaftlichen Industriestaaten in aller Regel unter dem besonderen Schutz der Verfassungen. In Diktaturen, in denen Eigentumsrechte gegenüber dem Staat nur unzureichend geschützt sind, verläuft die wirtschaftliche Entwicklung i.d.R. weniger dynamisch, da die Anreizfunktion des Eigentums unzureichend ist.
Einkommenselastizität: Die E. misst die Reaktion der Konsumenten auf eine Einkommenssteigerung: i.d.R. erhöht sich die Nachfrage bei steigendem Einkommen. Die E. ist abhängig von den Güterarten: Bei Luxusgütern herrscht eine positive Elastizität (die Nachfrage steigt mit dem Einkommen). Bei Gütern des Grundbedarfs existiert hingegen eine negative E. (die Nachfrage geht mit steigendem Einkommen zurück).
Elastizität: Eine Elastizität zeigt das Verhältnis der relativen Änderung einer Größe zu der sie verursachenden relativen Änderung einer anderen Größe. Beispielsweise zeigt die Einkommenselastizität, um wie viel Prozent, sich die Nachfrage eines Haushaltes verändert, wenn das Einkommen um einen bestimmten Prozentsatz steigt oder sinkt. Bei einer Elastizität von 1 würde die Nachfrage proportional zum Einkommen steigen.
Emissionen: E. sind von Anlagen oder Produkten ausgehende Luftverunreinigungen (Gase, Stäube), Geräusche, Strahlen, Abwärme und Erschütterungen. Emissionen sind somit bei der Produktion oder dem Konsum anfallende unerwünschte Koppelprodukte. Unter Emittenten werden alle Unternehmen verstanden, bei deren Produktion Schadstoffemission anfallen (im übertragenen Sinn: den Managementregeln der Nachhaltigkeit nicht entsprechen).
Emissionsrechte: Bei dem Instrument der handelbaren Emissionsrechte, das auf Dales (1968) zurückgeht, legt ein Nationalstaat oder die Völkergemeinschaft für eine Region, ein Land oder die Welt einen Emissionsstandard fest (engl. cap), ermittelt die damit vereinbare Emissionsmenge und bringt die Emissionsrechte (auch Lizenzen genannt) in Umlauf. Jeder Emittent (jedes Unternehmen oder jeder Staat) darf nur soviel an (Schad-)Stoffen in einer Periode ausstoßen, wie er Lizenzen hierfür besitzt. Je nach Ausgestaltung des Lizenzsystems berechtigen die Lizenzen für einen festgelegten Zeitraum (ein Jahr oder mehrere Jahre) zu einer bestimmten Emissionsmenge. Anschließend können die Emissionsrechte frei gehandelt werden. Aus diesem Grund wird das Instrument auch „cap and trade“ genannt.
Empathie: Menschen können sich in andere Menschen „hineinversetzen“. Sie können so Schmerz, Trauer und Angst mitempfinden, obgleich sie hiervon unmittelbar gar nicht betroffen sind (Empathie genannt). Diese Fähigkeit konnte in der Gehirnforschung nachgewiesen werden. Sie ermöglicht dem Menschen Mitleid zu empfinden und etwas für andere (idealistisch) tun zu wollen (Rogall 2008: 164).
Energie: E. ist die Fähigkeit eines Körpers Arbeit zu verrichten. Sie wird in der gleichen Einheit wie Arbeit, d.h. in Joule, gemessen (1 KJ = Tausend Joule, 1 MJ = 1 Million Joule). Eine andere gebräuchliche Energieeinheit ist die kWh (Kilowattstunde). Oftmals werden die Energieeinheiten auch in Primärenergieeinheiten angegeben (1 kg Steinkohleneinheit SKE = 29.308 KJ = 8,14 kWh; 1 kg Rohöleinheit RÖE = 41.868 KJ =11,63 kWh; 1 m3 Erdgas = 31.736 KJ = 8,82 kWh).
Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2000, 2004, 2006 und 2008: Die EnEV ersetzte die Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Sie führte ein: (1) strengere Wärmeschutzstandards für Neubauten und bei Eigentümerwechsel sowie (bedingt) auch für Altbauten, (2) Mindestwirkungsgrade für Heizungsanlagen (die zu einem Austausch von allen Anlagen, die vor 1978 errichtet wurden, führte) (3) verbrauchsabhängige Abrechnungen von Heizungsanlagen, (4) eine veränderte Berechnung der Wärmeschutzwerte: Primärenergiebedarf statt Wärmestandard der Gebäudehülle. Die EnEV von 2008 beinhaltet die folgen zentralen Änderungen für Neubauten: (1) Absenkung des zulässigen Primärenergiebedarfs um ca. 30% (von ca. 100kWh/m2/a auf ca. 70), (2) Erhöhung der Anforderungen für den Wärmeschutz um ca. 15%, (3) Einführung eines neuen Rechenverfahrens für den Nachweis. Für Bestandsbauten: (1) Begehbare, bislang ungedämmte oberste Geschossdecken müssen ab 2012 gedämmt sein, (2) elektrische Speicherheizsysteme in Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen dürfen ab 2020 nicht betrieben werden (Ausnahmen sind benannt). (3) die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile wurden abgesenkt, die notwendigen Dämmdicken erhöhen sich hierdurch i.d.R. um ca. 4 cm.(Vogler 2008/02).
Energiepreiskrisen: Aufgrund der Politik der OPEC-Länder erhöhten sich in den Jahren 1973/74 und 1979/80 die Rohölpreise dramatisch (1973/74 von 3 auf 11$/Barrel, 1979/80 auf 34$/Barrel). In der Folge stiegen die gesamtwirtschaftlichen Preise deutlich an (1973: 6,9 %; 1974: 7,0 %; 1980: 5,4 %; 1981: 6,3 %) und wirtschaftliche Wachstumseinbrüche waren zu verzeichnen (Wachstum reales BIP 1974: 0,2 %; 1975: -1,3 %; 1981: 0,1 %; 1982: -0,9 %). Nicht wenige Autoren befürchten, dass künftig die Ölpreise weiter steigen werden, da der Höhepunkt der Förderung bald erreicht ist, die Industriestaaten ihren Verbrauch nicht verringern und die bevölkerungsreichen Staaten der Erde (z.B. China und Indien) in Zukunft immer mehr verbrauchen werden.
Enquete-Kommissionen: E.K. sind Kommissionen des Bundestages oder der Länderparlamente die sich aus Abgeordneten und Experten zusammensetzen und über Lösungen für langfristige Probleme beraten.
Entsorgung: Die E. umfasst nach dem Abfallgesetz die Verwertung, Behandlung und Endlagerung von Abfällen.
Entwicklungsfaktoren, zentrale (laut Weltbank 2005: 2): (1) Rechtssicherheit und ein Mindestmaß an demokratischen Grundrechten (z. B. funktionierendes Gerichtssystem und eine nicht korrupte Polizei, Durchsetzung von Eigentumsrechten, z. B. Einhaltung von Verträgen, Begrenzung der Kriminalität und Korruption); (2) politische Sicherheit (funktionierende Verwaltung, die politische Entscheidungen umsetzt und keine willkürlichen Regelungen erlässt); (3) makroökonomische Stabilität (Inflationsrate, Wechselkurse); (4) stabiles Steuer- und Finanzsystem; (5) ausreichende Infrastruktur (Informations- und Verkehrsinfrastruktur); (6) ausreichendes Bildungsniveau für alle Bewohner. Damit hat die Weltbank den gesellschaftlichen Institutionen eine zentrale Rolle zugewiesen (Rogall 2008: 329).
Entwicklungspolitik: E. umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozial-kulturellen Verhältnisse in den Entwicklungsländern (von 3. Welt sprechen wir nicht mehr, da der Ost-Block als 2. Welt nicht mehr existiert).
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Mit dem EEG von 2000 wurden die Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich fixiert. Diese Vergütungen werden in den Folgejahren stufenweise abgesenkt. Das Gesetz wurde im Jahr 2004 novelliert und aufgrund seines Erfolges von vielen Ländern übernommen.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz von 2008 (EEWärmG): Das Gesetz führt eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung für alle neuen Bauvorhaben ab 1.1.2009 mit einer Nutzfläche >50 m2 ein (Ausnahmen sind benannt). Die Nutzungspflicht kann durch die nachweispflichtige Nutzung folgender Techniken erfüllt werden: (1) Solare Strahlungsenergie (Deckungsquote mind. 15% des Wärmebedarfs oder 0,03 m2 Kollektorfläche pro m2 Gebäudenutzfläche für Mehrfamilienhäuser, (2) gasförmige Biomasse bei Nutzung in einer KWK-Anlage (Deckungsquote: mind. 30%), (3) flüssige Biomasse bei Nutzung in einem Kessel mit der besten Verfügbaren Technik (Deckungsquote: mind. 50%), (4) feste Biomasse (Deckungsquote: mind. 50%), (5) Wärmepumpen mit einer festgelegten Mindest-Jahresarbeitszahl von 1,2 bei Gaswärmepumpen und 3,3 bis 4,0 bei strombetriebenen Wärmepumpen (Deckungsquote: mind. 50%), (6) der Durchführung von Ersatzmaßnahmen (Nutzung von Abwärme, unterschreiten des Primärenergiebedarfs der jeweils gültigen Energiesparverordnung um 15%, Deckung des Wärmebedarfs aus Nah- oder Fernwärme).
Ertragsgesetz (Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag): Das E. ist nach der klassischen Theorie ein ökonomisches Gesetz. Es besagt, dass bei steigendem Einsatz eines Produktionsfaktors (die anderen beiden Produktionsfaktoren werden konstant gehalten) der Output nur unterproportional wächst. Mit zunehmendem Einsatz des Faktors fällt der Ertragszuwachs (Grenzertrag) immer geringer aus (positive aber abnehmende Grenzerträge). Die Neoklassik geht davon aus, dass dieses Verhältnis im Regelfall gilt. Turgot entwickelte das Ertragsgesetz ursprünglich, um die Ertragsveränderungen in der Landwirtschaft zu beschreiben. Danach steigt der Grenzertrag (von vielen Autoren auch Grenzprodukt genannt) eines Ackers zunächst an, wenn der Bauer die Anzahl der Arbeiter konstant hält und den Düngereinsatz erhöht. Bei immer weiterer Erhöhung nimmt der Output immer geringer zu. Wird der Grenzertrag monetarisiert (in Geldbeträgen ausgedrückt), spricht man von Grenzumsatz.
Erwerbslose: E. sind alle Nichtbeschäftigten, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie bei der Agentur für Arbeit registriert sind.
Erwerbspersonen: E. sind alle Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, unabhängig von der Bedeutung des Ertrages ihrer Tätigkeit oder Arbeitszeit, d. h. als Erwerbspersonen zählen Erwerbstätige und Erwerbslose. Erwerbslose sind Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt gemeldet sind. Erwerbstätige sind alle abhängig Beschäftigten, selbstständig Tätige und ihre mithelfenden Familienangehörigen.
Ethik: (griech. „Ethos“: Sitte, im Sinne von Moral) ist die philosophische Wissenschaft von der Moral. Gegenstand ihrer Betrachtungen sind die menschlichen Handlungen, die Quellen, aus denen diese hervorgehen, und der Inhalt der Werte und Normen selbst. Sie versucht u.a. auf folgende Fragen Antworten zu finden „Was sollen wir tun?“ oder „Was dürfen wir nicht tun?“: Gibt es eine Anzahl von ewigen Werten, die wie Naturgesetze oder Gottes Gebot vom Menschen nicht zu verändern sind (Naturrecht, Gottesrecht)? Ist der Wille, sie einzuhalten, biologisch vererbt, gehört er unveränderlich zum Menschsein oder erwächst er aus der Erfahrung und der kulturellen Entwicklung, und kann daher in den Zeitaltern wechseln? (Rogall 2008: 122)
Ethische Kapitalanleger: Unter E.K. werden Menschen verstanden, die neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Rendite, Sicherheit, Liquidität) auch die Art der Verwendung des angelegten Geldes in die Anlageentscheidung miteinbeziehen. Beispielsweise legen sie ihr Geld bei Fonds oder Unternehmen an, die einen Beitrag zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft leisten.
Ethische Grundwerte einer nachhaltigen Entwicklung: Eine Nachhaltige Entwicklung beruht (im Sinne eines konstitutiven Elements) auf den Grundwerten der Gerechtigkeit und der Verantwortung. Der Gerechtigkeit zwischen den Menschen der Gegenwart (intragenerative G.) und zwischen den heutigen und künftigen Generationen (intergenerative G.) sowie der Verantwortung für ihr Wohlergehen.
Ethische Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung: Die ethischen Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung werden aus den Grundwerten der Gerechtigkeit und der Verantwortung (für sich selbst, die Mitwelt und künftige Generationen) abgeleitet: (1) Intergenerativer Gleichheitsgrundsatz: Jede Generation hat die Verpflichtung, kommenden Generationen eine intakte Natur und die gleiche Menge an Ressourcen zu hinterlassen. (2) Intragenerative Gerechtigkeitsgrundsatz: Alle Menschen haben die gleichen Rechte, z.B. auf eine intakte Natur und die Nutzung einer gerechten Menge an Ressourcen. (3) Vorsorgeprinzip (Risikominimierungs- und Vorsichtigkeitsprinzip); (4) Eigene Schutzrechte für die Natur (Umweltschutz nicht nur für den Menschen, sondern auch um der Natur selbst willen oder aus dem Vorsorgeprinzip abgeleitet), (5) Frieden (Harmonie) mit der Mitwelt; (6) Gewährleistung der Prinzipien einer sozialen und rechtsstaatlichen Demokratie (inkl. Partizipation der Menschen an wichtigen Entscheidungsprozessen).
Ethisches Investment: s. ethische Kapitalanleger.
Eutrophierung (Überdüngung): E. ist eine Überdüngung von Gewässern, die zur Folge hat, dass sich das Wachstum der Wasserpflanzen aber auch der Algen beschleunigt. Gewässerschäden treten dadurch ein, dass der Sauerstoffbedarf immer größer wird und zum Sauerstoffmangel in den Gewässern führt. In einem fortgeschrittenen Stadium führt das Absterben der Wasserpflanzen zur Fäulnis und zur Bildung giftiger Stoffe wie Ammoniak und Schwefelwasserstoff. Die E. entsteht durch ein Überangebot von Düngemitteln (meist Nitrat und Phosphat) aus der Landwirtschaft und durch Abwässer. Die Folge ist ein Rückgang des Fischbestandes bis hin zum Fischsterben.
Exekutive: Mit E. (lat.) wird die vollziehende Gewalt bezeichnet, d.h. die gesamte Staatstätigkeit mit Ausnahme der gesetzgebenden (Legislative) und der Recht sprechenden Gewalt (Judikative).
Externe Effekte (Überwälzung von Kosten und Nutzen ohne Bezahlung): Wenn Menschen wirtschaften, kann sich dies positiv oder negativ auf die Gesellschaft auswirken. Bei positiven externen Effekten erhöht sich die Lebensqualität der Gesellschaftsmitglieder, ohne dass sie für den Nutzen bezahlen. Z.B. bringt die Pflanzung eines Apfelbäumchens nicht nur dem Eigentümer sondern der ganzen Gesellschaft einen Nutzen. Bei negativen externen Effekten entstehen Kosten, für die nicht der Verursacher, sondern andere Gesellschaftsmitglieder aufkommen müssen (z. B. Verunreinigung von Trinkwasser). Diese Kosten werden externalisiert, d.h. auf Dritte (z.B. Steuerzahler, künftige Generationen) überwälzt. Wenn negative externe Kosten im Produktpreis nicht enthalten sind, werden die Güter unter den (volkswirtschaftlichen) Produktionskosten verkauft. Die zwingende ökonomische Folge ist eine Übernachfrage und somit Fehlallokation (z.B. ineffiziente Verwendung der Ressourcen). Unter Externalisierung der Umweltkosten versteht die Ökonomie die Überwälzung der Umweltkosten, die durch die Nutzung und Belastung der natürlichen Ressourcen bei Produktion und Konsum von Gütern entstehen. Als erster Wissenschaftler hat sich A. Pigou in den 1920er Jahren mit der Problematik der Externalisierung (Überwälzung) von Produktionskosten beschäftigt. Pigou wollte die externen Kosten internalisieren (auf den Produktpreis zurück überwälzen), indem er die Verursacher des Schadens eine Steuer zahlen lassen wollte (sog. Pigou-Steuer).
Fehlallokation: F. meint die ineffiziente (falsche) Verwendung (Verteilung) von Gütern und Produktionsfaktoren, z.B. wenn die natürlichen Ressourcen übernutzt werden, so dass sie nicht dauerhaft zur Verfügung stehen.
Fernwärme: Die aus Kraftwerken (KWK- Anlagen) und Müllverbrennungsanlagen stammende Abwärme wird zum Heizen von Wohnanlagen und z.B. für Schwimmbäder genutzt.
Finanzpolitik: F. umfasst alle Maßnahmen des Staates um mittels Einnahmen und Ausgaben die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele zu erreichen. Im Zentrum stehen hierbei werden die folgenden Ziele: (1) Sicherstellung eines handlungsfähigen Staatshaushalts (über lange Sicht ausgeglichener Staatshaushalt), (2) Finanzierung einer ausreichenden Ausstattung mit meritorischen Gütern, (3) Einsatz der Einnahmen und Ausgaben zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur, Preisstabilität, (4) konsequenter Einsatz der Einnahmen und Ausgaben zur Initiierung des ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft nach dem Standard-Preis-Ansatz (Erreichung der Nachhaltigkeits-/Umweltschutzstandards), (5) konsequenter Einsatz der Einnahmen und Ausgaben zur Erreichung einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung, (6) Einsatz der Einnahmen und Ausgaben zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins aufgrund von Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit).
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW): FCKW sind unterschiedlich stark fluorierte Chlorkohlenwasserstoffverbindungen. Sie werden als Treibgase, als Kältemittel und als Löschmittel eingesetzt. Sie sind ungiftig, nicht brennbar und haben aufgrund ihrer hohen Persistenz (bis zu 60 Jahre in der Atmosphäre) einen erheblichen Einfluss auf die Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht.
Freihandel: (Handelsaustausch ohne staatliche Einflussnahme): F. bedeutet, dass im Rahmen der staatlichen Außenwirtschaftspolitik auf alle Maßnahmen verzichtet wird, die den Waren- und Leistungsaustausch zwischen den Volkswirtschaften einschränken. Ein solcher Verzicht umfasst sowohl güterwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. Zölle und Quoten) als auch währungspolitische Maßnahmen (z. B. Abwertung).
Freiheit: Der Freiheitsbegriff wird von den wissenschaftlichen Disziplinen (Politik, Philosophie) unterschiedlich interpretiert. Von der neuen Umweltökonomie wird Freiheit als eigenbestimmte Entfaltung der Persönlichkeit verstanden, die sich im Rahmen von Gesetzen, die für alle gelten und die die Rechte der anderen Gesellschaftsmitglieder wahren, entwickeln kann. Nach den Nachhaltigkeitsprinzipien muss der Staat diese Freiheitsrechte (z.B. in einer gesunden, menschenwürdigen Umwelt zu leben) für heutige und künftige Generationen aktiv sichern. Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie knüpft an die Arbeiten des Nobelpreisträger Amartya Sen an, der Freiheit als Hauptziel von Entwicklung ansieht. Im Zentrum seines Freiheitsbegriffes steht weniger – wie bei manch anderem Ökonom – die freie Konsumentenauswahl, sondern die Beseitigung gewichtiger Unfreiheiten (z.B. Hunger, Unterernährung, mangelnden Gesundheitsfürsorge und Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie Infrastruktureinrichtungen wie Bildungseinrichtungen) (Sen 2003: 10 und 26). Freiheit wird also als Befreiung von der täglichen Angst vor Hunger und sozialem Abstieg verstanden.
Funktionäre: Unter F. werden Parteimitglieder verstanden, die als Funktionsträger für bestimmte Aufgaben in der Partei gewählt werden: z. B. Vorstandsmitglieder, Delegierte für höhere Parteigremien.
Gebietskörperschaften: Alle zur öffentlichen Hand gehörenden Institutionen, die sich auf eine bestimmte geographisch abgegrenzte Region und deren BewohnerInnen beziehen. In Deutschland: Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden.
Gefahrenabwehr: Die G. ist eines der Grundprinzipien des deutschen Umweltrechts. Es umfasst die Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter (Gefahren für Leib, Gesundheit, Leben und Umwelt) und die Abwehr drohender Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren und Pflanzen durch Schadstoffe (Abwehr von Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens).
Gefahrenfall: G. meint alle Fälle, in denen die Nichtbeachtung der Vorschriften mit unmittelbaren Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum oder erheblichen Belästigungen verbunden wäre. Die Problematik des G. spielt insbesondere eine Rolle, sobald Gebäude, Anlagen und Produkte genehmigt und zugelassen werden.
Gefahrstoffe: Unter G. können alle Stoffe verstanden werden, die mindestens eine der folgenden „gefährlichen Eigenschaften“ besitzen: sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, krebserregend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, sensibilisierend, umweltgefährdend.
Gefangenendilemma: Das G. bezeichnet das Verhalten eines Menschen, dessen zweckrationales Handeln sich negativ auf die Gemeinschaft auswirkt. Die Erkenntnis des G. stammt aus der Spieltheorie und wird durch das folgende Experiment beschrieben: Zwei Männer (A und B) stehen unter dem Verdacht einen Banküberfall begangen zu haben. Jeder kann gestehen oder schweigen. Wenn A gesteht, B aber nicht, wird A als Kronzeuge freigelassen, während B zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt wird (das gleiche gilt für B). Sind beide geständig, muss jeder 10 Jahre absitzen. Schweigen beide, kann ihnen nur unerlaubter Waffenbesitz nachgewiesen werden, und sie kommen mit 1 Jahr Haft davon. Jeder muss die Entscheidung treffen, ohne zu wissen wie sich sein Partner verhält. Für beide ist es in dieser Situation am besten (zweckrational) zu gestehen, da jeder davon ausgehen muss, dass der andere gesteht und man selbst dann für 20 Jahre ins Gefängnis muss. Daraufhin müssen beide für 10 Jahre ins Gefängnis. Hätten sie sich vertraut (solidarisch verhalten), d.h. hätten beide geleugnet, wären sie jeweils mit einem Jahr davon gekommen. Die Umweltökonomie hat die Erkenntnis der Spieltheorie aufgenommen und erklärt anhand des G., warum Menschen sich oft nicht nachhaltig (umweltgerecht) verhalten. Auf die Nutzung eines Gutes zu verzichten, dessen Umweltkosten externalisiert werden, ist nicht zweckrational (z.B. auf eine Flugreise oder den Kauf eines energieineffizienten Fahrzeugs zu verzichten). Selbst wenn der Wirtschaftsakteur erkennt, dass er mit seiner Handlung der Umwelt einen Schaden zufügt, den er eigentlich vermeiden möchte, muss diese Erkenntnis nicht zwangsläufig zu einer Verhaltensänderung führen. Der Wirtschaftsakteur wird ganz im Gegenteil oftmals nicht auf seine umweltschädliche Handlung verzichten, weil er ansonsten eine Einbuße seiner Lebensqualität oder Wettbewerbsnachteile befürchtet. Zudem kann er nicht sicher sein, dass sein Verzicht zu einer Umweltverbesserung führt, da zu befürchten ist, dass alle anderen Akteure sich weiter umweltschädlich verhalten (der Verzicht auf eine Flugreise bewirkt nichts). Gesamtwirtschaftlich führt dieses Verhalten zu einer Fehlallokation (Übernutzung).
Geld: ist alles, was die folgenden Funktionen erfüllt: (1) Tausch- bzw. Zahlungsmittel, d.h. die gesellschaftliche Übereinkunft, Geld als Gegenwert für Güter zu akzeptieren. Hierfür sollte es leicht zu transportieren, gut zu lagern und nicht überall in der Natur zu finden sein. (2) Recheneinheit (mit der Notwendigkeit der Teilbarkeit): Es dient als Wertmaßstab, z.B. vier Stühle = ein Tisch. Daraus folgt, dass, wenn ein Stuhl 10 € kostet, für einen Tisch 40 € zu bezahlen sind. (3) Wertaufbewahrungsmittel mit der daraus abgeleiteten Funktion des Geldverleihens.
Geldmengen: (1) M 1: Hierzu zählen das gesamte Bargeld (Münzen und Geldscheine) und die täglich fälligen Sichteinlagen (Geld, über das man durch Barabhebung oder Überweisungen jederzeit verfügen kann, insbes. auf Girokonten). (2) M 2: Hierzu zählt die Geldmenge die unter M 1 definiert wurde zzgl. der Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit (Gelder, auf die innerhalb eines definierten Zeitraums zurückgegriffen werden kann, in Europa mit einer Laufzeit von drei Monaten) (3) M 3: Hierzu zählt die Geldmenge M 2 zzgl. aller Geldmarktfonds, Geldmarktpapiere und Schuldverschreibungen bis zu zwei Jahren.
Genossenschaftsbewegung (ausgewählte Prinzipien): (1) Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Vorstände werden demokratisch gewählt und kontrolliert. (2) Offene Mitgliedschaft: Jedermann kann jederzeit der Genossenschaft beitreten und aus ihr austreten. (3) Feste und begrenzte Verzinsung des Kapitals.
Gerechtigkeit: G. ist ein Grundbegriff der Ethik, der von den verschiedensten Rechts- und Sozialphilosophen – im Zusammenhang mit einer gerechten Verteilung, gerechten Gesellschaft usw. - immer wieder neu definiert wurde. Für Aristoteles war Gerechtigkeit der Grundwert des menschlichen Zusammenlebens, für Kant das höchste politische Prinzip (Meyers 1998, Bd. 8: 91). Im 20. Jh. hat John Rawls eine seit dem oft verwendete Definition von Gerechtigkeit präsentiert. Gerecht ist nach Rawls das, was die Mehrheit der Menschheit (bei Nichtwissen der eigenen Lebensbedingungen) als gerecht empfindet. Er zeigte in seinem Gedankenexperiment, dass jeder Mensch, der nicht wüsste, in welche Verhältnisse er geboren wird (Ort, Zeit, Vermögensverhältnisse, Hautfarbe, Religion sind ihm unbekannt), das Grundbedürfnis nach einer gerechten Gesellschaft hat (Rawls 1975). An Rawls anknüpfend definiert die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie eine Gesellschaft als gerecht, in der alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte haben ein glückliches Leben zu führen und dabei allen Mitglieder der Gesellschaft die Menschenrechte und die Grundbedürfnisse zum Leben sichert.
Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen: Die meisten Ökonomen sind sich einig, dass der Nutzen pro zusätzlich erworbenes Gut ab einer bestimmten Menge sinkt. Der Gesamtnutzen steigt zwar, aber der Nutzenzuwachs verringert sich. Dieser Zusammenhang wird nach seinem Entdecker 1. Gossensches Gesetz genannt.
Gesetz von der Erhaltung der Masse: M. kann nicht verloren gehen, sondern nur in unterschiedliche Formen umgewandelt, freigesetzt oder gebunden werden.
Gewaltenteilung: Unter G. wird die Trennung der drei Hauptfunktionen des Staates und die Zuweisung auf unterschiedliche Gewalten verstanden: Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive), Rechtsprechung (Judikative). Mit der G. soll eine Machtkonzentration auf eine Gewalt verhindert werden. In der Realität der modernen Demokratien wird die Gewaltenteilung, inbes. zwischen den Regierungen und den Parlamenten, oft verwischt.
Gleichgewicht: Wird innerhalb der neoklassischen Theorie einem ökonomischen Begriff das Wort Gleichgewicht vorangestellt, z.B. Gleichgewichtspreis oder Gleichgewichtszins, dann ist damit der Preis gemeint, zu dem alle produzierten Güter auch verkauft werden können bzw. die Sparer bzw. Banken genauso viel Geld als Kredite anbieten wie Kreditnehmer nachfragen.
Gleichgewichtspreis: Der G. ist ein Begriff der neoklass. Theorie. Mit G. ist der Preis gemeint, bei dem alle angebotenen Güter einen Nachfrager finden. In der neoklass. Theorie schwankt durch Trail and Error Prozesse der Preis solange, bis der optimale Punkt erreicht ist. Somit werden in dieser Theorie langfristig immer alle Produkte abgesetzt, und längere wirtschaftliche Krisen können nicht auftreten.
Global Governance: G.G. ist ein in den 1990er Jahren entstandener Begriff. Man spricht von G.G., wenn der Versuch unternommen wird, globale Probleme durch eine Vielzahl von verschiedenen Kooperationsformen zwischen den Nationalstaaten (u.a. vertragl. Vereinbarungen) unter Beteiligung der internationalen NGOs zu lösen. Die Kritiken an diesem Ansatz kommen aus unterschiedlichen Richtungen: Einige Kritiker sehen dahinter nichts weiter als einen gut klingenden Begriff, hinter dem sich neoliberale Positionen verstecken können, mit dem Ziel die Steuerungspotentiale der Nationalstaaten weiter zu verringern. Andere Kritiker sind der Meinung, dass G.G. im Zeitalter einer unilateralistisch handelnden Hegemonialmacht als unrealistisch einzustufen ist.
Globalisierung: Ursprünglich wurde der Begriff G. nur in der Ökonomie verwendet, um die zunehmende weltweite Verflechtung der Volkswirtschaften, insbesondere der Finanzmärkte, zu charakterisieren. Heute versteht man unter G. die Internationalisierung aller Austauschbeziehungen zwischen Menschen, Institutionen und Organisationen (Handel, Finanzen, Informationen, Kultur, Kriminalität usw.; unterschiedliche Definitionen: Nuschler 2005: 53). Im Zentrum steht der Austausch aller Güter ohne Zölle oder andere Handelshemmnisse, Freihandel genannt.
Globalsteuerung: Unter G. versteht man ein wirtschaftspolitisches Konzept zur staatlichen Beeinflussung volkswirtschaftlicher Gesamtgrößen wie Wachstum, Preisniveau, Beschäftigung. Die Beeinflussung soll mittels verschiedener Maßnahmen der Fiskal-, Geld- Außenwirtschaftspolitik zu einer Verstetigung der konjunkturellen Entwicklung beitragen (z.B. antizyklische Fiskalpolitik). Das Konzept der G. geht auf J.M. Keynes zurück.
Greenwashing: G. kennzeichnet den Versuch von Unternehmen und Verbänden sich mittels Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ein positives Umweltimage zu verschaffen.
Grenzen des Umweltraumes: siehe Umweltraum
Grenzkosten: G. meint die Kosten, die ein Produzent für die letzte (oder nächste) Einheit eines herzustellenden Produktes aufwenden muss. Die Neoklassik geht von steigenden Grenzkosten aus (Ertragsgesetz).
Grenzleistungsfähigkeit des Kapitals: Die G.d.K. beschreibt in der keynesianischen Theorie die Höhe der Gewinne einer Investition im Verhältnis zu den Marktzinsen für Wertpapiere. Eine Investition wird dann und nur dann getätigt, wenn die Gewinne aus der Investition die möglichen Zinsgewinne aus Wertpapieren übersteigen.
Grenznutzen: G. meint in der neoklassischen Theorie den Nutzen, den ein Konsument aus dem letzten erworbenen Gut zieht. In der neoklassischen Theorie wird i.d.R. bei zunehmenden Konsum eines Gutes von fallenden Grenznutzen ausgegangen (z.B. ist die „Freude“ über ein zweites Paar Schuhe größer ist als die „Freude“ über das 20. Paar).
Grenzrate der Substitution: Die G.d.S. drückt aus, wie das Austauschverhältnis zwischen zwei Gütern bewertet wird (wie viel Güter ich von A erhalten muss, wenn ich auf B verzichte, damit der Nutzen konstant bleibt).
Grenzwerte: Durch eine Festlegung von G. soll versucht werden, den Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Güter: Güter sind alle in der Natur vorkommenden oder von Menschen gefertigten Dinge und Dienstleistungen, die der Bedürfnisbefriedigung dienen. Diese werden in unterschiedliche Güterarten eingeteilt, die sich anhand der beiden Kriterien Nutzenrivalität und Ausschlussprinzip unterscheiden.
Handelbare Emissionsrechte: siehe Emissionen
Handlungsanreize (positive und negative): Organisationen (z.B. der Staat, Unternehmensverbände, idealistische Organisationen), die Menschen bewegen wollen, sich für sie einzusetzen, benötigen Handlungsanreize. Gewerbliche Organisationen werden dies meist mit materiellen Anreizen wie Prämien, Karrieremöglichkeiten usw. versuchen. Idealistische Organisationen sind eher darauf angewiesen, immaterielle Anreize zu bieten wie „Pöstchen“ in der Organisation oder die Vermittlung des Gefühls, etwas Gutes zu tun. Aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit geben diese Organisationen oft falsche Anreize und verursachen damit das Gegenteil von dem, was sie eigentlich erreichen wollten. Ohne attraktive Anreize kann keine Organisation dauerhaft Leistungen von ihren Mitgliedern erwarten.
Handlungsziele: H. sind quantifizierbare Zwischenziele einer nachhaltigen Entwicklung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt, z.B. bis zum Jahr 2020 oder 2030. Diese H. können zugleich als Indikatoren einer nachhaltigen Entwicklung verwendet werden. So kann gemessen werden, wie weit ein Land sich jährlich den Zwischenzielen annähert. Die Zielerreichungsgrade der verschiedenen Handlungsziele können dann zu einem einzigen (aggregierten) Zielerreichungsgrad zusammengefasst werden. Aufgrund der völlig unterschiedlichen Ausgangsbedingungen müssen hierbei für eine längere Übergangszeit Niveauunterschiede zwischen einzelnen Staaten akzeptiert werden.
Hedonismus: Die hedonistische Ethik (von Griechisch hedone - Lust) geht davon aus, dass Glück das höchstes Ziel menschlichen Strebens ist. Die Hedonisten verstehen unter Glück körperliche Dinge: Lust, Freude usw. Daraus leiten sie den Grundsatz ab, dass jeder das tun solle, was ihm Freude macht. Wichtige Vertreter sind die griechischen Philosophen Aristippos von Kyrena (435 - 355 v. Chr.) und Epikur (342 - 271 v. Chr.) sowie aus der Gegenwart Max Stirner.
Hegemonialmacht: (griech.) Unter H. versteht man die (militärische, wirtschaftliche, kulturelle) Vorrangstellung oder Vorherrschaft eines Staates gegenüber anderen Staaten oder der Staatengemeinschaft. Diese Sonderstellung kann dazu führen, dass dieser Staat kein Interesse mehr an Verhandlungen im Rahmen der Völkergemeinschaft hat (Multilateralismus), sondern seine internationalen Interessen in Form bilateralen (zweiseitigen) Verträgen mit Staaten oder einseitigen Entscheidungen (Unilateralismus) durchsetzt.
Holistischer Ethik-Ansatz: Im h.E.A. erhält die gesamte physikalische Umwelt Schutzrechte, gleichgültig, ob es sich um belebte oder unbelebte Natur handelt. Als wichtigster Vertreter dieses Ansatzes kann Klaus Meyer-Abich genannt werden.
Homo cooperativus:
Der h.c. ist das Menschenbild der neuen Umweltökonomie, die davon ausgeht, dass
sich in der Evolution ein Menschentyp herausgebildet hat, der heterogene
Eigenschaften in sich trägt: Er hat das Potenzial für eigennütziges,
kooperatives und idealistisches Handeln, für „gute“ und „böse“ Verhaltensweisen
sowie Kurz- und Langfristorientierung. Die Fähigkeiten auch kooperativ und
idealistisch zu handeln, speisen sich aus unterschiedlichen Quellen:
(1) Überlegenheit kooperativen Handelns:
Menschen leben am glücklichsten und sichersten in Gruppen, da sich die
Effizienzgewinne durch Arbeitsteilung, die Befriedigung sozial-kultureller
Bedürfnisse, die Sicherung des eigenen Nahrungsmittelbedarfs (insbes. bei
Krankheiten und Unfällen) und die Sicherheit für die Nachkommen auf diese Weise
am besten gewährleisten lassen. Ein Mensch kann aus der Erkenntnis des
Angewiesenseins auf andere Menschen
und somit auch ihres Wohlergehens seine Entscheidungen auch unter langfristigen
Zielen und der Wechselseitigkeit von Beziehungen (Reziprozität) treffen
(Fähigkeit zur Kooperation gemäß der Weisheiten, dass man die meisten Menschen
zweimal im Leben trifft und man gemeinsam stärker ist als alleine).
(2) Fähigkeit zur Empathie:
Menschen können sich in andere Menschen „hineinversetzen“.
Sie können so Schmerz, Trauer, Angst mitempfinden, obgleich sie hiervon
unmittelbar gar nicht betroffen sind (Empathie
genannt). Diese Fähigkeit konnte in der Gehirnforschung nachgewiesen werden. Sie
ermöglicht dem Menschen Mitleid zu empfinden und etwas für andere (idealistisch)
tun zu wollen.
Somit können Menschen ihren Eigennutz zügeln und sich kooperativ und
idealistisch verhalten, was sich in der Evolution als überlegen gegenüber einem
reinen Eigennutzstreben herauskristallisiert hat. Diese Fähigkeiten können
Menschen durch Erziehung, Ausbildung, Lebenserfahrung, Vernunft und ethische
Werte verstärken und weiterentwickeln. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. hohe
Risiken für das Leben der eigenen Familie und Nachfahren oder
Bewusstseinsprozesse) kann dies bis zur Übernahme von Verantwortung für die
Mitwelt und künftige Generationen reichen (idealistische Ziele und Werte).
Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie geht davon aus, dass der Mensch
folgenden Charakteristika aufweist: (1) Er verfügt über ungleiche
Fähigkeiten und Ausgangsbedingungen,
(2) Sein Verhalten wird durch verschiedene Einflussfaktoren bestimmt: Erstens
rationale Überlegungen und sozial-ökonomische Einflussfaktoren (z.B. Preisen),
zweitens vererbte und natürliche Anlagen (z.B. Triebe, Hormone), drittens
sozial-kulturelle Einflüsse (Gesellschaftliche Normen, Werbung). (3) Er trägt
heterogene ja widersprüchliche Eigenschaften in sich (s.o.). (4) Er kann
Kooperations- und Verantwortungskompetenz entwickeln. (5) Er ist manipulierbar
und Fähig zur Grausamkeit. Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie geht
aufgrund dieser heterogenen Eigenschaften davon aus, dass sich die Gesellschaft
nicht auf das „Aufgeklärtsein“ der Menschen verlassen kann, sondern bei
bestimmten (meritorischen) Gütern über politisch-rechtliche Instrumente für eine
optimale Ausstattung und den Schutz dieser Güter zu sorgen hat (Rogall 2008,
Kap. 5.4).
Homo oeconomicus: Das Modell des h.o. geht von einem ausschließlich zweckrational (wirtschaftlich) denkenden Menschen aus. Dieses Modell liegt den Analysen der klassischen und neoklassischen Wirtschaftstheorie zugrunde. Der h.o. handelt uneingeschränkt Eigennutz maximierend und unterliegt so auch immer dem Gefangenendilemma. Aus diesen Gründen ist er nicht bereit, sich freiwillig an den Kosten der Produktion von kollektiven (meritorischen) Gütern zu beteiligen. Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie geht davon aus, dass ein derartiger Menschentyp weder als Individuum noch als Art überlebensfähig ist, und sich daher der homo cooperativus in der Evolution durchgesetzt hat. Wir wissen heute, dass das Menschenbild vom h.o. die Heterogenität des Menschen falsch beschreibt. Viele Ökonomen versuchen heute dieses Menschenbild weiterzuentwickeln, indem sie auch idealistische Handlungen als Nutzenmaximierung definieren (Rogall 2008, Kap. 5.4).
Immissionen: Schadstoffgehalt in einem definierten Luftvolumen (z. B. g/qm Luft)
Indikatoren: I. sind messbare statistische Größen, die stellvertretend für wichtige Bereiche eines Untersuchungsgegenstandes stehen. So soll z.B. die Messung von Sozialindikatoren Urteile über den Gesamtzustand und die Veränderungen wichtiger gesellschaftlicher Bereiche einer Volkswirtschaft ermöglichen.
Inflation: meint den Anstieg des Preisniveaus in einer Volkswirtschaft. Damit werden also nicht der Preisanstieg eines einzelnen Gutes (z.B. wegen der Kostenveränderung bei der Produktion), sondern die durchschnittlichen Preissteigerungen aller Güter erfasst. Gemessen wird die Inflation anhand der jährlichen prozentualen Veränderung des Preises eines Warenkorbes repräsentativer Haushalte. Hierzu führen z.B. in Deutschland mehrere tausend Haushalte ein genaues Haushaltsbuch, in dem alle Einkäufe (im sog. Warenkorb) mit ihren Preisen eingetragen werden. Zur Errechnung der Inflationsrate wird ein Preisindex gebildet, indem die Ausgaben des Warenkorbes im Basisjahr gleich Hundert gesetzt werden und die prozentualen Veränderungen errechnet werden. Beispiel: Im Basisjahr 2005 soll ein Warenkorb 1.000 € betragen haben (Index gleich 100). Wenn im Jahr 2006 die gleichen Güter 1020 (Index 102) kosten, beträgt die Inflationsrate 2%.
Input-Auflagen: I.A. sind Auflagen des Staates, die den Produzenten bestimmte Techniken (z.B. Mindestnormen) vorschreiben oder Stoffe (z.B. schadstoffhaltige Materialien) verbieten. Die meisten Input-Auflagen werden heute im Chemikaliengesetz und den dazugehörigen Verordnungen (z.B. Chemikalienverbotsverordnung) getroffen.
Institutionen (gesellschaftliche): G.I. sind wechselseitig respektierte Normen („Spielregeln“) der Gesellschaft. Sie werden unterteilt in: (1) informelle Institutionen (z.B. Moral und Tradition, sog. „Sitte“) und (2) formelle Institutionen: Hierzu zählt das gesamte Rechtssystem eines Staates (Verfassung, Gesetze, Verordnungen sowie die auf ihnen basierenden privatrechtlichen Verträge) mit seinem Sanktionspotenzial (z.B. Polizei, Justizvollzug). Diese Normen grenzen die Handlungsspielräume der Akteure ein und machen die Handlungen der Wirtschaftsakteure (z.B. Käufer und Verkäufer, Studierende und Lehrende usw.) voraussehbar und beschleunigen Entscheidungen. Diese Regelungen verringern die Unsicherheiten für alle Beteiligten und erhöhen damit die Effizienz menschlicher Entscheidungsprozesse und senken die Transaktionskosten (z.B. Informations- und Sanktionskosten). Als ökonomische Institutionen werden alle Institutionen bezeichnet, die sich auf den wirtschaftlichen Sektor der Gesellschaft beziehen, z.B. Märkte, Geld, Verträge usw.. Damit stellen derartige Institutionen die Grundlage einer modernen Gesellschaft dar.
Instrumente (direkt wirkende, harte): Unter d.w.I. werden politisch-rechtliche Instrumente verstanden, die mittels ordnungsrechtlicher Auflagen (Ge- und Verbote) direkt das Verhalten der Akteure verändern (z.B. die Einhaltung von bestimmten Schadstoffemissionsgrenzwerten beim Betrieb von Anlagen). Sie beruhen auf dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip. In der Diskussion um das wirkungsvollste Instrumentarium für eine Nachhaltige Entwicklung wird oft davon ausgegangen, dass diese ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu reaktiv sind und tendenziell den „Stand der Technik“ festschreiben. Diese Ausrichtung der direkten Instrumente kann sich aber ändern, wenn es gelingt, durch in die Zukunft reichende Stufenkonzepte, zugunsten der Verstärkung des Vorsorgeprinzips weiter zu entwickeln.
Instrumente (indirekt wirkende): Unter iI. werden politisch-rechtliche Instrumente verstanden, die auf dem Kooperationsprinzip beruhen und mittels Anreizen (die unterhalb der Mehrkosten liegen) und Informationen versuchen, die Akteure zu einem umweltfreundlichen Handeln zu bewegen.
Instrumente (umweltökonomische): Unter n.ö.I. werden politisch-rechtliche Instrumente verstanden, die, anders als die ordnungsrechtlichen Maßnahmen, den Akteuren weiterhin überlassen, wann und wie sie handeln wollen. Anders als die indirekt wirkenden Instrumente sollen sie aber einen spürbaren Anreiz zur Verhaltensänderung geben (im Sinne einer Änderung der Rahmenbedingungen). Sie haben das Ziel, das Verursacherprinzip durchzusetzen und im Sinne des Vorsorgeprinzips zu einer umweltverträglichen Produkt- und Produktionsgestaltung beizutragen, so dass die Managementregeln der Nachhaltigkeit und festgelegten Umweltstandards eingehalten werden können.
Instrumente, Kriterien zur Bewertung: (1) EU-Konformität (für Mitgliedsstaaten der EU notwendige Bedingung), (2) Ökologische Wirksamkeit (Bewertung, ob durch den Einsatz dieses Instruments das Umweltqualitätsziel erreicht wird), (3) Ökonomische Effizienz (Prüfung, ob das umweltpolitische Ziel mit volkswirtschaftlichem Nutzen bzw. mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten erreicht wird), (4) Dynamische Anreizwirkungen (Bewertung, ob das Instrument in der Lage ist, Anreize dafür zu liefern, dass die Verursacher von Umweltbelastungen sich nicht nur bis zum heutigen Stand der Technik, sondern fortlaufend um eine Verbesserung der Umweltsituation und des Ressourcenverbrauches bemühen), (5) Praktikabilität, Flexibilität und Akzeptanz (Praktikabilität heißt Administrierbarkeit der Instrumente, Flexibilität meint die relativ schnelle Anpassungsmöglichkeit an neue Entwicklungen, die Akzeptanz bezieht sich auf die Mehrheit der Bevölkerung, sie kann auch als „Sozialverträglichkeit“ bezeichnet werden). (Rogall 2008, Kap. 8, nach Busch in Costanza 2001: 239).
Instrumente (umweltpolitische): Unter I. werden politisch-rechtliche Maßnahmen des Staates verstanden, mit deren Hilfe die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger versuchen das Verhalten von Konsumenten und Produzenten im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu verändern (im Rahmen ökologischer Leitplanken). Sie werden von der neuen Umweltökonomie in (1) harte, direkt wirkende, (2) weiche indirekt wirkende und (3) neue ökonomische (oder umweltökonomische) Instrumente gegliedert.
Intergenerativer Gerechtigkeitsgrundsatz: Der I.G. erkennt den Menschen heutiger und künftiger Generationen gleiche Rechte zu und lehnt damit alles ab, was die Entwicklungschancen (Freiheit) künftiger Generationen einschränken könnte. Damit wird eine gleichgewichtige Ausstattung mit Ressourcen und materiellen Güter angestrebt.
Internalisierung: I. meint die Rücküberwälzung von sozialen und ökologischen Kosten, die zuvor externalisiert wurden, auf den Produktpreis. Unter Internalisierungsstrategien versteht man somit alle Maßnahmen oder Instrumente des Staates, die dafür sorgen, dass die Produktpreise „die ökologische Wahrheit“ sagen, d.h. die Umweltschäden, die ein Produkt verursacht, in seinem Preis enthalten sind. Damit soll ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen erreicht werden.
Intragenerativer Gerechtigkeitsgrundsatz: Der I.G. erkennt allen Menschen auf der Erde gleiche Rechte zu und strebt somit eine gerechte Ausstattung mit Ressourcen und materiellen Gütern an.
Investitionen: Damit ein Unternehmen produzieren kann, muss es die notwendigen Produktionsfaktoren beschaffen (Arbeit, natürliche Ressourcen, Kapital). Unter Investitionen versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch alle Ausgaben, die getätigt werden, um in der Zukunft Einkommen zu erhalten (z.B. auch „Bildungsinvestitionen“). In der Volkswirtschaft werden unter Investitionen alle Ausgaben verstanden, die ein Unternehmen tätigt, um seine Produktionsmittel zu erhalten, zu erweitern oder zu verbessern. Unterteilt werden diese in: (1) Ersatzinvestitionen zur Aufrechterhaltung der Kapazitäten, z.B. abgenutzte Maschinenteile werden ausgetauscht, (2) Erweiterungsinvestitionen um den Output zu erhöhen, z.B. zusätzliche Maschinen werden erworben, (3) Rationalisierungsinvestitionen zur Erhöhung der Effizienz. In der Realität lassen sich diese Investitionsformen nicht so einfach auseinander halten, weil fast jede Re- und Erweiterungsinvestition zugleich der Effizienzsteigerung dient und oftmals gleichzeitig der Output erhöht werden kann.
IS-Kurve: Die IS-Kurve zeigt grafisch das Verhältnis von Zinssatz und Inlandsprodukt. Der Kurvenverlauf veranschaulicht den Zusammenhang von sinkenden Zinsen und steigendem Inlandsprodukt. Das Inlandsprodukt steigt bei sinkenden Zinsen, weil die Kapitalkosten und die Sparquote abnehmen und somit die Investitionen und der Konsum zunehmen. Damit kann (bei einer geschlossenen Volkswirtschaft) gezeigt werden, bei welcher Kombination von Zins und Inlandsprodukt ein Gleichgewicht auf dem Gütermarkt herrscht (keine Nachfragelücke entsteht).
Kant'scher Imperativ: „Handele so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Auf die Ethik der Nachhaltigkeit bezogen interpretiert die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie diesen Imperativ als Aufforderung aus allen Formen des puren Eigennutzes und Gefangenendilemmas auszubrechen und alle individuellen Handlungen an den Prinzipien und Managementregeln der Nachhaltigkeit zu orientieren.
Klassische Ökonomie: Die k.Ö. entstand im 18. und 19. Jahrhundert, sie stellte die herrschende Wirtschaftslehre ihrer Zeit dar. Im Mittelpunkt ihrer Analysen stand die Erklärung wie Preise von Gütern entstehen (Werttheorien) und wie Gütern verteilt werden (inkl. Einkommen). Wichtige Vertreter sind Adam Smith, David Ricardo, Jean Baptiste Say und John Stuart Mill (Rogall 2006: 45).
Konsistenzstrategie (von der neuen Umweltökonomie auch Substitutionsstrategie genannt): K. meint die Einführung neuer Produkte, die die ökologischen Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung erfüllen und die Dienstleistungen traditioneller Produkte übernehmen (z. B. Solaranlagen statt elektrische Warmwasserbereiter).
Konsumentenrivalität: K. tritt immer dann auf, wenn ein Gut eine Kapazitätsgrenze besitzt, d.h. die Nutzung eines Gutes durch einen zweiten oder x-ten Nutzer den Nutzen des ersten Nutzers mindert.
Konsumentensouveränität: Die Verwendung des Begriffs der K. beinhaltet das neoklassische Paradigma, dass niemand das Recht habe – auch die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger nicht – Entscheidungen der Konsumenten zu ändern. Dieser Aussage liegt die Vorstellung zugrunde, dass Menschen immer zu ihrem eigenen Besten handeln (und nach der Neoklassik damit in der Summe auch für die Gesellschaft als Ganzes). Somit ist aus dieser Sichtweise jegliche staatliche Einflussnahme überflüssig. In dieser theoretischen Vorstellung ist kein Platz für gesellschaftliche Ziele jenseits der Interessen der einzelnen Gesellschaftsmitglieder. Einige neoklassische Ökonomen gehen sogar soweit, dass sie die Konsumentensouveränität absolut setzen und eine Veränderung der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen durch die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger als illegitim ablehnen.
Konsumentenverhalten, Faktoren der Entscheidungsfindung, aus Sicht einer Nachhaltigen Ökonomie/Neuen Umweltökonomie: (1) Ökonomisch/rationale Faktoren (Einkommen, Preise der Produkte, Zinshöhe), (2) sozial-kulturellen Einflüsse (Lebensstile aufgrund Schichtzugehörigkeit, Wertschätzung von Qualität, Image der Produkte sowie anerzogene Werte und gesellschaftliche Normen, heute transportiert durch Werbung und „öffentliche Meinung“), (3) Psychologische Faktoren sowie vererbte und natürliche Anlagen (Triebe, Hormone, emotionale Dispositionen, Erwartungen, Hoffnungen, Ängste, Wünschen auf Image- und Ansehenssteigerung, Bequemlichkeit, Markentreue), (4) Idealistische Ziele (z. B. Umweltbewusstsein, ethische Ziele).
Konventionen: K. sind völkerrechtlich verbindliche Verträge zwischen den Nationalstaaten, die durch sog. Protokolle konkretisiert werden können. Im Umweltbereich können sie auch multinationale Umweltabkommen genannt werden (Rogall 2008: 304).
Kooperationsprinzip: Das K. ist ein Grundprinzip der Umweltschutzpolitik. Ziel ist die frühestmögliche Einbeziehung der gesellschaftlichen Akteure in die Umweltpolitik.
Kooperatives Verhalten (wechselseitige Unterstützung): In der Kooperationsforschung werden die Voraussetzungen für ein kooperatives Verhalten von Menschen analysiert. Ein derartiges Verhalten kann sich am besten herausbilden, wenn die Gruppe der Geschädigten und Verursacher klein ist, die Personen alle gleich betroffen sein können und die Kausalitäten leicht auszumachen sind (Cansier 1996: 23).
Koppelprodukte: Ein K. liegt vor, wenn aus einem Produktionsprozess aufgrund technischer Bedingungen gleichzeitig mehrere Güter hervorgehen (z.B. Wärme und Strom beim Heizkraftwerk). Oftmals ist das Koppelprodukt unerwünscht, weil es nicht weiterverwendet werden kann. Dann muss es als Abfall weiterverwertet oder entsorgt werden.
Korruption (Bestechung): K. werden alle Handlungen genannt, die einem Entscheidungsträger (in Politik, Verwaltung oder Wirtschaft) einen geldwerten Vorteil verschaffen um damit seine Entscheidungen zu beeinflussen. In diversen Ausprägungen existierte und existiert K. wahrscheinlich zu allen Zeiten und in allen politischen Systemen. Dennoch lassen sich in den verschiedenen Kulturräumen extrem unterschiedliche Intensitäten ausmachen. Heute ist relativ unbestritten, dass K. ab einer bestimmten Intensität zu erheblichen Transaktionskosten und volkswirtschaftlichen Wohlfahrtsverlusten führt. Sie gilt heute als ein wesentlicher Faktor von Unterentwicklung, Armut und Diktatur. Rechtslage. Seit 1999/2002 wird in Deutschland und der Mehrzahl der OECD-Staaten die Bestechung (von Politikern, Verwaltungs- und Unternehmensmitarbeitern im In- und Ausland) als Straftat verfolgt (sie kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden). 1999 wurde auch die Möglichkeit derartige Zahlungen von der der Steuer abzusetzen (als „nützliche Aufwendungen“) abgeschafft.
Kosten: Die VWL bezeichnet alle Aufwendungen (finanzielle Aufwendungen, aber auch die notwendige Arbeitszeit), die zur Produktion oder dem Erwerb eines Produktes notwendig sind, als Kosten. Wir können folgende Kostenarten unterscheiden: (1) Grenzkosten sind Kosten, die für das nächste Gut aufgewendet werden. Die Grenzkosten werden in der neoklassischen Theorie oft ins Verhältnis zu dem Grenznutzen gesetzt. (2) Versunkene Kosten sind Ausgaben, die bereits getätigt wurden und nicht rückgängig gemacht werden können. Sich mit diesen Kosten zu beschäftigen, ist aus der Sicht der Ökonomie sinnlos, da diese Kosten nicht mehr zu verändern sind (z.B. Ausgaben für eine Kinokarte, wenn der Film schlecht ist). (3) Opportunitätskosten (Alternativkosten) sind eine volkswirtschaftliche Kostenkategorie, bei der auch der Nutzenentgang als Kosten interpretiert wird. Diese Kosten treten immer dann auf, wenn durch die Verwendung einer Ressource für ein Gut A auf Gut B verzichtet wird. So können mit 100 Mio. € entweder einige Kilometer Straße oder Straßenbahnschienen gebaut werden. Wird die Straße gebaut, werden die nicht erbrachten Leistungen der Straßenbahn als Opportunitätskosten angesehen. (4) Externalisierte Kosten: Hierunter werden alle Kosten verstanden, die ein Verursacher (z.B. der Produzent eines Produktes) nicht selbst trägt, sondern auf Dritte (z.B. den Steuerzahler oder künftige Generationen) überwälzt (z.B. indem er Abfälle vergräbt und spätere Generationen den Boden sanieren müssen).
Konsumentensouveränität: Die Verwendung des Begriffs der K. beinhaltet das neoklassische Dogma, dass niemand das Recht habe – auch die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger nicht – Entscheidungen der Konsumenten zu ändern. Diese Aussage basiert auf der Vorstellung, dass jeder Mensch immer zu seinem eigenen Besten handelt (und nach der Neoklassik damit in der Summe auch für die Gesellschaft als Ganzes). In dieser theoretischen Vorstellung ist kein Platz für gesellschaftliche Ziele jenseits der Interessen der einzelnen Gesellschaftsmitglieder. Damit ist aus dieser Sichtweise auch jegliche staatliche Einflussnahme überflüssig und abzulehnen.
Kostenneutrale Lohnerhöhung: Werden die Löhne in Höhe der Produktivitätssteigerung erhöht, entstehen dem Unternehmen keine zusätzlichen Kosten und Inflationsimpulse bleiben aus.
Kreuzpreiselastizität: Die Kreuzpreiselastizität misst das Verhältnis der Nachfrageänderung nach einem Gut B aufgrund der Änderung des Preises eines Gutes A. Die Kreuzpreiselastizität hängt von den unterschiedlichen Güterarten ab: (1) Substitutionale Güter: Das sind Güter mit ähnlichen oder gleichen Eigenschaften, die leicht mit einander ausgetauscht werden können. Hier ist die Kreuzelastizität i.d.R. sehr hoch. Steigt der Preis von Gut A, steigt die Nachfrage nach Gut B. Bei diesen Gütern ist der Spielraum für Preiserhöhungen sehr gering. (2) Komplementäre Güter: Komplementäre Güter sind Güter, die in unmittelbarer Beziehung zueinander stehen (z.B. Auto, Reifen). Hier ist die Kreuzpreiselastizität negativ. Steigt der Preis von Gut A, geht nicht nur die Nachfrage nach Gut A, sondern auch die Nachfrage nach Gut B zurück. (3) Unabhängige Güter: Diese Güter stehen in keiner Beziehung zueinander. Steigt der Preis von Gut A, verändert sich die Nachfrage nach Gut B nicht.
Kriterien für die Bewertung von Energietechniken: Erstens: Ökologische Kriterien: (1) Treibhausgase pro KWh, (2) Schadstoffemissionen und Abfälle pro kWh, (3) Flächenverbrauch pro kWh, (4) Verbrauch nicht-erneuerbarer Ressourcen pro kWh. Zweitens: Ökonomische Kriterien: (1) Arbeitsplätze pro kWh, (2) Preis/Kosten pro kWh, (3) Jederzeitige und uneingeschränkte Verfügbarkeit, (4) Wirkungsgrad. Drittens: Sozial-kulturelle Kriterien: (1) Akzeptanz (Zustimmungsgrad) in der Bevölkerung, (2) Dauerhaft sichere Versorgung, (3) Sicherheitsfreundlichkeit (Kosten des schlimmst möglichen Unfalls, zu den Problemen der Monetarisierung s. Kap. 2.4), (4) Beitrag zur globalen Konfliktvermeidung (Rogall 2008: 134).
KWK-Anlagen: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind Kraftwerke, die Strom erzeugen und zusätzlich die Abwärme in Form von sog. Fernwärme an Haushalte und Gewerbe liefern. Die Abwärme wird als Heizenergie und Warmwasser genutzt.
Lebensqualität: Die L. umfasst die Summe aller Faktoren, die dazu beitragen, dass sich die Menschen einer Gesellschaft wohl fühlen. Aufgrund der Komplexität der relevanten Faktoren ist die Höhe der L. in einem Land schwer zu messen. Befragungen führen nicht selten zu dem paradoxen Ergebnis, dass sich Menschen in besonders armen Ländern (mit hohem Krankheitsstand und niedriger Lebenserwartung, z.B. Bangladesch) besonders wohl fühlen. Bei der Messung der L. mittels objektiver Kriterien (z.B. Nachhaltigkeitsindikatoren) ergeben sich eine Reihe anderer Probleme (Gewichtung, Anzahl und Auswahl der Indikatoren, Datenerhebungsprobleme). Dennoch erscheint dieser Ansatz geeigneter als die Verwendung einer einzelnen Größe (etwa das BIP pro Kopf).
Legislative: Gesetz gebende Gewalt (Parlamente)
Liebe: L. wird als ein intensives positives Gefühl zu einem anderen Wesen definiert, das das Bedürfnis entstehen lässt mit ihm zusammen zu sein und die Bereitschaft erweckt für ihn etwas zu tun, ohne dafür sofort eine Gegenleistung zu erwarten. Damit stellt Liebe in ihren vielen Varianten und Facetten eine extrem wichtige Bindungskraft dar, ohne die eine Gesellschaft kaum existieren könnte. Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie unterschiedet in: (1) romantische Liebe, die den Wunsch nach sexuellen Kontakten mit den Geliebten beinhaltet, (2) verwandtschaftliche Liebe, in der Sexualität tabu ist, und (3) freundschaftliche Liebe, die zwischen den vorangegangenen Formen steht und sich nach beiden Seiten entwickeln kann. Daraus folgt, dass es nicht darum gehen kann, die eine Liebe seines Lebens zu finden, sondern diverse Liebesbeziehungen zu seinen Mitmenschen aufzubauen.
Liquiditätsfalle: Keynes ging davon aus, dass kein Wirtschaftsakteur sein Geld in Wertpapiere anlegt, wenn er steigende Zinsen und damit sinkende Wertpapierkurse erwartet. In dieser Situation versuchte er soviel liquide Mittel (Bargeld) zu halten wie möglich, damit er zu einem für ihn günstigeren Zeitpunkt die Wertpapiere erwerben kann. Wenn die Wirtschaftsakteure ihr Geld zurück halten, werden dem Kapitalmarkt Mittel entzogen (das Kapitalangebot sinkt), so dass die Zinsen tendenziell steigen und damit die Investitionen und der Konsum zurückgehen.
Lobbyismus: Versuch von Akteurgruppen Abgeordnete, Regierungs- und Verwaltungsmitglieder durch diverse Mittel das Handeln der direkten Akteure zu beeinflussen (s. Mittel der indirekten Akteure zur Beeinflussung der Handlungen der direkten Akteure).
Lohn- und Gehaltssumme: Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (inkl. aller Zulagen) jedoch ohne Pflichtanteile der Arbeitgeber zur Sozialversicherung.
Maastricht Kriterien: Alle Mitglieder der EU, die der Währungsunion angehören, müssen die vier Kriterien des Vertrages von Maastricht (von 1991) erfüllen: (1) Die Inflationsrate darf nicht über 1,5% über dem Durchschnitt der drei niedrigsten Raten liegen. (2) Die Zinsrate darf nicht über 2,0% über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen. (3) Die Währungen von Beitrittsstaaten dürfen über mindestens zwei Jahren weder auf- noch abgewertet worden sein. (4) Die Staatsverschuldung darf nicht mehr als 60% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) betragen und die Netto-Neuverschuldung eines Jahres darf nicht über drei Prozent des BIP liegen.
Macht: M. ist die Summe von Einflussmöglichkeiten das Handeln anderer Akteure zu beeinflussen. Sie darf nicht mit der institutionalisierten Herrschaft verwechselt werden.
Managementregeln der
Nachhaltigkeit: M.d.N. werden unterschieden in ökologische, ökonomische und
sozial-kulturelle Grundregeln, die wie Grundprinzipien die Entscheidungen von
Konsumenten, Produzenten und Politik leiten sollen. Sie können wie folgt
zusammengefasst werden (Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie auf Grundlage
Enquete-Kommission 1998: 26, Änderungen wurden kursiv hervorgehoben):
1. Ökologische
Managementregeln: (1)
Nicht erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein
physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen
(…) geschaffen wird (hierfür existieren wenige sinnvolle Beispiele, da z. B. für
fossile Energieträger keine derartigen Alternativstoffe existieren). Weiterhin
dürfen nicht erneuerbare Ressourcen nur in Form von Sekundärmaterialien genutzt
werden oder wenn sie für menschliche Zeitmaße unendlich erscheinen (1000
Jahre?), z. B. Silizium. (2) Nachhaltige Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen
Nicht erneuerbare Ressourcen dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein
physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz in Form erneuerbarer Ressourcen
(…) geschaffen wird (hierfür existieren wenige sinnvolle Beispiele, da z. B. für
fossile Energieträger keine derartigen Alternativstoffe existieren). Weiterhin
dürfen nicht erneuerbare Ressourcen nur in Form von Sekundärmaterialien genutzt
werden oder wenn sie für menschliche Zeitmaße unendlich erscheinen (1000
Jahre?), z. B. Silizium. (3) Gesunde Lebensbedingungen: Die Freisetzung von
Stoffen darf (...) nicht größer sein als die Tragfähigkeit bzw.
Aufnahmefähigkeit der Umwelt (Treibhausgase, Schadstoffe). Risiken und Schäden
für Mensch und Umwelt sind zu vermeiden. (4) Erhaltung der Arten und
Landschaftsvielfalt: Das Zeitmaß menschlicher Eingriffe (bzw. Einträge) in die
Umwelt muss der Natur ausreichend Zeit zur Selbststabilisierung lassen.
2. Ökonomische Managementregeln: (1)
Gewährleistung der
Grundbedürfnisse mit Nachhaltigen Produkten: Das ökonomische System soll
individuelle
und gesellschaftliche Bedürfnisse
im Rahmen der natürlichen
Tragfähigkeit so effizient wie möglich befriedigen (…). Dabei ist eine
selbstständige Existenzsicherung bei akzeptabler Arbeitsqualität für alle
Menschen zu erreichen. (2) Ökologischer Umbau der Industriegesellschaft und
ökologisch wahre Preise: Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass
funktionsfähige Märkte entstehen, die Innovationen in Richtung einer
Nachhaltigen Entwicklung anregen und die Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit
gewahrt werden. Dabei sollen Preise eine wesentliche Lenkungsfunktion
wahrnehmen. Diese sollen die Knappheit der Ressourcen und Produktionsfaktoren
widerspiegeln. Wenn dies die Märkte aufgrund von Externalitäten (Überwälzung von
sozialen Kosten, z. B. Umweltkosten) nicht leisten können, müssen die
demokratisch legitimierten Entscheidungsträger dafür sorgen, dass z. B. durch
Umweltabgaben die Produkte die „ökologische Wahrheit“ sagen bzw. die
angestrebten Nachhaltigkeitsstandards durch andere politisch-rechtliche
Instrumente erreicht werden. (3) Außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei hoher
Selbstversorgung: Ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht wird angestrebt. Nur
die Güter sollen international getauscht werden, die nach Internalisierung der
sozialen Kosten für Konsumenten und Umwelt erbringen (z. B. Herstellung von
Aluminium in Ländern mit 100% Deckung des Stromverbrauchs durch erneuerbare
Energien), hierbei sind wirtschaftliche Abhängigkeiten zu vermeiden (…). (4)
Handlungsfähiger Staatshaushalt bei ausreichender Ausstattung mit meritorischen
Gütern: Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft, insbesondere ihr
Sozial- und Humankapital, soll ständig qualitativ verbessert werden. Dabei ist
eine ausreichende Ausstattung mit kollektiven bzw. meritorischen Gütern
sicherzustellen (alle Güter, die wie die Bildung und Gesundheitsfürsorge
positive Effekte für die Gesellschaft erzeugen). Gleichzeitig ist ein
(ausgeglichener) handlungsfähiger Staatshaushalt anzustreben.
3. Sozial-kulturelle Managementregeln der Nachhaltigkeit: (1)
Partizipative Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit: Die Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzipien sowie die
Beteiligung der Gesellschaftsmitglieder an Entscheidungsprozessen und die innere
Sicherheit der Bürger sind zu gewährleisten. Alle Strukturen und Politiken, die
die internationale Sicherheit destabilisieren, sind zu vermeiden. (2) Soziale
Sicherheit, keine Armut: (…) Jedes Mitglied der Gesellschaft erhält Leistungen
von den sozialen Sicherungssystemen entsprechend seiner geleisteten Beiträge
bzw. von der Gesellschaft entsprechend seiner Bedürftigkeit. Diese Leistungen
können nur im Umfang der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wachsen. Hierbei
muss jedes Mitglied der Gesellschaft entsprechend seiner Leistungsfähigkeit
einen (finanziellen und ideellen) Beitrag für die Gesellschaft leisten. (3)
Chancengleichheit und soziale Integration: Die demokratisch legitimierten
Entscheidungsträger haben die Verpflichtung, die Rahmenbedingungen so zu
gestalten, dass im Rahmen der natürlichen Tragfähigkeit eine gerechte Verteilung
der Lebenschancen für heutige und zukünftige Generationen sichergestellt ist.
(4) Schutz der menschlichen Gesundheit und Lebensqualität: Ziel der
gesellschaftlichen Entwicklung ist eine gesunde Lebensweise und hohe
Lebensqualität für alle Menschen.
Mandat: Ein M. ist ein, auf der Grundlage einer Wahl erhaltenes, politisches Staatsamt auf Zeit (z.B. Bundestagsabgeordneter).
Marketing: M. wird heute als systematische, absatzorientierte Gesamtunternehmenspolitik verstanden. Umweltmarketing hat die Aufgabe, bei der Planung, Koordinierung und Kontrolle aller absatzgerichteten Aktivitäten eine Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen zu bewirken.
Marktbeherrschende Stellung: Ein Unternehmen wird als marktbeherrschend angesehen, wenn es keinem Wettbewerb ausgesetzt ist oder gegenüber Wettbewerbern über eine überragende Marktstellung verfügt. Hiervon wird ausgegangen, wenn ein Unternehmen mehr als ein Drittel des Umsatzes seiner Branche erzielt oder wenn drei Unternehmen mehr als 50% oder fünf Unternehmen mehr als zwei Drittel des Umsatzes auf sich vereinigen.
Märkte: Nach der Neoklassik finden die wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen auf Märkten statt. Unter Märkten werden nicht nur Wochenmärkte verstanden, sondern alle Orte, an denen Wirtschaftsakteure zusammenkommen, um Tauschprozesse zu vollziehen. Dieser Tauschprozess erfolgt heute nicht mehr nur an konkreten Orten, sondern kann auch regional (z.B. über Anzeigen wie im Immobilienmarkt) oder elektronisch (z.B. ebay) stattfinden.
Marktversagen: M. ist ein ökonomischer Begriff, der den Umstand beschreibt, dass aufgrund sozial-ökonomischer Faktoren (Externalisierung, Öffentliche-Güter-Problematik) nicht alle Güter (z.B. kollektive bzw. meritorische Güter) optimal durch Marktprozesse verteilt werden können (Fehlallokation). Marktversagen liegt also vor, wenn der Marktmechanismus nicht zu den wirtschaftspolitisch gewünschten Ergebnissen führt.
Mediationsverfahren: Zur Konfliktreduzierung und Entscheidungsfindung werden bei umweltrelevanten Problemen verstärkt Verhandlungsprozesse genutzt. Diese sollen allerdings nicht die förmlichen Verfahren (z. B. Genehmigungsverfahren für Anlagen oder Planfeststellungsverfahren für wesentliche öffentliche Infrastrukturinvestitionen) ablösen, sondern im Vorfeld oder parallel zu den Verwaltungsverfahren stattfinden. Hierdurch sollen Gerichtsverfahren vermieden werden, die Akzeptanz für die Entscheidungen durch die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen erhöht werden, die Verwaltung von der Aufgabe eines einseitigen Entscheidungsprozesses befreit werden bzw. das Know-how der zu Beteiligenden genutzt werden.
Mehrwert (von K. Marx geprägt): Überschuss den ein Arbeiter produziert (nachdem er soviel produziert hat das daraus sein Existenzlohn bezahlt werden kann. Nach der marxistischen Lehre kann nur Arbeit mehr Werte produzieren, als in ihr enthalten (in form des Existenzlohnes) ist.
Menschenbild: Anhand des M. soll eine Aussage darüber getroffen werden, wie der Mensch von seinem Wesen her ist, ohne kulturelle, erzieherische Einflüsse (Naturzustand).
Menschenrechte: M. sind Rechte, die jedem Menschen allein deshalb zustehen, weil er geboren worden ist. Diese Rechte hat der Mensch unabhängig von seiner Stellung im Staat, seiner Religion, seines Geschlechts und seiner Hautfarbe. Zentraler Bestandteil der Menschrechte ist das Gebot, die Menschenwürde jedes einzelnen zu wahren. Die Menschenechte gelten also für jeden Menschen von der Geburt bis zum Tod und dürfen durch keinerlei Rechtsakte genommen werden (Verkauf, Gerichtsurteile, Gesetz usw.). Die Idee der Menschenrechte stammt aus der europ. Aufklärung des 18. Jh., kann aber heute als universelle Grundlage menschlichen Zusammenlebens angesehen werden. So verabschiedete im Jahr 1948 die Völkergemeinschaft die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Seit 1976 haben die Menschenrechte einen völkerrechtlich verbindlichen Charakter.
Meritorische Güter: Meritorische bzw. kollektive Güter: M. sind Güter, deren ausreichende Ausstattung einen positiven Effekt für die Gesellschaft hat, die Wirtschaftsakteure aber nicht die hierfür notwendigen Geldmittel aufwenden. Damit tritt ein Marktversagen auf. Daher muss der Staat mittels Gesetzen und Abgaben für ihre Sicherung (ausreichende Ausstattung) sorgen. Bekannte Beispiele sind Infrastruktureinrichtungen (z. B. Bildungseinrichtungen), soziale Sicherungssysteme, Arbeits-, Verkehrs- und innere Sicherheit sowie Verteidigung und natürliche Ressourcen. In diesen Fällen muss der Gesetzgeber zu allgemeinverbindlichen Regelungen kommen (Abgaben und gesetzliche Pflichten z. B. Gurtanschnallpflicht im PKW). Der Begriff stammt ursprünglich von Musgrave (1978).
Millenniums-Gipfel
der UN 2000 in New-York, Entwicklungsziele
(„Millennium Development Goals“
(MDG): (1) Beseitigung der extremen Armut und des Hungers,
(2) allgemeine Grundschulausbildung, (3) Gleichstellung der Geschlechter und
Frauenförderung, (4) Senkung der Kindersterblichkeit, (5) Verbesserung der
Gesundheit der Mütter, (6) Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen
übertragbaren Krankheiten, (7) Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit,
(8) Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft (inkl. eines
nichtdiskriminierenden Handels- und Finanzsystems; BMZ 2004/08: 11).
Als wesentliche Ergänzungen zu den MDGs können angesehen werden: Zugang zu
Sanitäreinrichtungen und Energieversorgung mit erneuerbaren Energien für alle
Menschen, Aufbau der notwendigen gesellschaftlichen Institutionen und
politischen Strukturen (Nuschler 2005: 578) sowie die Begrenzung der globalen
Treibhausgasemissionen.
Mill, John, Stuard (1806-1873): Mill war ein bedeutender englischer Philosoph und Nationalökonom. Er systematisierte die philosophische Denkrichtung des Utilitarismus (Verwirklichung des Glücks der größtmöglichen Zahl von Menschen) und fasste das Lehrgebäude der klassischen Ökonomie zusammen. Trotz liberaler Grundeinstellung näherte sich dem sozialistischen Gedankengut an und kann daher als Brücke zwischen klassischer Ökonomie und sozialen Bewegungen angesehen werden. Hauptwerke: (1848): Grundsätze der politischen Ökonomie, (1859): Über die Freiheit.
Mindestlöhne: Die nationalen Regierungen legen einen gesetzlichen Lohn fest, unter den keine Arbeit vergütet werden darf. Nach Angaben der Statistikbehörde Eurostat existieren in 18 der 25 EU-Staaten derartige Bestimmungen. In den wirtschaftlich erfolgreichen EU-Staaten (Niederlande, Frankreich, Belgien, Irland, Großbritannien) betragen die monatlichen Mindestlöhne über 1.000 Euro, aber in einigen Transformationsstaaten liegt der Mindestlohn nur bei 122 bis 212 Euro (Lettland, Litauen, Slowakei, Estland, Polen, Ungarn, Tschechien).
Mitbestimmung: M. bedeutet die Mitentscheidung nach Mehrheit
Mitsprache: Das Mitspracherecht ist das Recht auf Information über Entscheidungen und die Möglichkeit dazu eine Stellungnahme abzugeben (Anhörungsrecht).
Mittel der indirekten Akteure zur Beeinflussung der Handlungen der direkten Akteure: Die indirekt wirkenden Akteure verfügen in einer demokratisch pluralistischen Gesellschaft über eine Vielzahl von legalen und illegalen Mittel mit deren sie die direkten Akteure beeinflussen. Hierzu zählen: Formale Mittel (z.B. Stellungnahmen bei Anhörungen), öffentlicher Druck (z.B. Pressearbeit, öffentlichkeitswirksame Aktionen), informeller Einflussnahme (z.B. Kontaktpflege), Kontakte zur Verwaltung, Einfluss über Fachgremien, personelle Durchdringung (Beraterverträge, Unterstützung eigener Mitarbeiter ein Mandat zu erhalten), finanzielle Besserstellung (Spenden, Korruption).
Mitwelt: Der Begriff M. stammt von Klaus Meyer-Abich. M. soll die Tatsache verdeutlichen, dass der Mensch ein Teil seiner ihn umgebenden Welt ist, inkl. der natürlichen Umwelt (Natur) und der Mitmenschen.
Mitwirkung: M. bedeutet die Teilnahme am Entscheidungsprozess mit den dazugehörigen Rechten zur Information und Verhandlung.
Modelle: Bei der Erstellung eines M. handelt es sich um eine wiss. Methode, bei der eine komplexe Realität vereinfacht dargestellt wird, so dass sie vom Betrachter verstanden werden kann und die Realität noch richtig wiedergegeben wird.
Monetarismus: M. ist eine Wirtschaftsschule, in den 1950er und 1960er Jahren entstanden, die radikale wirtschaftsliberale Positionen verfolgt. An die klassische und neoklassische Theorie anknüpfend wird von Marktgleichgewichten ausgegangen. Ungleichgewichte (z. B. Arbeitslosigkeit) können hiernach nur kurzfristig auftreten, sie werden durch die Selbstheilungskräfte der Märkte überwunden. Staatseingriffe in das Wirtschaftsgeschehen werden prinzipiell abgelehnt. Als wichtigstes wirtschaftliches Problem wird die Inflation angesehen, die durch ein zu schnelles Geldmengenwachstum erklärt wird. Die Hauptaufgabe der Zentralbanken wird daher in der Begrenzung des Geldmengenwachstums gesehen. Als Hauptvertreter dieser Wirtschaftsschule gelten Friedman (1971) und Brunner. Der M. ist aus der Kritik an der keynesianischen Lehre entstanden (sog. monetaristische Gegenrevolution). Er erhebt den Anspruch eines geschlossenen, wirtschaftstheoretischen Systems, das die ökonomische Realität besser zu erklären glaubt als die vorangegangenen Schulen.
Multilateralismus: Unter M. versteht man die internationale Kooperation zwischen Staaten in Gestalt von internationalen Organisationen (z.B. UN-System, IWF usw.). Es handelt sich also um einen Politikstilstil, bei dem die Beziehungen zwischen mehreren Staaten auf der Basis allgemein akzeptierter Verhaltensregeln funktionieren (z.B. das uneingeschränkte Verbot von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele des Völkerrechts).
Multiplikator: Der M. gibt nach der keynesianischen Theorie an, um das wie Vielfache das Einkommen einer Volkswirtschaft wächst, wenn ein Wirtschaftsakteur (z.B. der Staat) eine zusätzliche Ausgabe tätigt, mit der ein sich selbst verstärkender Prozess von Nachfrageerhöhung, von neuer Beschäftigung, von höheren Einkommen usw. in Gang gesetzt wird.
Nachhaltige Entwicklung (auch als zukunftsfähige, dauerhaft aufrechterhaltbare oder dauerhaft umweltgerechte Entwicklung bezeichnet): N.E. ist das 1992 in Rio in der Agenda 21 festgelegte neue Entwicklungsleitbild der Menschheit (engl.: "sustainable development - SD“). N.E. wird unterschiedlich definiert. Die bekannteste Definition lautet: „Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können (Definition der Brundtland-Kommission). Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie definiert eine n.E. wie folgt: „Eine n.E. strebt für alle heute lebenden Menschen und künftigen Generationen hohe ökologische, ökonomische und sozial-kulturelle Standards in den Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit an. Sie will somit das intra- und intergenerative Gerechtigkeitsprinzip umsetzen.“ In der Forstwirtschaft wird der Begriff Nachhaltigkeit regelmäßig seit dem 18. Jh. verwendet. Seine erste lexikalische Erwähnung findet sich 1780 in „Beyträge und Verbesserung des Vollständigen Forst-, Fisch und Jagd-Lexicon.“ (Rogall 2008; Kap. 1.3).
Nachhaltige Ökonomie
(N.Ö.): Unter N.Ö. wird eine Wirtschaftsschule verstanden, die die
Bedingungen für ein Wirtschaften nach den Prinzipien einer Nachhaltigen
Entwicklung herausarbeitet, Ziele und Instrumente zur Durchsetzung formuliert.
Entsprechend der Definition einer Nachhaltigen Entwicklung werden für alle
heutigen und künftigen Generationen ausreichend hohe ökonomische, ökologische
und sozial-kulturelle Standards angestrebt, ohne dass die Grenzen der
natürlichen Tragfähigkeit überschritten werden (Einhaltung der Managementregeln
und Kriterien der Nachhaltigkeit) und das intra- und intergenerative
Gerechtigkeitsprinzip verletzt wird.
Eine
derartige Wirtschaftsschule existiert heute nur in
Form der Ökologischen Ökonomie (inkl. ihrer Unterschulen, z.B.
der Neuen Umweltökonomie), die aber auf die ökologische Dimension der
Nachhaltigkeit fokussiert ist. Die Kernaussagen lasen sich wie folgt
zusammenfassen:
(1) Starke
Nachhaltigkeit:
Die derzeitige Entwicklung
der Menschheit wird als nicht zukunftsfähig betrachtet, die Nachhaltige Ökonomie
sieht daher die Notwendigkeit eines neuen Leitbilds und bekennt sich zu einer
Position der starken Nachhaltigkeit. Damit wird die
Wirtschaft als ein Subsystem der Natur und die natürlichen Ressourcen
größtenteils als nicht substituierbar angesehen. Das Drei-Säulen-Modell, das von
einer Gleichwertigkeit der Zieldimensionen ausgeht (ohne absolute Naturgrenzen),
wird somit abgelehnt und stattdessen absolute Grenzen der Natur anerkannt. Im
Mittelpunkt steht die dauerhafte Erhaltung und nicht der optimale Verbrauch der
natürlichen Ressourcen.
(2) Pluralistischer Ansatz und Aufnahme einzelner Aspekte der
neoklassischen Umweltökonomie:
Die Nachhaltige/Ökologische Ökonomie fühlt sich
einem Methodenpluralismus verpflichtet. So erkennt sie bestimmte Erkenntnisse
der traditionellen Ökonomie und Umweltökonomie an (z. B. die sozial-ökonomischen
Erklärungsansätze der Übernutzung der natürlichen Ressourcen und die daraus
abgeleitete Diskussion um die Notwendigkeit politisch-rechtlicher Instrumente).
(3) Weiterentwicklung der traditionellen Ökonomie und Ökologischen
Ökonomie zur Nachhaltigen Ökonomie:
Die Nachhaltige/Ökologische Ökonomie grenzt sich von einer Reihe Aussagen der
neoklassischen Ökonomie ab und fordert eine grundlegende Reform ihrer
Lehrinhalte: Das beginnt bei ihren Grundlagen, und setzt sich bei ihren Aussagen
zur nationalen Wirtschaftspolitik bis zu den globalen Bedingungen für eine
global gerechte Weltgesellschaft fort. Im Bereich der umweltrelevanten Aspekte
sollen vor allem die Überwindungen der folgenden Dogmen genannt sein:
Verabsolutierung der Konsumentensouveränität, Diskontierung künftiger
Umweltkosten, Substituierbarkeit aller natürlichen Ressourcen, Position der
schwachen Nachhaltigkeit u.v.a.m.).
(4) Kernelemente und Kontroversen einer Nachhaltigen/Ökologischen
Ökonomie:
Auf Grundlage der Erkenntnisse der Ökologischen Ökonomie können die Kernaussagen
der Nachhaltigen Ökonomie in zehn Kernthesen zusammengefasst werden. Im Zentrum
steht die Auseinandersetzung wie sich ausreichende ökonomische,
sozial-kulturelle und ökologische Standards in den Grenzen der natürlichen
Tragfähigkeit erreichen sowie das intra- und intergenerative
Gerechtigkeitsprinzip verwirklichen lassen. Dabei ist die
Nachhaltige/Ökologische Ökonomie keine statische Theorie, sondern sieht die
Notwendigkeit weiterer Diskussionsprozesse und die Ausweitung des
Erkenntnisinteresses entsprechend der globalen Entwicklung. Hierbei existiert
eine Reihe von Kontroversen, die noch geklärt werden müssen, z.B. über die
Forderung ein neues Menschenbild in die Ökonomie einzuführen. Eine weitere
Kontroverse behandelt die Frage wie das traditionelle
Wachstumsparadigmas durch ein Nachhaltigkeitsparadigma ersetzt werden kann.
Aus
Sicht der Nachhaltigen/Ökologischen Ökonomie ist ein exponentielles Wachstum mit
einer zunehmenden Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen über Jahrtausende nicht
möglich. Damit wird langfristig die Ersetzung des heutigen Wachstumsparadigmas
durch ein Nachhaltigkeitsparadigma zur notwendigen Voraussetzung einer
dauerhaften Entwicklung. Über die mittelfristige Ausgestaltung existieren
allerdings unterschiedliche Meinungen (Steady-State-Ansatz mit konstantem BIP
versus selektives Wachstum, das den Ressourcenverbrauch trotz wirtschaftlicher
Entwicklung senkt). (5) Eine Nachhaltige Entwicklung und Ökonomie
beruht
auf ethischen Prinzipien und damit
auf der Forderung nach persönlicher Verantwortung und Handlung:
Im Mittelpunkt stehen die Grundwerte der intra- und intergenerativen
Gerechtigkeit und Verantwortung. Hinzu kommt die Anerkennung weiterer wichtiger
Prinzipien:
u.a. des Vorsorgeprinzips und der Prinzipien
einer partizipativen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aus der die
Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Diskurs- und Partizipationsprozesses
abgeleitet wird. Damit einher geht die Forderung auf das in der traditionellen
Ökonomie verwendete, aber durch zahlreiche Untersuchungen der Spieltheorie und
der Gehirnforschung als unrealistisch erkannte Menschenbild, des homo
oeconomicus zu verzichten und stattdessen ein realistisches Menschenbild zu
verwenden, dass der heterogenenität des Menschen gerecht wird (wir schlagen den
homo cooperativus
vor). Weiterhin die Auslotung für persönliche Handlungen für eine Nachhaltige
Entwicklung.
(6)
Transdisziplinärer Ansatz:
Die N.Ö. will über die rein ökonomische Betrachtungsweise hinausgehen und die
ökonomischen Prozesse im Rahmen eines sozial-ökologischen Zusammenhanges unter
Berücksichtigung der Wechselbeziehung zwischen Menschen und der übrigen Natur
analysieren. Hierbei spielen die Nutzung der Erkenntnisse sowie eine enge
Kooperation mit den Politik- und Rechtswissenschaften sowie mit den Natur- und
Ingenieurwissenschaften eine besonders wichtige Rolle.
(7) Notwendigkeit der Änderung der Rahmenbedingungen mittels
politisch-rechtlicher Instrumente:
Mit Hilfe politisch-rechtlicher Instrumente sollen die Rahmenbedingungen so
verändert werden, dass ein Nachhaltiges Verhalten für Konsumenten und
Produzenten vorteilhafter wird, als sich so zu verhalten wie bisher. Hierzu
werden der Standard-Preis-Ansatz
und der Ansatz der meritorischen Güter
verwendet.
(8) Notwendigkeit der Operationalisierung des
Nachhaltigkeitsbegriffs, neue Messsysteme
und Strategiefelder einer
Nachhaltigen Ökonomie:
Eine
Sinnentleerung
des Nachhaltigkeitsbegriffs soll durch die
Formulierung von Prinzipien, Managementregeln und neuen Messsystemen für den
Nachhaltigkeitsgrad und die Lebensqualität verhindert werden. Anders als die
traditionelle Ökonomie, die Lebensqualität und Wohlstand (gemessen am BIP pro
Kopf) gleichsetzt, benötigt eine Nachhaltige Ökonomie Ziel- und
Indikatorensysteme. Um die Transformation der Industriegesellschaft in eine
Nachhaltige Wirtschaft zu beschleunigen, werden zentrale
Strategie-/Handlungsfelder ausgesucht in denen dieser Transformationsprozess
exemplarisch vorangetrieben wird (Nachhaltige Wirtschafts-, Energie-,
Mobilitäts-, Ressourcenschonungs- und Produktgestaltungspolitik).
(9) Sozial-ökologische
Markt- oder Gemischtwirtschaft:
Vertreter der Nachhaltigen/Ökologischen Ökonomie lehnen eine reine
Marktwirtschaft
ebenso ab wie eine zentrale
Verwaltungswirtschaft, weil sie davon überzeugt sind, dass nur
marktwirtschaftliche Systeme mit einem sozial-ökologischen Ordnungsrahmen
zukunftsfähig sind. Danach muss die Politik aktiv eingreifen, um eine
Nachhaltige Entwicklung sicherzustellen und die Folgen von Marktversagen zu
vermindern. Hierzu wird das bekannte Zieldreieck des Deutschen
Stabilitätsgesetzes um eine Reihe weiterer Ziele ergänzt.
(10) Anerkennung
besonderer globaler Voraussetzungen für eine Nachhaltige Entwicklung: Als
zentrale Bedingungen werden u. a. anerkannt: Einführung eines Ordnungsrahmens
(mit Kapitaltransfer-/Tobinsteuer, Abgaben auf die globalen Umweltgüter u.v.a.m.),
Senkung des Pro-Kopf-Ressourcenverbrauchs der Industrieländer, um 80-90% bis
2050, und Verminderung der Bevölkerungszunahme der Entwicklungsländer. Hierbei
wird akzeptiert, dass die Industrieländer aufgrund der historischen Entwicklung
und der größeren Leistungsfähigkeit eine besondere Verantwortung für die
Verwirklichung der intragenerativen Gerechtigkeit, globalen Nachhaltigkeit und
fairen Handelsbeziehungen tragen.
Nachhaltige Produkte: N.P. sind dadurch gekennzeichnet, dass sie die ökologischen, ökonomischen und sozial-kulturellen Managementregeln der Nachhaltigkeit einhalten. Zur Einhaltung der ökologischen Managementregeln müssen sie aus nachhaltig bewirtschafteten erneuerbaren Materialien, Sekundärmaterialien oder dauerhaft nutzbaren Materialien bestehen, mit Hilfe erneuerbarer Energien produziert werden, keine Treibhausgase beim Betrieb emittieren und keine Schadstoffe enthalten.
Nachhaltige Wirtschaftspolitik: W. umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, das Wirtschaftsleben in einem Land entsprechend der zugrunde liegenden Wirtschaftsordnung und den gesellschaftlichen Zielsetzungen zu gestalten. Die Wirtschaftsordnung umfasst die Gesamtheit der Rahmenbedingungen, innerhalb derer der Wirtschaftsprozess abläuft (Ordnungspolitik). Zu den Rahmenbedingungen zählen: die Eigentumsordnung, die Rolle des Staates, Markt- und Unternehmensformen, Ausprägung der gesellschaftlichen Institutionen u.a.m. Eine Nachhaltige Wirtschaftspolitik verfolgt das Ziel an der dem Umbau der Industriegesellschaft im Sinne eines Nachhaltigen Wirtschaftens mitzuwirken. Zu den Zielen zählen: (1) Stabilitätsziele (selbstständige Existenzsicherung bei akzeptabler Arbeitsbedingung, Geldwertstabilität, Verteilungsgerechtigkeit, Machtkontrolle, außenwirtschaftliches Gleichgewicht), (2) Ein aktiver Umbau der Industriegesellschaft nach dem Zieldreieck einer Nachhaltigen Wirtschaft.
Nachhaltige Wirtschaftspolitik, Zieldreieck in den Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit
|
|
||
|
Ökonomische Ziele |
Ökologische Ziele |
Sozial-kulturelle Ziele |
|
1. Selbstständige Existenzsicherung bei akzeptabler Arbeitsqualität, die ein menschenwürdiges Leben und die soziale Sicherheit gewährleistet für jeden Menschen |
Schutz der Erdatmosphäre (inkl. Klima) |
Partizipative Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in allen Lebensbereichen |
|
2. Gewährleistung der Grundbedürfnisse mit Nachhaltigen Produkten (Ernährung, Wasser, Wohnung, Kleidung, Mobilität, Strom), ökologischer Umbau der Industriegesellschaft |
Gesunde Lebensbedingungen (keine Schadstoffe und Lärm) |
Soziale Sicherheit, keine Armut |
|
3. Preisstabilität und Verhinderung wirtschaftlicher Konzentration, bei Internalisierung der externen Kosten |
Erhaltung der Arten- und Landschaftsvielfalt |
Innere und äußere Sicherheit, gewaltlose Konfliktlösungen |
|
4. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht und Entwicklungszusammenarbeit bei hoher Selbstversorgung und Minderung der Rohstoffimporte |
Nachhaltige Nutzung der erneuerbaren Ressourcen |
Chancengleichheit und soziale Integration (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter |
|
5. Handlungsfähiger Staatshaushalt bei ausreichenden Ausstattungsstandards mit meritorischen/kollektiven Gütern und angemessener Verteilung der Einkommen |
Nachhaltige Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen |
Schutz der menschlichen Gesundheit und Lebensqualität |
Quelle: Eigene Zusammenstellung 2008
Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (Nachhaltigkeitsformel): Eine n.E. strebt hohe ökologische, ökonomische und sozial-kulturelle Standards an. Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie akzeptiert wirtschaftliches Wachstum (ê BIP) im Rahmen der wirtschaftlichen Nachhaltigkeitsformel (ê Ressourcenproduktivität > ê BIP). Die Einhaltung dieser Entwicklung im Sinne eines selektiven Wachstums soll sichergestellt werden, indem politisch-rechtliche Instrumenten ökologische Leitplanken schaffen. Somit tritt an die Stelle des ökonomischen Ziels der größtmöglichen Steigerung des BIP die Steigerung der Lebensqualität (als Summe vieler Qualitätsziele).
Nachhaltigkeit (sehr schwache): Vertreter einer s.s.N. gehen von einer absoluten Konsumentensouveränität aus, die nicht eingeschränkt werden darf. Diese Position geht mit der Auffassung einher, dass kein objektiver Grund für einen Entwicklungswandel existiert, da die natürlichen Ressourcen durch künstliche Elemente substituiert werden könnten (d.h. alle Umweltprobleme könnten durch technischen Fortschritt beseitigt werden). Politisch-rechtliche Instrumente werden nur zur aktuellen Gefahrenabwehr akzeptiert. Vertreter einer schwachen Nachhaltigkeit akzeptieren, dass bei vielen Akteuren ein Informationsdefizit existiert. Daher muss der Staat ihrer Meinung nach die Aufgabe übernehmen, mittels Informationspolitik und kooperativer Abspracheverfahren die Kluft zwischen Einstellungen (z.B. Wunsch nach gesunder Umwelt) und Verhalten zu schließen. Preis- und Mengensteuerung durch staatliche Auflagen bleiben an die Präferenzen der Marktteilnehmer gebunden. Staatliche Ge- und Verbote werden für besonders wichtige Schutzgüter akzeptiert.
Nachhaltigkeit (starke): Bei kollektiven bzw. meritorischen Gütern wie den natürlichen Ressourcen wird von den Vertretern einer starken Nachhaltigkeit die Konsumentensouveränität zugunsten eines Konzepts der langfristigen Tragfähigkeit (in dem die Grenzen des Umweltraumes eingehalten werden) eingeschränkt, da der Markt diesen Gütern nicht den gesellschaftlich optimalen Wert beimessen kann. Eine Reihe von natürlichen Ressourcen wird als unverzichtbar und nicht substituierbar angesehen. Der Staat hat die Verpflichtung, sie zu schützen. Die Vertreter dieser Position sehen die Belastungsgrenzen der natürlichen Lebensgrundlagen nahezu erreicht. Daher akzeptieren sie bei Marktversagen eine Einschränkung der Konsumentensouveränität und fordern ökologische Leitplanken. Sie fordern die schrittweise Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie, in deren Zentrum eine konsequente Effizienz-, Substitutions- und Suffizienzstrategie stehen. Vertreter einer strikten N. setzen auf eine sofortige Umsteuerung. Im Zentrum ihrer Forderungen steht die Änderung der Lebensstile.
Nachhaltigkeitsethik: Eine N. ist die selbstbestimmte Bereitschaft, Verantwortung für die Durchsetzung des inter- und intragenerativen Gerechtigkeitsgrundsatz zu übernehmen und dementsprechend zu handeln. Eine Lebensweise, die durch Lernprozesse entwickelt werden kann.
Nachhaltigkeitsformel: im Zuge einer nachhaltigen Entwicklung muss ständig die folgende Formel eingehalten werden: êRessourcenproduktivität > êBIP
Nachhaltigkeitsgrade: Da der Inhalt des Nachhaltigkeitsbegriffs unterschiedlich interpretiert wird, haben sich in der Wissenschaft unterschiedliche Nachhaltigkeitskategorien herausgebildet (von sehr schwach, schwach, über stark bis strikte Nachhaltigkeit). Das UBA, der SRU und die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie sprechen sich dafür aus, dass der Nachhaltigkeitsbegriff mit eindeutigen Kriterien versehen wird (die in etwa den Kriterien der starken Nachhaltigkeit entsprechen). So wie der Begriff der Demokratie mit eindeutigen Prinzipien verbunden ist, sollte sichergestellt werden, dass der Nachhaltigkeitsbegriff eine eindeutige Aussagekraft behält (oder wieder gewinnt).
Nachhaltigkeitsindikatoren: N. sind Messgrößen, mit denen Aussagen über den Nachhaltigkeitsgrad einer Gesellschaft getroffen werden können. Die ausgewählten Messgrößen müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, damit sie stellvertretend für alle Faktoren einer gesellschaftlichen Entwicklung hergezogen werden können.
Nachtwächterstaat: Staat soll sich auf die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit beschränken (Begriff geprägt in der Klassik).
Natürliche Lebensgrundlagen: siehe natürliche Ressourcen.
Natürliche Ressourcen (auch Umweltressourcen, Umweltgüter, Naturkapital oder natürliche Lebensgrundlagen genannt): Zu den n.R. bzw. n.L. zählen alle Bestandteile der Natur. Sie werden in vier verschiedene Kategorien unterschieden: (1) Erneuerbare Ressourcen, die aber erschöpfbar sind, wenn ihre Regenerationsrate überschritten wird: alle Tiere und Pflanzen (Artenvielfalt). (2) Nicht erneuerbare Rohstoffe und Primärenergieträger (Kohle, Erdöl und Erdgas): Sie können sich in menschlichen Zeitmaßen nicht regenerieren und sind daher knapp. (3) Quasi unerschöpfliche Ressourcen (jedenfalls für menschliche Zeiträume) wie Sonne, Wind, Gezeiten und Erdwärme. (4) Umweltmedien: Boden, Wasser, Luft; Rogall 2008: 57).
Natürliche Ressourcen, Funktionen: Die vier Arten der natürlichen Ressourcen üben wichtige Funktionen aus, ohne die der Mensch weder leben noch wirtschaften könnte. Zu ihnen zählen (Siebert 1978: 8; Deutscher Bundestag 1997: 23): (1) die Produktionsfunktion (Lieferung von Umweltgütern, auch Inputfaktoren genannt). Zu ihnen gehört die Versorgung der Gesellschaft mit den Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft), den erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen (inkl. Primärenergieträgern) sowie den unerschöpflichen Ressourcen (Erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Gezeiten, Erdwärme); (2) die Senkenfunktion: Die Umwelt nimmt die bei der Produktion und beim Konsum entstehenden nicht erwünschten Koppelprodukte auf (zwangsläufig entstehende Nebenprodukte wie Abwärme bei der Stromproduktion). Zu ihnen zählen alle bei der Produktion und dem Konsum entstehenden Emissionen und Abfälle (Stengel; Wüstner 1997: 182); (3) die Lebensraumfunktion: Die Umweltmedien Boden, Wasser, Luft stellen den Lebensraum aller Lebewesen auf der Erde dar (Menschen, Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen). Wenn Schadstoffe, Strahlungen usw. den Lebensraum belasten, müssen alle Lebewesen unter diesen Verschlechterungen leiden; (4) die Aufrechterhaltungsfunktion der natürlichen Systeme: Die natürliche Umwelt sorgt für die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes. Hierzu müssen auch das Klimagleichgewicht und eine funktionstüchtige Ozonschicht gezählt werden; (5) die Reproduktionsfunktion: Zur Reproduktionsfunktion werden alle ästhetischen und Erholungsfunktionen gerechnet. Aus diesen unterschiedlichen Funktionen folgt, dass die natürlichen Ressourcen eine Multifunktionalität besitzen: Sie sind Inputfaktoren der Produktion und bilden gleichzeitig die existenzielle Grundlage für alle Lebewesen auf der Erde. Ein Wald erfüllt beispielsweise nicht nur eine Erholungsfunktion, die vielleicht substituierbar wäre, sondern er beeinflusst auch das Klima, ist Wasserspeicher, verhindert Bodenerosion und begünstigt die biologische Vielfalt.
Naturnutzungsrechte (auch Lizenz- oder Zertifikatsmodelle genannt): N. stellen ein umweltökonomisches Instrument dar, das die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Akteure verändert. Hierbei legt der Staat (die Staatengemeinschaft) (1) eine Nutzungsobergrenze von natürlichen Ressourcen fest (z. B. eine bestimmte Menge an CO2, dass von einem Land jährlich emittiert werden darf) und (2) vergibt (kostenlos oder per Auktion) die Nutzungsmenge in Form von (an Börsen) frei handelbaren Lizenzrechten (Zertifikaten) an die Nutzer. (3) Die Nutzer entscheiden ob sie in Minderungsmaßnahmen investieren um mit den Lizenzen auskommen oder ob sie zusätzliche Lizenzen erwerben. Naturnutzungszertifikate sind damit Mengenlösungen im Gegensatz zu Umweltabgaben, die als Preislösungen bezeichnet werden (Fees 1998: 119). Das Instrument ist ökologisch wirksam da die Grenzwerte (theoretisch) sicher erreicht werden und ökonomisch effizient, da die Akteure frei über ihre Maßnahmen entscheiden können und daher nur in den jeweils kostengünstigsten Verminderungstechniken investieren. Kritik: Diesem in der Theorie optimalen Instrument steht eine Reihe von (hauptsächlich politisch bedingten) Problemen in der Praxis gegenüber. Anwendung findet dieses Instrument in den USA für SO2-Emissionen aus Kraftwerken im Rahmen des Clean Air Act. In Europa wurde zum 01.01.2005 ein CO2-Emissionshandelsystem eingeführt, das 2008 in eine 2. Phase überführt wurde (Rogall 2008: 281).
Naturrechtslehre: Die N. geht davon aus, dass ewige Rechtsgrundsätze existieren, die unveränderlich sind und dementsprechend von keiner Kultur oder Macht in Frage gestellt werden können. Aus ihr haben sich später verschiedene eigene Schulen entwickelt wie die christliche Ethik, die diese Rechtsgrundsätze als Gottes Gebot interpretiert, oder die Vernunftethik, die diese Grundsätze aus der dem Menschen innewohnenden Vernunft ableitet.
Neoklassische Theorie: Die neoklassische Theorie entstand und verbreitete sich am Ende des 19. Jahrhunderts. Sie stellt heute die herrschende Wirtschaftsschule dar. Sie erklärt alle Wirtschaftsprozesse als Tauschprozesse auf Märkten (auf dem Güter-, Arbeits-, Kapitalmarkt). Diese Märkte finden durch den Preismechanismus langfristig immer zu einem Gleichgewicht (Angebot = Nachfrage), so dass (zumindest laut Theorie) alle Güter und Produktionsfaktoren optimal verteilt werden und eine Wirtschaftskrise ausgeschlossen ist. Als wichtigste Vertreter werden Jevons, Menger und Walras angesehen.
Neoklassische Umwelt- und Ressourcenökonomie: Die n.U.R. ist eine Unterschule der neoklassischen Ökonomie. Sie entstand in den 1970er Jahren, als deutlich wurde, dass die Märkte aufgrund sozial-ökonomischer Faktoren keine Mechanismen besitzen, die eine optimale Verwendung von natürlichen Ressourcen ermöglichen (Marktversagen genannt). Sie sieht im Umweltschutz inkl. des effizienten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen eine zentrale Aufgabe, damit diese langfristig ihre Funktionen für die Ökonomie erfüllen können. Das Marktversagen (die Fehlallokation) wird u. a. mit der Externalisierung sozialer Kosten, der öffentlichen-Güter-Problematik und anderen sozial-ökonomischen Faktoren erklärt. Damit wird der Schutz der natürlichen Ressourcen als rein ökonomisches Problem angesehen (Primat der Ökonomie). Als Hauptaufgabe wird die Berechnung der „optimalen Umweltbelastung“ (mittels Monetarisierung der Umweltkosten und Umweltvermeidungskosten) und eine so berechnete Internalisierung der externen Umweltosten angesehen. Im Rahmen der Ressourcenökonomie soll die optimale Allokation (Einsatz und Verbrauch) der natürlichen Ressourcen gewährleistet werden. Die Theorien über das Marktversagen stellen eine wichtige Grundlage für alle späteren ökonomischen Theorien einer nachhaltigen Entwicklung dar, ihre eigenen Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung blieben aber begrenzt (Zusammenfassung aus Rogall 2008: Kap. 2)..
Neoliberalismus: Als N. bezeichnet man eine poltisch-ökonomische Bewegung (Position), die staatliche Eingriffe in die wirtschaftliche Entwicklung ablehnt. Die Überwindung absoluter Armut soll durch die Herstellung „freier“ Märkte und wirtschaftlichem Wachstum erzielt werden. Der Staat soll hierzu alle wirtschaftlichen Aktivitäten einstellen, die staatlichen Leistungen so weit wie möglich privatisieren, alle Handelshemmnisse abbauen und Anreize für ausländische Direktinvestitionen schaffen. Seinen internationalen Niederschlag fand diese Position in dem sog. Washington Consens (Rogall 2008: 321).
Neue Institutionenökonomie: Die N.I. ist keine geschlossene Theorieschule. Daher existiert keine allgemein anerkannte Definition. Vielmehr stellt sie einen Gattungsbegriff für verschiedene z.T. sehr heterogene Theorieansätze dar, die sich mit gesellschaftlichen insbes. ökonomischen Institutionen beschäftigen. Da sich schon ältere Wirtschaftsschulen (z.B. die deutsche sog. historische Schule) mit der Rolle von Institutionen beschäftigten, wird die moderne Institutionenökonomie meistens Neue Institutionenökonomie genannt. Im Mittelpunkt ihrer Untersuchungen stehen: (1) Wirkung von Anreizinstrumenten sowie (2) die Bedingungen für optimale Institutionen (z.B. optimale Vertragsgestaltung, kostengünstige Organisation von Transaktionen). Die meisten Ökonomen der N.I. gehen davon aus, dass die Entscheidungsfindung der Wirtschaftsakteure durch Zweckrationalismus bestimmt ist (Menschenbild vom homo oeconomicus). Diese Annahme wird von der neuen Umweltökonomie kritisiert, die vom Menschenbild des homo cooperativus ausgeht.
Neue Umweltökonomie: Die N.U. ist Ende der 1990er Jahre an der FHW-Berlin entstanden. Sie versteht sich als Unterschule der ökologischen Ökonomie, damit vertritt sie ihre Kernaussagen, fordert aber ihre Weiterentwicklung zu einer Nachhaltigen Ökonomie. Für einige Punkte empfiehlt sie aber eine Fortsetzung der Diskussion, hierzu gehören die folgenden Punkte: (1) Interpretation des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik, (2) Position zum wirtschaftlichen Wachstum, (3) Entwicklung einer neue Wirtschaftsschule? (4) Neuer Mensch? (5) Ein neues Menschenbild? (6) Bewertung von Instrumenten (Rogall 2008, Kap.4).
Neue Verbraucherstaaten: Als n.V. werden die Schwellenländer bezeichnet, die mehr als 20 Mio. Einwohner zählen und deren Pro-Kopf-Einkommen je nach Abgrenzung mehr als 2.500 U$ (ca. 1.000Mio. Menschen) oder 7.000 U$ (ca. 800Mio. Menschen) beträgt (WI 2005: 75 und 85).
NGO: NGO sind Nicht-Regierungs-Organisationen, die gemeinnützige Ziele verfolgen (z.B. Umweltverbände).
Nichtrivalität: N. liegt vor, wenn der Nutzen (die Lebensqualität), den der Konsum eines Gutes einer Person stiftet, durch die Nutzung vieler weiterer Konsumenten nicht sinkt (z.B. beim Anblick der Sterne).
Nominal: meint die Erfassung eines Geldwertes ohne die Berücksichtigung der Inflationsrate (z.B.: die nominale Steigerung des BIP sagt aus, um wie viel Geldeinheiten der Wert der erzeugten Güter und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft vom einem Jahr zum anderen gestiegen ist, ohne hierbei zu berücksichtigen, dass ein Teil dieser Steigerung nicht auf die Erhöhung der Güterprodukte zurückzuführen ist, sondern auf die Inflation.).
Nutzen: N. ist ein neoklassischer Begriff, der ein theoretisches Maß für die Bedürfnisbefriedigung eines Menschen aus dem Erwerb eines Gutes oder aus einer Handlung darstellt. Er umfasst alle materiellen und immateriellen Aspekte bzw. Vorteile, die dem Menschen daraus entstehen. Die neoklassische Ökonomie sieht den wichtigsten Zweck wirtschaftlichen Handelns in der Nutzenerhöhung der Konsumenten. Die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie spricht in diesem Zusammenhang von der Erhöhung der Lebensqualität, weil dieser Begriff besser veranschaulicht, worum es bei (wirtschaftlichen) Handlungen eigentlich gehen sollte.
Nutzenrivalität: N. liegt vor, wenn der Nutzen, den der Konsum eines Gutes einer Person stiftet, durch die Nutzung vieler weiterer Konsumenten sinkt (z.B. verringert sich der Nutzen eines Fahrrads, wenn mehrere Personen gleichzeitig damit fahren wollen). D.h., dass alle Güter, die einer Nutzenrivalität unterliegen, auch automatisch knapp sind.
Objektive Werttheorien: O.W. erklären den Tauschwert (Preis) eines Produktes aus den zur Herstellung der Güter aufgewandten Kosten. Nach Adam Smith entspricht der Wert der Güter ihren Produktionskosten (plus durchschnittlichen Gewinn). Nach David Ricardo ergibt sich der Wert eines Gutes aus der in ihm enthaltenen Arbeitszeit. Karl Marx hat diese Arbeitswertlehre später weiterentwickelt.
Öffentliche Güter: Ö. sind Güter, bei denen Nichtrivalität vorliegt und das Ausschlussprinzip nicht angewendet werden kann. Aufgrund dieser Merkmale ist die Erhebung einer Zahlung für die Nutzung weder sinnvoll (da sie unbegrenzt vorhanden sind) noch möglich. Viele Ökonomen sehen die natürlichen Ressourcen als öffentliche Güter an, obgleich ihre Knappheit (Nutzenrivalität) spätestens seit den 1970er Jahren kaum noch zu leugnen ist. Güter, die keinen oder einen zu geringen Preis haben, werden jedoch zu stark nachgefragt. Eine nicht effiziente Nutzung und Übernutzung (d.h. Fehlallokation) ist die ökonomisch zwingende Folge. Damit die natürlichen Ressourcen effizient und dauerhaft genutzt werden können, müssen sie als meritorische Güter behandelt werden (für deren Sicherstellung der Staat zu sorgen hat).
Ökologie: Ö. ist die Lehre von den Beziehungen der Lebewesen zu ihrer biologischen Umwelt (vom griech. oikos „Wohnung“ und logos „Lehre“). Der Begriff stammt von Ernst Haeckel, der ihn als "Die gesamte Wissenschaft von den Beziehungen der Organismen zur umgebenden Außenwelt" definierte. Die Ökologie (Teilbereich der Biologie) wurde zunächst als Lehre vom Haushalt der Natur definiert. Heute wird sie umfassender als Wissenschaft von den wechselseitigen Beziehungen zwischen den Organismen und Umweltfaktoren verstanden.
Ökologische Leitplanken: Der Begriff ö.L. soll bildhaft verdeutlichen, dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung aller Volkswirtschaften nur noch in den Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit verlaufen darf. Diese Grenzen werden durch politisch-rechtliche Instrumente (Gesetzt und Verordnungen) durchgesetzt.
Ökologische/Nachhaltige Ökonomie (Ecological Economics, Sustainable Economics): Die ö.Ö. hat sich in den 1980er Jahren zu einer eigenen Schule oder Teildisziplin innerhalb der Ökonomie entwickelt. Die Neue Umweltökonomie fordert, diese Schule zu einer Nachhaltigen Ökonomie weiter zu entwickeln. Sie kann dann als ökonomische Theorie der Nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung der transdisziplinären Grundlagen bezeichnet werden. Die Neue Umweltökonomie (als Unterschule der ö.Ö.) formuliert zehn Kernaussagen der Ökologischen/Nachhaltigen Ökonomie wie folgt: (1)Starke Nachhaltigkeit: Die derzeitige Entwicklung der Menschheit wird als nicht zukunftsfähig betrachtet, ökologische Ökonomen sehen daher die Notwendigkeit eines neuen Leitbilds und bekennen sich zu einer Position der starken Nachhaltigkeit. Damit wird die Wirtschaft als ein Subsystem der Natur und die natürlichen Ressourcen größtenteils als nicht substituierbar angesehen. Das Drei-Säulen-Modell das von einer Gleichwertigkeit der Zieldimensionen ausgeht wird somit abgelehnt und stattdessen absolute Grenzen der Natur anerkannt. (2) Pluralistischer Ansatz und Abgrenzung zur neoklassischen Umweltökonomie: Die ökologischen Ökonomen fühlen sich einem Methodenpluralismus verpflichtet. Sie erkennen einerseits bestimmte Erkenntnisse der neoklassischen Umweltökonomie an (z.B. die sozial-ökonomischen Erklärungsansätze der Übernutzung der natürlichen Ressourcen und die daraus abgeleitete Diskussion um die Notwendigkeit politisch-rechtlicher Instrumente). Sie grenzen sich aber anderseits von einer Reihe Aussagen der neoklassischen Ökonomie ab (z. B. Verabsolutierung der Konsumentensouveränität, Diskontierung künftiger Umweltkosten, Substituierbarkeit aller Ressourcen). (3) Ersetzung des traditionellen Wachstumsparadigmas durch ein Nachhaltigkeitsparadigma: Ein exponentielles Wachstum mit der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen über Jahrtausende kann es nicht geben. Damit wird langfristig die Ersetzung des heutigen Wachstumsparadigmas durch ein Nachhaltigkeitsparadigma zur notwendigen Voraussetzung einer dauerhaften Entwicklung. Über die mittelfristige Ausgestaltung existieren allerdings unterschiedliche Meinungen (Steady-State-Ansatz mit konstantem BIP versus selektives Wachstum, das den Ressourcenverbrauch trotz wirtschaftlicher Entwicklung senkt). (4) Prinzip der ständigen Diskussion und Weiterentwicklung: Die Ökologische/Nachhaltige Ökonomie ist keine statische Theorie, sondern sieht die Notwendigkeit weiterer Diskussionsprozesse und die Ausweitung des Erkenntnisinteresses entsprechend der globalen Entwicklung. Hierzu unterbreitet u. a. die Neue Umweltökonomie (als Unterschule) Vorschläge, z. B. die Forderung die ö.Ö. zu einer Nachhaltigen Ökonomie weiterzuentwickeln, ein neues Menschenbild u.v.a.m. (5) Eine Nachhaltige Entwicklung beruht auf ethischen Prinzipien: Die Ökologische/Nachhaltige Ökonomie erfolgt auf der Grundlage von ethischen Überzeugungen: Im Mittelpunkt stehen die Grundwerte der intra- und intergenerativen Gerechtigkeit und Verantwortung. Hinzu kommt die Anerkennung weiterer wichtiger Prinzipien: u.a. des Vorsorgeprinzips und der Prinzipien einer partizipativen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, aus der die Notwenigkeit eines gesellschaftlichen Diskursprozesses abgeleitet wird. (6) Transdisziplinärer Ansatz: Die Ökologische/Nachhaltige Ökonomie will über die rein ökonomische Betrachtungsweise hinausgehen und die ökonomischen Prozesse im Rahmen eines sozial-ökologischen Zusammenhanges unter Berücksichtigung der Wechselbeziehung zwischen Menschen und der übrigen Natur analysieren. (7) Notwendigkeit der Operationalisierung des Nachhaltigkeitsbegriffs, Prinzipien, Managementregeln, neue Messsysteme: Eine Sinnenleerung des Nachhaltigkeitsbegriffs soll durch die Formulierung von Prinzipien, Managementregeln und neuen Meßsystemen für den Nachhaltigkeitsgrad und die Lebensqualität verhindert werden. Anders als die traditionelle Ökonomie, die Lebensqualität und Wohlstand (gemessen am BIP pro Kopf) gleichsetzt, benötigt eine Nachhaltige Entwicklung Ziel- und Indikatorensysteme. (8) Notwendigkeit der Änderung der Rahmenbedingungen mittels politisch-rechtlicher Instrumente: Mit Hilfe politisch-rechtlicher Instrumente sollen die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass ein nachhaltiges Verhalten für Konsumenten und Produzenten vorteilhafter wird, als sich so zu verhalten wie bisher. Hierzu werden der Standard-Preis-Ansatz und der Ansatz der meritorischen Güter verwendet. (9) Sozial-ökologische Markt- oder Gemischtwirtschaft: Ökologische Ökonomen lehnen eine reine Marktwirtschaft ebenso ab wie zentrale Verwaltungswirtungswirtschaften, weil sie davon überzeugt sind, dass nur marktwirtschaftliche Systeme mit einem sozial-ökologischen Ordnungsrahmen zukunftsfähig sind. Danach muss die Politik aktiv eingreifen um eine Nachhaltige Entwicklung sicherzustellen und die Folgen von Marktversagen zu vermindern. (10) Anerkennung bestimmter globaler Voraussetzungen für eine Nachhaltige Entwicklung: Als zentrale Bedingungen werden u. a. anerkannt: Einführung eines Ordnungsrahmens, Senkung des Pro-Kopf-Ressourcenverbrauchs, um 80-90% bis 2050, der Industrieländer und Verminderung der Bevölkerungszunahme der Entwicklungsländer. Hierbei wird akzeptiert, dass die Industrieländer aufgrund der historischen Entwicklung und der größeren Leistungsfähigkeit eine besondere Verantwortung für die Verwirklichung der intragenerativen Gerechtigkeit, globalen Nachhaltigkeit und fairen Handelsbeziehungen tragen (Rogall2008, Kap. 3).
Ökologischer Fußabdruck: Das Konzept des ö. F. stammt von Wackernagel, es zeigt die Fläche fruchtbaren Landes, die benötigt wird um den Konsum eines Menschen oder einer Gemeinschaft (z. B. einer Stadt oder eines Landes) zu erzeugen und seine Emissionen und Abfälle aufzunehmen. Nach Schätzungen übersteigt die heutige Inanspruchnahme etwa 20% der Leistungsfähigkeit des globalen Naturhaushalts (SEF 2006: 312).
Ökologische Steuerreform (ÖSR): Unter einer ÖSR wird ein langfristiges Konzept verstanden, das über 20 bis 40 Jahre (1) umweltbelastende Subventionen abbaut sowie (2) umweltorientierte Steuern einführt und kontinuierlich erhöht. (3) Das Aufkommen wird durch Kompensationszahlung (z. B. der Senkung der Sozialabgaben oder Zuschüssen für Energiesparinvestitionen) an die Wirtschaftsakteure zurückgezahlt. Der langfristige Ansatz soll dafür sorgen, dass dieses Thema zum "öffentlichen Thema" wird, bei dem sich jedes Unternehmen damit auseinander setzt, wie es effizientere Produkte entwickeln kann und jeder Konsument effizientere Produkte nachfragt. Bei einer derartigen umweltorientierten Umstrukturierung des Finanzsystems sind verfassungs- und steuerrechtliche, wirtschafts-, sozial-, und umweltpolitische Bedingungen zu beachten.
Ökonomik (Wirtschaftswissenschaft): Lehre von den wirtschaftlichen Zusammenhängen (vom griech. oikonom „Haus- oder Gutsverwalter“). Unter wirtschaftlichem Handeln wird in der Neoklassik der (zweck-) rationale Umgang mit knappen Gütern verstanden.
Ökonomische Prinzipien einer nachhaltigen Wirtschaft: (1) Die Prinzipien und Managementregeln der nachhaltigen Entwicklung (inkl. der ethischen Prinzipien) mit ihren ökonomischen, ökologischen und sozial-kulturellen Zieldimensionen in den Grenzen der natürlichen Tragfähigkeitersetzen die Prinzipien des maximalen wirtschaftlichen Wachstums und der Gewinnmaximierung. (2) Alle Produktionsabläufe, Produkte, Ziele und Organisationen werden daraufhin überprüft, ob sie konsequent zu Ende gedacht dauerhaft aufrechterhaltbar wären. Wirtschaftliche Strukturen werden so umgebaut, dass bis zum Jahr 2050 alle wirtschaftlichen Sektoren die Managementregeln der Nachhaltigkeit einhalten können. (3) All jene Strukturen werden umgebaut, die den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen.
Ökonomische Theorie der Politik: Die ö.T.d.P. versucht politische Prozesse aus dem Eigennutzverhalten (Eigeninteresse) der beteiligten Akteure abzuleiten. Damit will sie Einsichten in die „black box“ der Politik und kollektive Entscheidungsprozesse gewähren. Sie folgt den neoklassischen Annahmen und geht davon aus, dass ohne Unterschied alle am politischen Prozess Beteiligten (Wähler, Politiker, Verwaltungsmitarbeiter, Interessenvertreter) nur nach ihrem nutzenmaximierenden Kalkül agieren. Damit wird kein Unterschied der Handlungsmotivationen zwischen Wirtschaftsakteuren im engen Sinn und politischen Akteuren gesehen. In Deutschland werden die verschiedenen ökonomischen Erklärungen des Akteurshandelns häufig unter dem Begriff „Neue Politische Ökonomie“ (NPÖ) zusammengefasst.
Ökobilanzen: In Ö. sollen die medienübergreifenden Umweltauswirkungen über das gesamte Produktleben möglichst vollständig erfasst (Sachbilanz) und in einem weiteren Schritt bewertet werden (Bewertungsbilanz).
Opportunitätskosten: O. meint alle Kosten die durch den Verzicht der Herstellung oder des Konsums eines Gutes entstehen (inkl. Nutzenentgang).
Opportunitätsprinzip: Das O. meint die Ermessensfreiheit einer Behörde, ob nach einer Abwägung die Umweltschutzbelange über anderen Zielen (z.B. der Wirtschaftsförderung) stehen oder sich ihnen unterordnen müssen.
Organisationen: Organisationen sind arbeitsteilig aufgebaute Personengruppen, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Zu ihnen zählen Parteien, Gewerkschaften, Verbände.
Paradigma: P. ist die für eine bestimmte Zeitspanne nicht-hinterfragbare Basisannahme bzw. Überzeugung in einem Wissenschaftsgebiet.
Pareto-Optimum: Nach der neoklassischen Theorie handeln und tauschen Wirtschaftsakteure solange bis sie zu einem Gleichgewichtspunkt kommen, zudem beide Seiten gerade noch bereit sind den Handel abzuschließen. An diesem Punkt ist die Allokation der Güter (inkl. der natürlichen Ressourcen und des Kapitals) optimal, da kein Wirtschaftssubjekt besser gestellt werden kann, ohne dass ein anderes schlechter gestellt wird. Kritik: Dieser pareto-optimale Punkt sagt nichts über die Verteilung der Ressourcen oder Güter nach dem Tauschprozess aus, da z. B. die Ausgangsbedingungen der Tauschpartner extrem unterschiedlich gewesen sein können. So könnte ein Plantagenarbeiter in einem Entwicklungsland gezwungen sein für 25 Cent die Stunde zu arbeiten, weil er sonst verhungern würde. Eine Erhöhung des Lohnes würde den Plantagenbesitzer schlechter stellen. Daher würde der Lohn in Höhe von 25 Cent, zu dem der Arbeiter gerade noch existieren kann, und den der Plantagenbesitzer bereit ist zu zahlen, pareto-optimal genannt werden. Dieses Ergebnis kann jedoch gesellschaftlich nicht gewollt sein. Es scheint also nicht sehr sinnvoll, das Pareto-Kriterium als gesellschaftliches Wohlfahrtsziel zu akzeptieren.
Partikularinteressen: P. bezeichnet Bestrebungen einzelner Akteursgruppen zur Durchsetzung politischer oder wirtschaftlicher Sonderinteressen (Eigeninteressen).
Pekuniäre (monetäre) Ziele: Unter den P.Z. werden die menschlichen Ziele nach ausreichendem oder steigendem Einkommen verstanden.
Phillipskurve: Die P. zeigt eine Beziehung zwischen Inflationsrate und Arbeitslosenquote: Bis zu einem bestimmten Punkt nimmt die Arbeitslosenrate mit steigender Inflationsrate ab und umgekehrt.
Philosophie: P. ist der Versuch des Menschen, die Rätsel des Daseins und des Soseins der äußeren Welt wie des menschlichen Inneren mit dem Mittel des Denkens zu lösen.
Physiokraten: Die P. sind Vertreter einer von F. Quesnay, in der zweiten Hälfte des 18. Jh. gegründeten, Wirtschaftsschule, die das Modell eines natürl. Wirtschaftskreislaufes (Tableau economic) entwickelten.
Pigousteuer: Pigou beschäftigte sich seit den 1920er Jahren mit der Externalisierung von Kosten, die aufgrund der zu geringen (die volkswirtschaftlichen Kosten nicht abdeckenden) Preisen zu einer Übernachfrage und damit Fehlallokation führen müssen. Er wollte diese Fehlallokation durch eine Steuer, die die externalisierten Kosten internalisiert, beseitigen (nach ihm „Pigou-Steuer“ genannt, Pigou 1920/1952). Die Weiterentwicklung zur „Hotelling-Steuer“, die auch nicht regenerierbare Ressourcen wie den Boden umfasst, erfolgte durch Hotelling in den 1930er Jahren (Hotelling 1931: 137-175). Die Höhe der Umweltsteuern soll sich nach der Höhe der externalisierten Kosten richten. Eine derartige Bestimmung der Umweltabgaben ist aus der Sicht der neoklassischen Umweltökonomie ideal, weil der Staat bei dieser Methode nur die vorher „objektiv“ errechneten Umweltabgaben einführen müsste und sich dann nicht weiter in das Marktgeschehen einmischen bräuchte (Rogall 2008: Kap. 2.4).
Planung: Die P. ist das vorausschauende systematische Durchdenken, Formulieren und Erfassen von Zielen, Instrumenten und Maßnahmen. Die Maßnahmen müssen dann in Zeitplänen festgehalten werden.
Pluralismus: P. ist ein Begriff für eine vielschichtige politische Ordnung, in der eine Vielzahl von Interessengruppen die gesellschaftliche Macht ausüben. Verschiedene Gruppen und Organisationen konkurrieren mit und gegeneinander um die Durchsetzung ihrer Interessen. In der Theorie sind alle Gruppen gleichberechtigt und begrenzen ihren Einfluss (ihre Macht) gegenseitig.
Politik: P. wird als Summe der Aktivitäten verstanden, die der Staat – in der Demokratie durch Wahlen legitimiert – mit Hilfe seines Gewaltmonopols gegenüber allen Gesellschaftsmitgliedern durchsetzt (Hinterberger 1996: 131). In der Ökologischen/Nachhaltigen Ökonomie steht hierbei die aktive Änderung der Rahmenbedingungen im Mittelpunkt des Interesses.
Politiker: Unter P. werden hier Menschen verstanden, die haupt- oder nebenberuflich in der Politik tätig sind und dementsprechend auf Zeit Staatsämter (Mandate) als Abgeordnete, Minister oder Staatssekretäre ausüben.
Politikversagen: P. tritt auf, wenn die Politik es nicht schafft, bei dringlichen Problemen die notwendigen Rahmenbedingungen für Konsumenten und Produzenten herbeizuführen. Faktoren des Politikversagens – aus der Sicht der neuen Umweltökonomie: (1) Machtfülle einzelner Interessengruppen; (2) Personelle Durchdringung, Verflechtung, Parteispenden und Korruption; (3) Gefangenendilemma, Wettbewerbsdruck, Globalisierung; (4) Medienopportunismus statt fachlicher Fundierung, (5) Opportunismus der Mitte, Visionslosigkeit und Symbolpolitik; (6) Wahrnehmungsprobleme und grenzenloser Optimismus; (7) Zielkonflikte zwischen den Politikfeldern und Anpassungsdruck; (8) Knappe Ausstattung der Parlamentarier und komplexe Rechtsgrundlagen. Ergebnis dieser Faktoren ist eine Symbolpolitik, die den Menschen vorgaukelt die Politik würde die Probleme lösen, in Wirklichkeit aber nur Maßnahmen durchführt, die die Rahmenbedingungen nicht wirklich ändert (Rogall 2003: 106).
Potentiale erneuerbarer und besonders effizienter Energietechniken: Für die Frage einen wie hohen Anteil eine Energietechnik vom Gesamtenergieverbrauch decken kann, ist weniger wichtig wie hoch ihre Leistung theoretisch (physikalisch) sein könnte, sondern wie hoch ihr Anteil unter realistischen Bedingungen Ausgeweitet werden könnte. Hierfür unterscheiden wir in die folgenden Kategorien: (1) Theoretisches Potential: das th.P. erfasst die physikalisch vorhandene Energie auf der Erde, z.B. die gesamte Sonneneinstrahlung. (2) Technisches Potential: das te.P. ergibt sich aus dem Technischen Potential unter der Berücksichtigung der Wirkungsgrade der technischen Systeme (bei der Umwandlung in Nutzenergie) und den realistischer Weise vorhandenen Flächen (z.B. für Sonnenkollektoren) und sonst. technischen Grenzen (z.B. Wärmeverlusten bei zu hohen Entfernungen). (3) Wirtschaftliches Potential: das w.P. resultiert aus dem Wirtschaftlichkeitsvergleich zu anderen Energietechniken. Das w.P. scheint das realistischste Potential wiederzugeben, dass ist aber ein Trugschluss, da die Wirtschaftlichkeit von Systemen sehr stark von der Veränderung der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt. Das wurde eindruckvoll durch die Einführung des EEG bewiesen (z.B. wuchs die Stromproduktion der Windenergie in Deutschland zwischen 1990 und 1997 um ca. 3.000 GWh, nach Einführung des EEG von 2000 bis 2007 um 32.000 GWh). (4) Nachhaltiges Potential: das n.P. gibt die mögliche Energiemenge wieder, nach der Bewertung der Technik durch die Kriterien der Nachhaltigkeit (unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen). Das n.P. kann daher – im Sinne einer Nachhaltigen Ökonomie - als das realistischste angesehen werden.
Politikwissenschaft (auch Politische Wissenschaft, Politologie genannt): P. ist eine Disziplin der Sozialwissenschaften, die sich mit den (1) institutionellen Formen, (2) Prozessen, Inhalten und normativen Grundlagen der Politik beschäftigt.
Postmaterialistische Wertehaltung: Die p.W. umschreibt eine Wertehaltung, die im Sinne einer Suffizienzstrategie die Lebensqualität zu erhöhen versucht, ohne den materiellen Güterkonsum zu steigern. Der Begriff wird seit Mitte der 1970er Jahre verwendet. Er war mit der Hoffnung verknüpft, dass sich Menschen mit einer bestimmten materiellen Güterausstattung der Bedürfnisbefriedigung immaterieller Güter zuwenden.
Präferenzordnung: Die Konsumenten bewerten unterschiedliche Güterbündel und erstellen eine Rangordnung, die in der neoklassischen Theorie als Präferenzordnung bezeichnet wird. Die Neoklassiker gehen davon aus, dass ein Konsument oder Haushalt stets weiß, welches von zwei Gütern oder von mehreren Güterbündeln ihm den höchsten Nutzen stiftet bzw. welches Gut er bevorzugt (präferiert).
Preiselastizität: Die direkte Preiselastizität misst die relative Reaktion der Nachfrager auf die relative Preisänderung eines Gutes. Sie ermöglicht den Unternehmen vorauszusehen, wie sich ihr Erlös (Umsatz) entwickeln wird, wenn sie die Preise ihrer Güter ändern. Drei mögliche Ausprägungsformen der direkten Preiselastizität werden unterschieden: (1) Die Preiselastizität ist = 1: Als quasi Normalfall wird angenommen, dass eine Erhöhung der Preise um 1% zu einem Nachfragerückgang von ebenfalls 1% führt, mit der Folge, dass die Erlöse des Unternehmens konstant bleiben. (2) Die Preiselastizität ist > 1: Eine Preiserhöhung um 1% führt zu einem Nachfragerückgang von mehr als 1%. Wir sprechen in diesem Fall von einer hohen Preiselastizität. Steigt z.B. der Preis eines Gutes A von 10 € auf 11 €, kann die Nachfrage bei einer hohen Preiselastizität von 10.000 Stk./Monat auf 8.000 Stk./Monat sinken. Dies gilt besonders für Güter, die leicht durch andere gleichwertige Güter zu ersetzen sind und kein besonderes Image aufweisen. In diesem Fall würde das Unternehmen trotz der gestiegenen Preise geringere Erlöse aufweisen als vorher. (3) Die Preiselastizität < 1: Eine Preiserhöhung um 1% führt zu einem geringeren Nachfragerückgang. Dies nennen wir geringe Preiselastizität oder unelastische Nachfrage. In diesem Fall würden die Unternehmen bei einer Preissteigerung auch eine Erlössteigerung erzielen. Dies wird bei Gütern der Fall sein, auf welche die Menschen besonders ungern verzichten, weil sie lebensnotwendig sind oder ein Image aufweisen, das eine besondere Einkommensschicht anspricht, die sich von einer Preissteigerung wenig beeindrucken lässt.
Preismechanismus: I. d. R. existiert in der Ökonomie folgender Zusammenhang: Wenn die Preise eines Produktes sinken, nimmt die Nachfrage nach ihm zu. Wenn die Preise steigen, nimmt die Nachfrage ab. Viele Ökonomen bezeichnen diesen Zusammenhang als „Gesetz von Angebot und Nachfrage“. Tatsächlich kann aber von einem (Natur-)Gesetz keine Rede sein, da zahlreiche Ausnahmen existieren. Durch diesen Mechanismus gelangen die Märkte immer ins Gleichgewicht, da z. B. bei einer Nachfrageschwäche die Preise sinken und damit die Nachfrage steigt (Rogall 2006: 137).
Primäreinkommen: Die P. sind die Einkommen der Wirtschaftsakteure, wie sie aus dem Verkauf ihrer Produktionsfaktoren und Güter entstanden sind (z.B. Löhne, Zinsen, Gewinn). Zieht man die Abgaben ab und addiert die staatlichen Transferzahlungen hinzu, kommt man zum Sekundäreinkommen, auch verfügbares Einkommen genannt.
Primärenergieverbrauch (PEV): Als PEV wird die Umwandlung aller Energieträger bezeichnet, die als Rohstoffe in der Natur vorkommen (z. B. Kohle, Gas, Uran, Holz, Erdöl).
Produkthaftungsgesetz: Das am 01.01.1990 in Kraft getretene Gesetz normiert für alle Produkte eine verschuldensunabhängige Haftung.
Produktionsfaktoren: P. sind alle Faktoren, die zur Herstellung eines Gutes notwendig sind: (1) Arbeit (inkl. Qualifikation von Management und Arbeitern), (2) Kapital (inkl. aller Maschinen, Anlagen und dem techn. Wissen), (3) natürl. Ressourcen (inkl. aller Rohstoffe, Energieträger und die zur Produktion notwendigen natürl. Lebensgrundlagen). In der klassischen Ökonomie wurden unter den P. Boden, Arbeit und Kapital verstanden.
Produktionspreis: P. meint die Summe aller Kosten die bei der Produktion eines Gutes anfallen, zzgl. eines branchendurchschnittlichen Gewinns. Eine moderne Form der objektiven Wertlehre geht davon aus, dass sich die Preise (Tauschwerte) eines Produktes aus Angebot und Nachfrage ergeben und um den Produktionspreis schwanken.
Produktivität: Die P. spiegelt das Verhältnis zwischen Input und Output wieder. Eine der häufigsten gemessenen Produktivitäten ist die Arbeitsproduktivität (Output je Arbeitsstunde). Künftig wird die Energieproduktivität (volkswirtschaftlich: BIP zu Energieeinheit, betriebswirtschaftlich: Output zu Energieeinheit) eine immer größere Rolle spielen.
Produzierendes Gewerbe: Das p.G. umfasst das verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, die Energie- und Wasserversorgung sowie den Bergbau (inkl. dem jeweiligen Handwerk).
Prognosen: P. stellen den Versuch dar, Aussagen über die wahrscheinlichste Entwicklung in der Zukunft zu treffen (z.B. den Energieverbrauch Deutschlands in 50 Jahren). Da Aussagen über die Zukunft (insbes. über längere Zeiträume) prinzipiell unsicher sind (ökonomische, technische und gesellschafts-politische Entwicklungen lassen sich über Jahrzehnte nur schwer voraussagen), wird heute eher mit Szenarien gearbeitet.
Protektionismus: P. umfasst die Gesamtheit von staatlichen Maßnahmen, die zum Schutz der einheimischen Wirtschaft ergriffen werden.
Qualitätsziele: Q. sollen qualitative Ziele benennen, die im Laufe einer nachhaltigen Entwicklung (im Sinne einer Qualität des Lebens) erreicht werden sollen.
Quote: Q. ist der Anteil, der bei der Aufteilung eines Ganzen auf einen Teil entfällt. Immer, wo es sinnvoll erscheint, wird das Bruttoinlandsprodukt als Grundgesamtheit verwendet, z.B. Anteil des Konsums am BIP = Konsumquote.
Rahmenbedingungen: Unter R. werden alle Faktoren verstanden, die einem Akteur den Spielraum für eigene Entscheidungen von außen vorgeben und von ihm nur schwer beeinflusst werden können. Hierbei wird unterschieden in politisch-rechtliche Rahmenbedingungen, die der Gesetzgeber vorgibt, und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die u.a. durch Entscheidungen anderer Akteursgruppen, internationalen Wettbewerbsbedingungen u.s.w. vorgegeben werden. Falsche oder unzureichende Rahmenbedingungen liegen vor, wenn die Summe der Einzelentscheidungen der Akteure zu einem gesellschaftlich suboptimalen Zustand führt, z.B. zu einem falschen ineffizienten Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Aufgrund der zurzeit herrschenden Rahmenbedingungen (Externalisierung der Umweltkosten, öffentliche Güterproblematik u.v.a.m.) verhalten sich die Wirtschaftsakteure nicht umweltfreundlich (nachhaltig). Die externen Kosten könnten internalisiert werden, indem neue politisch-rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die neuen Rahmenbedingungen sollen dazu führen, dass umweltfreundlich verhaltende Akteure wirtschaftlich besser gestellt werden als andere. Eines der wichtigsten Instrumente, mit dem sich Rahmenbedingungen verändern lassen, ist die ökologische Umstrukturierung des Finanzsystems. Weitere wichtige Instrumente sind Naturnutzungszertifikate und kostendeckende Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien.
Real: bezeichnet in der Ökonomie die Herausrechnung der Inflationsrate (z.B. die Steigerung des realen BIP sagt aus, dass die geschaffenen Güter und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft tatsächlich gestiegen sind. Hierbei wurde die Inflationsrate herausgerechnet).
Rechtsstaatsprinzip, zentrale Elemente: (1) Vorrang von Verfassung und Gesetz: Die Organe des Staates sind an die förmlichen Rechtsvorschriften gebunden. Rangniedrigere Vorschriften dürfen gegen ranghöhere nicht verstoßen (Rechtshierarchie): Verfassung geht vor Gesetz, Gesetz vor Verordnung, Verordnung vor Satzung. Bloße Verwaltungsvorschriften sind nur verwaltungsintern bindend. Private Regelwerke entfalten nur Bindungswirkungen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. (2) Vorbehalt des Gesetzes: Alle die Rechte der Bürger wesentlich beeinflussenden Maßnahmen der Verwaltung (insbesondere die belastende Entscheidungen) bedürfen einer ausreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Die Regierung darf durch Rechtsverordnung nur regeln, wozu sie durch ein Gesetz ausdrücklich ermächtigt wurde. (3) Rechtsschutzgarantie: Allen Bürgern steht das Recht zu, sich gegen Verletzungen ihrer Rechte durch den Staat mit wirksamen Mitteln gerichtlich zu wehren (Art 19 Abs. 4 GG). Jeder hat den Anspruch auf rechtliches Gehör, d. h. niemand kann ohne Gerichtsverfahren verurteilt werden. (4) Verhältnismäßigkeitsprinzip: Der Staat darf in die Rechte der Bürger nur (belastend) eingreifen, soweit der Eingriff verhältnismäßig ist. Der Eingriff bedarf daher eines legitimen Zweckes und er muss zur Erreichung dieses Zweckes geeignet (= nicht nutzlos), erforderlich (= mildestes Mittel vergleichbarer Wirksamkeit) und angemessen (= im Hinblick auf Regelungszweck und belastende Wirkungen zumutbar) sein.
Regime: Ein R. stellt ein System von Prinzipien, Normen, Regeln, Verfahrensweisen und Institutionen dar, dass die Akteure aufstellen oder akzeptieren, um Handlungen in einem definierten Problemfeld internationaler Beziehungen zu regulieren und zu koordinieren. Derartige R. existieren in vielen Handlungsfeldern der internationalen Beziehungen, z. B. Handel, Währungen, Menschenrechte, Umwelt. Im Umweltschutz sind insbesondere die R. zum Klimawandel, Schutz der Ozonschicht und der Artenschutz von Bedeutung (Chasek 2006: 31). Völkerrechtlich verbindlich werden diese R. meistens durch Konventionen.
Renten: Der Begriff Rente wird unterschiedlich verwendet: Er bezeichnet (1) die Altersruhebezüge von Menschen, die aus dem Erwerbsprozess ausscheiden. (2) In der Ökonomie wird Rente als Differenz zwischen Markt- und Produktionspreis verstanden. Der Marktpreis ist der Preis, der tatsächlich für ein Produkt bezahlt wird. Der Produktionspreis ergibt sich aus allen Aufwendungen, die bei der Produktion entstehen (plus einem branchendurchschnittlichen Gewinn). Der Rente bzw. dem „Extra-Gewinn“ steht keine Leistung gegenüber, sondern ist allein auf die Knappheit eines Gutes zurückzuführen. Unterschiedliche Formen von Renten lassen sich unterscheiden: (1) Produzentenrente (Unternehmen erzielen zusätzliche Gewinne, weil ihre Güter aufgrund der hohen Nachfrage zu einem höheren Preis angeboten werden), (2) Konsumentenrente (der Preis, den die Konsumenten zahlen, liegt unter dem Produktionspreis, z.B. weil ausländische Anbieter auf den Markt drängen), (3) Grundrente: Eine steigende Nachfrage nach Ackerland, z.B. zum Zwecke der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion, führt zu steigenden Preisen (Pachtforderungen), aber nicht zu einer Steigerung des Angebots, da Boden eine knappe, nicht vermehrbare Ressource darstellt. Heute wird der Begriff für die Beschreibung vieler weiterer ökonomischer Tatbestände verwendet. Gelingt es einem Unternehmen beispielsweise mithilfe neuer Maschinen deutlich effizienter zu produzieren als seine Konkurrenten, können die Güter weiterhin zum Marktpreis verkauft werden und das billiger produzierende Unternehmen realisiert eine Rente. Besonders häufig können derartige Renten bei Monopolen und Oligopolen auftreten.
Ressourceneffizienz: Ressourceneffizienz gibt das Verhältnis zwischen Wertschöpfung (z. B. einem Produkt oder dem Bruttoinlandsprodukt) und dem zur Erzeugung notwendigen Ressourceneinsatz (z.B. Energieverbrauch) an.
Ressourcenökonomie: Die R. entwickelte sich aus der neoklassischen Gleichgewichtsökonomie. Sie beschäftigt sich mit der optimalen Verteilung der natürlichen Ressourcen über die Zeit. Der Frage wird nachgegangen, wie der vorhandene Bestand an Ressourcen rational intergenerationell verteilt werden kann. Die Ressourcenökonomie geht davon aus, dass aus Effizienzgründen der Bestand der Ressourcen bis zum Ende des Zeithorizonts vollständig verbraucht sein soll. Hierbei wird angenommen, dass künftigen Generationen aufgrund der fortschreitenden Kapitalakkumulation und des technischen Fortschritts ein höheres Einkommen zur Verfügung steht als heutigen. Da allen Generationen ein gleiches Nutzenniveau zugebilligt wird, leitet die Ressourcenökonomie für gegenwärtige Generationen einen höheren Ressourcenverbrauch ab, d. h. sie nehmen eine Abdiskontierung zukünftiger Nutzen vor. Je höher dieser Diskontsatz ausfällt, umso höher darf die Abbaurate der Ressourcen sein.
Ressourcenproduktivität oder Ressourceneffizienz: R. drückt das Verhältnis vom Output zum Einsatz der natürlichen Ressourcen aus (z. B. einem Produkt oder dem Bruttoinlandsprodukt - BIP). Hierbei wird auch die Schadstofffreisetzung als Verbrauch natürlicher Ressourcen angesehen. Beispiele sind: BIP zu Primärenergieverbrauch, BIP zu CO2-Emissionen, BIP zum Rohstoffeinsatz). Damit sagt die Entwicklung der R. etwas darüber aus, wie effizient eine Volkswirtschaft mit den natürlichen Ressourcen umgeht. Sie sagt aber nichts darüber aus wie hoch der absolute Verbrauch ist.
Ricardo, David (1772-1823): Bedeutender britischer Nationalökonom der Klassik. Nach erfolgreicher Tätigkeit als Börsenmakler studierte er verschiedene naturwissenschaftliche Fächer. Sein wichtigsten Beiträge für die ökonomische Theorienbildung waren: die Entwicklung der Arbeitswertlehre (von Karl Marx aufgegriffen, heute weniger wichtig), und die theoretische Begründung der internationalen Arbeitsteilung bei unterschiedlichen Kostenstrukturen in der Produktion (Theorie der komparativen d.h. relativen Kostenvorteilen), sowie die Argumente zum außenwirtschaftlichen Gleichgewicht. Wichtigstes Werk: (1817/2006) Principles of Political Economy and Taxation, (dt. Über die Grundsätze der politischen Ökonomie und Besteuerung.
Rücknahmeverpflichtungen: R. sind ökonomische Instrumente des Staates mit dem Ziel, die Produktverantwortung der Hersteller „von der Wiege bis zur Wiedergeburt“ dahingehend durchzusetzen, dass die Hersteller schon bei der Konstruktion von Produkten die Vermeidung und die spätere Verwertung von Abfällen (des Altproduktes) mit einplanen.
Say, Jean-Baptiste (1767-1832): Der französische Nationalökonom gilt als ein Begründer der klassischen Ökonomie. Er ging davon aus, dass sich jedes Angebot seine Nachfrage schafft (da über den Zinsmechanismus niemals zuviel gespart/gehortet wird). Dieses sog. „Say´s Law“ bildet bis heute einer der Grundlagen der neoklassischen Ökonomie, die davon ausgeht, dass die Märkte mittelfristig immer zum Gleichgewicht streben und damit Wirtschaftskrisen (mit Staatseingriffen) unnötig sind. Hauptwerk: Say, J.B. (1826): Traite d´économie politique, Paris.
Say´sches Theorem: Nach dem Say´schen Theorem werden mit der Produktion von Gütern Einkommen erzeugt (Faktoreinkommen), die der Summe des Wertes aller erzeugten Güter entsprechen. Aus diesem Grund können die Einkommensbezieher das gesamte Angebot nachfragen. „Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage“. Das Einkommen wird entweder zum Konsum oder zum Sparen verwendet. Die Nachfrage kann kurzfristig zurückgehen, wenn die Haushalte sparen anstatt zu konsumieren. Je mehr die Haushalte sparen, desto tiefer sinkt der Preis (Zins) für das Geld, das sich andere ausleihen wollen. Wenn aber die Zinsen sinken, erfolgen gleichzeitig zwei wirtschaftliche Reaktionen der Wirtschaftsakteure: Die Konsumenten sparen weniger (konsumieren mehr), da mit sinkenden Zinsen der Anreiz zum Sparen ebenfalls abnimmt, und die Unternehmen investieren mehr, da die Kosten der Investitionen sinken. Damit nimmt die Gesamtnachfrage wieder zu. Die klassische und neoklassische Theorie gehen von der ständigen Gültigkeit dieses Theorems aus, daher können aus ihrer Sicht auch keine langfristigen wirtschaftlichen Krisen existieren.
Schadstoffe: S. sind Stoffe, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in der Lage sind Menschen und Umwelt zu schädigen. Manche Stoffe werden erst in einer gewissen Konzentration zu Schadstoffen, andere sind schon in kleinsten Mengen schädlich (z. B. krebserzeugende Stoffe).
Seiende: S. meint alles materiell Existierende (Menschen, Tiere, Pflanzen sowie die unbelebte Natur, wie Boden, Steine, Landschaften).
Selektives Wachstum (Eppler): S.W. beschreibt eine Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen von Ökologischen Leitplanken. Dabei muss die Steigerung der Ressourcenproduktivität immer über der Steigerung der wirt. Wachstumsraten liegen (SW = ê RP > ê BIP).
Skalenerträge: S. geben an, wie sich die Produktionsmenge verändert, wenn die Produktionsfaktoren (im gleichen Verhältnis) vermehrt eingesetzt werden. Bei konstanten S. wächst der Output proportional, bei zunehmenden S. überproportional (economics of scale) und bei abnehmenden S. unterproportional.
Smith, Adam (1723-1790): Der schottische Nationalökonom sah sich selbst eher als Moralphilosoph, obgleich er als „Vater der modernen Volkswirtschaftslehre“ angesehen wird. Für Smith war anders als für die Merkantilisten seiner Zeit nicht der Goldvorrat die Grundlage des Wohlstandes einer Volkswirtschaft, sondern die Arbeit des Volkes. Ein wesentliches Element zur Steigerung der Leistung sah er in der Arbeitsteilung, von der innerbetrieblichen über die nationale bis zur internationalen Ebene. Ökonomisches Hauptwerk: Smith, A. (1776): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations (dt. Der Wohlstand der Nationen). Bewertung: An Adam Smith kommt kein Ökonom vorbei, er hat ohne Zweifel die Basis für die moderne Volkswirtschaftslehre gelegt und viele moderne Erkenntnisse finden sich bereits rudimentär in seinem Werk angelegt. Leider wurden viele seiner Aussagen nicht oder nur unvollständig weitergegeben, so dass nur der halbe Smith in der Gegenwart angekommen ist.
Smog: Als S. bezeichnet man die Verunreinigungen der Luft in Ballungsgebieten, die meist bei austauscharmer Wetterlage auftreten. Der sog. „Wintersmog“ entsteht aufgrund hoher Schwefeldioxid- und Rußemissionen meist im Winter. Auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 BImSchG können die Länder räumlich begrenzte Fahrverbote für Kfz ohne geregelten Katalysator erlassen. Der sog. „Sommersmog“ (hohe bodennahe Ozonkonzentration) entsteht durch die Reaktion von Stickoxiden (NOx), Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen oder anderen flüchtigen, organischen Verbindungen (voc = volatile organic compounds). Der Sommersmog tritt auf, wenn die Luft mit ihnen stark belastet ist und eine starke Sonneneinstrahlung vorliegt. Hauptemittenten sind der Kfz-Verkehr und industrielle Anlagen. Auf der Grundlage des § 40a BImSchG werden bei Überschreiten von festgelegten Ozongrenzwerten (z. B. 240 µg/m3 Luft) Fahrverbote für Kfz (Ausnahme Kfz mit geringem Schadstoffausstoß) erlassen.
Sonderabgaben: Sonderabgaben dienen der Finanzierung einer bestimmten öffentlichen Leistung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Erhebung von Sonderabgaben allerdings an restriktive Bedingungen geknüpft (Rogall 2008, Kap. 9).
Sorten: Als S. bezeichnet man ausländische Banknoten und Münzen in kleinen Mengen (zum alltäglichen Gebrauch).
Souverän: Unter einem Souverän wird die letzte sich nicht weiter zu legitimierende Macht in einem Staate verstanden, aus der sich alle gesellschaftliche Macht und Herrschaft ableiten muss. Im Absolutismus ist der Souverän der Herrscher (die Zentralgewalt), in einer Demokratie das Volk.
Soziale Kosten: S. meint alle Kosten, die bei der Produktion oder dem Konsum von Gütern entstehen und die der Verursacher nicht selbst trägt, sondern auf andere externalisiert. So trägt z.B. der Nutzer eines Kfz nur einen Bruchteil der von ihm erzeugten Kosten. Die Umweltkosten, die Kosten aus Unfällen, Straßenschäden usw. zahlen die Steuerzahler, die Natur oder künftige Generationen.
Sozial-ökologische Markt- oder Gemischtwirtschaft: Unter einer s.ö.M. wird ein Wirtschaftssystem verstanden, dass die Märkte nicht abschafft aber ihnen mit Hilfe von politisch-rechtlichen Instrumenten einen Entwicklungsrahmen gibt (z.B. ökologische Leitplanken), der dafür sorgt, dass die Volkswirtschaft sich nach den Zielen und Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung umstrukturiert (zu den Zielen s. Rogall 2008, Kap. 7.5).
Sozial-ökonomische Faktoren: Das wirtschaftliche Verhalten von Menschen wird stark von sozial-ökonomischen Faktoren wie den Preisen und dem Image von Gütern beeinflusst. Durch sie lässt sich erklären warum Menschen die natürlichen Ressourcen (ihre Lebensgrundlagen) systematisch übernutzen und damit zerstören. Zu den wichtigsten Faktoren gehören: Externe Effekte, Öffentliche-Güter-Problematik, Gefangenendilemma.
Sozialpolitik: S. bezeichnet alle Maßnahmen des Staates, die auf die Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen wirtschaftlich schwacher Bevölkerungsgruppen abzielen und bestehende soziale Gegensätze mindern.
Spekulationskasse: S. ist ein Begriff aus der keynesianischen Theorie. Keynes ging davon aus, dass die Hauhalte ihr Einkommen nicht nur zum Konsum verwenden, sondern auch überlegen, wie sie es möglichst gewinnbringend anlegen (sparen) können. Für die Haushalte bieten sich verschiedene Geldanlagen an, die damals gebräuchlichste Form waren Staatsanleihen (festverzinsliche Wertpapiere). Staatsanleihen haben bei der Ausgabe einen festen Zins, schwanken aber je nach Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt im (Kauf- und Verkaufs-) Kurs. Kauft man heute eine Staatsanleihe für 100 €, die fünf Prozent Zinsen bringt, und in einem Jahr bringt ein neues Wertpapier zehn Prozent Zinsen, geht der Kurswert des Fünf-Prozent-Wertpapiers soweit zurück, dass der Käufer für sein eingesetztes Geld auch 10% Zinsen erhält. Letztlich bildet sich mit dem Wertverlust oder Gewinn immer ein einheitlicher Zinssatz für alte und neue Staatsanleihen auf den Märkten. Rechnen die Wirtschaftsakteure mit steigenden Zinsen, werden sie den Erwerb von Wertpapieren aufschieben.
Spieltheorie: Die S. Ist eine mathematisch-empirische Theorie, mit deren Methoden wirtschaftliche, politische und soziologische Verhaltensmuster von Menschen in Gruppen überprüft werden können.
Staatsversagen: S. tritt ein, wenn Parlamente, Regierungen und Verwaltungen scheitern, notwendige Maßnahmen zur Lösung langfristiger Probleme umzusetzen.
Staatszielbestimmungen/Staatsstrukturbestimmungen: Unter S. versteht man die als Verfassungsauftrag formulierten Ziele eines Gemeinwesens, die im Unterschied zu den Grundrechten nicht vor dem Bundesverfassungsgericht einklagbar sind.
Stand der Technik: Der S.d.T. ist ein in Rechtsnormen verwendeter Begriff, der den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren und Anlagen (z.B. zur Begrenzung von Umweltbelastungen) beschreibt, die bereits im regulären Betrieb eingesetzt werden.
Standard-Preis-Ansatz: Der S-P-A geht auf die Ökonomen Baumol und Oates zurück. Die demokratisch legitimierten Entscheidungsträger legen hiernach einen bestimmten Umweltstandard fest (z.B. die Höhe des Verbrauchs an natürlichen Ressourcen), der dann über die Erhebung von Umweltabgaben erreicht werden soll. Die Höhe der Abgaben wird durch ein mehrjähriges Trial-and-Error-Verfahren variiert, bis schließlich die Abgabenhöhe gefunden ist, mit der der Umweltstandard eingehalten wird. In weiterentwickelter Form können auch andere Instrumente zur Standarderreichung eingesetzt werden. Der Ansatz von Baumol und Oates wurde von einzelnen neoklassischen Ökonomen aufgegriffen (z.B. Siebert 1998: 76) besonders konsequent wird er aber von ökologischen Ökonomen vertreten.
Steuern: S. sind Geldleistungen der Steuerpflichtigen an die öffentlichen Haushalte, die der Steuerpflichtige ohne eine konkrete Gegenleistung erbringen muss. Die öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen können all denjenigen zur Erzielung von Einnahmen Steuern auferlegen, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Erzielung von Einnahmen kann auch Nebenzweck sein (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung), d. h. ein nicht fiskalischer Zweck (z. B. eine umweltpolitische Lenkungsabsicht) ist erlaubt.
Stoffeinträge in die Natur: Unter S. werden alle festen und gasförmigen (Schad)stoffe verstanden, die bei der Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Rohstoffen und Energie freigesetzt werden und die natürlichen Kreisläufe (inkl. den Menschen) belasten können.
Strategien: Unter S. wird das planmäßige Handeln im Sinne langfristiger Zweck-Mittel-Entwürfe verstanden.
Strategiepfade einer nachhaltigen Entwicklung: (1) Effizienzstrategie: Vorhandene Produkte sollen ressourceneffizienter (inkl. schadstoffärmer) gestaltet werden. Leitziel ist, die Ressourceneffizienz um den Faktor 10 zu steigern (z.B. „1 l-Auto“). (2) Konsistenz- bzw. Substitutionsstrategie: Hierbei soll untersucht werden, wie neue zukunftsfähige Produkte (die die Managementregeln der Nachhaltigkeit einhalten können) zu entwickeln und auf dem Markt durchzusetzen sind (z.B. erneuerbare Energieträger statt Öl-Heizung). (3) Suffizienzstrategie: Ansätze neuer Lebensstile (Dematerialisierung der Wirtschaft, z.B. neue Konsummuster wie „gut leben, statt viel haben“) und strukturverändernde Maßnahmen (Leitidee: „soviel internationalen Warenaustausch wie nötig, soviel Regionalisierung wie möglich“).
Stromentstehungskosten: S. geben an, zu welchen Kosten Strom hergestellt wird. Zu ihnen zählen neben den variablen Kosten, wie Arbeits- und Primärenergiekosten, auch die fixen Kosten, z.B. Kapitalkosten.
Suboptimale Allokation: S.A. meint einen schlechteren (z.B. verschwenderischen) Einsatz von Ressourcen als möglich wäre, z.B. die Verbrennung nicht erneuerbarer Ressourcen zur Wärmeerzeugung.
Subsidiaritätsprinzip: Nach dem S. sollen nur dann Kompetenzen von den jeweiligen kleineren Gruppen/ Organisationseinheiten (Familien/Kommunen) auf die größere Gruppe / gesellschaftliche Organisationseinheit (Land/Bund/EU) verlagert werden, wenn die kleinere Gruppe zur Lösung des Problems nicht in der Lage ist. Das S. geht auf die katholische Soziallehre der 1930er Jahre zurück. Hintergrund der heutigen Aktualität ist die Diskussion, ob der Staat für die Absicherung der Lebensrisiken (die soziale Sicherheit) zu sorgen hat oder die Privaten mehr Eigenverantwortung tragen sollten. Einige Autoren unterschätzen bei dieser Diskussion den Einfluss der sozial-ökonomischen Faktoren, die dafür sorgen, dass der Mensch in vielen Sektoren nur unzureichend Vorsorge betreibt.
Subsistenzwirtschaft: Unter S. wird eine Wirtschaftsweise verstanden, in der die Produzenten (z. B. bäuerl. Familien), vor allem für den Eigenbedarf fertigen. Ein Tausch findet nur selten und dann zumeist in Form von Gut gegen Gut statt. S. ist damit typisch für Gesellschaften vor einer Staatengründung und der Durchsetzung der Arbeitsteilung.
Suffizienzstrategie: Die S. meint die freiwillige Entscheidung von Menschen das eigene Leben schrittweise ethisch verantwortbar umzugestalten, d.h. nach dem intra- und intergenerativen Gerechtigkeitsprinzip zu gestalten. Hierzu gehört die Nutzung von natürlichen Ressourcen zu Gunsten anderer Menschen und künftiger Generationen einzuschränken, weil die Grenzen der natürlichen Tragfähigkeit bereits überschritten sind (Scherhorn 1997: 162, Costanza et al. 2001: 211). Viele Autoren betonen, dass es hierbei nicht um Askese sondern um Entwicklung neuer Lebensstile geht (Dematerialisierung der Bedürfnisbefriedigung, neue Konsummuster wie „gut leben statt viel haben“ und die „suche nach dem richtigen Maß“).
Sustainable Development: siehe Nachhaltige Entwicklung.
Sustainable Science: Seit den 1970er Jahren sind zahlreiche Schulen und Forschungsansätze entstanden, die sich mit der Übernutzung der natürlichen Ressourcen und den Bedingungen einer Nachhaltigen Entwicklung beschäftigen (sustainable science genannt). Im Rahmen der Nachhaltigen Ökonomie stehen die ökonomisch orientierten Schulen im Fokus, die sich teilweise strikt voneinander abgrenzen, teils große Gemeinsamkeiten aufweisen. Als besonders wichtig sehen wir an: (1) Die neoklassische Umweltökonomie (entstanden in den 1970er Jahren), (2) die Ökologische Ökonomie (1980er Jahre), (3) die Neue Umweltökonomie als Unterschule der Ökologischen Ökonomie (1990er Jahre), (4) den Greifswalder Ansatz (GA) als wichtige Unterschule der Ökologischen Ökonomie (Ott; Döring 2004), (5) das integrierte Nachhaltigkeitskonzept der Helmholtz-Gesellschaft Deutscher Forschungszentren (HFG-Ansatz; Kopfmüller et al. 2001, Kopfmüller 2006), (6) die Industrial Ecology (1990er Jahre, Isenmann; Hauff 2007), die vielleicht ein wenig technischer orientiert ist als die Ökologische Ökonomie, ansonsten aber sehr viele Gemeinsamkeiten aufweist. Diese Schulen und Unterschulen haben wichtige Beiträge für die Sustainable Science geliefert, die durch eine Nachhaltige Ökonomie aufzunehmen und zusammen zu führen sind, damit sie sich zu einer ernst zunehmenden Alternative zur neoklassischen Ökonomie entwickeln kann (Rogall 2008).
Symbolpolitik: S. meint eine Politik, die dazu neigt, für öffentlich thematisierte Probleme Maßnahmen zu verabschieden, die der Öffentlichkeit das Gefühl geben, es würden Lösungsstrategien erarbeitet. Tatsächlich werden aber die hierfür notwendigen Rechtsnormen inkonsequent formuliert oder nicht umgesetzt, so dass diese Maßnahmen letztlich wirkungslos bleiben (Hansjürgens; Lübbe-Wolff 2000).
Szenarien: S. ist eine von der Zukunftsforschung entwickelte Methode alternative Zukunftspfade zu beschreiben. Sie beschreiben also nicht wie sich die Realität am wahrscheinlichsten entwickeln wird, sondern wie sie sich unter bestimmten Bedingungen entwickeln könnte (z.B. wie würde sich der Energieverbrauch in Deutschland entwickeln, wenn die öffentliche Hand keine weiteren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergreifen würde versus der Entwicklung, wenn eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen würde).
Termingeschäfte: sind alle Geschäfte, bei denen die Erfüllung des Vertrages (z.B. Abnahme von Waren oder der Verkauf von Aktien) erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, der Preis (oder Umtauschkurs) jedoch am Abschlusstag des Geschäftes vereinbart wird. Mit T. können Kursrisiken vermieden werden.
Technikfolgenabschätzung (technology assessment, meist mit TA abgekürzt): TA stellt ein wissenschaftliches Instrument dar Zukunftsbezüge von Technik zu erforschen, die Konsequenzen herauszuarbeiten und sie in die gesellschaftlichen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen. Sie will Wissen, Orientierung und Verfahren bereit stellen wie gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können (Fleischer; Grunwald 2002: 132). Aus ihren Erkenntnissen sind Maßnahmen zur Technikgestaltung abzuleiten (Instrumente die, die Entwicklungsrichtung beeinflussen).
Terms of Trade, Entwicklung: Anhand der T. lässt sich feststellen, welches Importvolumen eine Volkswirtschaft im Austausch für ihre Exporte erhält. Die Terms of Trade spiegeln also die relativen Preise wieder, die eine Volkswirtschaft mit ihren Gütern auf den Weltmärkten erzielen kann. Wenn höhere Preise auf den Weltmärkten durchgesetzt werden können, steigen die Terms of Trade und umgekehrt. Wenn z. B. ein Entwicklungsland im Jahr 1970 für 10.000 Säcke Kaffee 10 LkW erhalten hätte und im Jahr 2000 für die gleiche Menge Kaffee 11 LkW, wären ihre Terms of Trade um 10% gestiegen. Tatsächlich sind die Terms of Trade der meisten Güter der Entwicklungsländer lange Zeit gefallen (damit müssten sie eine immer höhere Leistung erbringen, um den gleichen Umfang an Industriegütern zu erwerben). Z Z nehmen die T, aufgrund der gestiegenen Nachfrage der Schwellenländer teilweise wieder zu. (zur Kritik Nuschler 2005: 314).
Theorien: Theoriebildung ist ein wissenschaftliche Methode, mit der wiederkehrende (gesellschaftliche oder natürliche) Abläufe erklärt werden sollen. Hierzu werden Annahmen formuliert, aus denen dann logische Schlussfolgerungen abgeleitet werden.
Time-lag: T.l. meint eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Erkennen eines Problems und der Handlung zur Lösung.
Tobin-Steuer: Der US-amerikanische Nobelpreisträger James Tobin schlug vor, eine Kapitaltransfersteuer einzuführen (von z.B. 1,5% - 2%). Die Tobin-Steuer soll als eine (Umsatz-)Steuer auf den internationalen Kapitaltransfer spekulative Devisentransaktionen begrenzen. Die französischen, finnischen, kanadischen und belgischen Parlamente sowie viele deutsche Politiker fordern die Einführung einer derartigen Steuer. Auf der Hand liegt, dass eine Tobin-Steuer jedoch erst eingeführt werden kann, wenn zu mindestens die EU die Einführung beschließt. Die Einnahmen könnten dann für gezielte Entwicklungsprojekte verwendet werden.
Top-Runner-Ansatz: Der T-R-Ansatz basiert auf einer Regelung 1998/1999 in Japan, eingeführten Regelung, nach der die maximalen Energieverbrauche von ausgewählten energieintensiven Produkten (Klimaanlagen, PCs, Kühlschränke usw.) für ein Zieljahr rechtlich festgelegt werden. Grundlage der Fixierung ist das auf dem Markt erhältliche best-practice-Modell (das beste in diesem Jahr käuflich erhältliche Modell). Anbieter (auch von Importen), die diesen Standard bis zum Zieljahr nicht einhalten können, werden zunächst öffentlich ermahnt, später mit Sanktionen belegt (inbes. dem Verbot der Marktzulassung). Im Computerbereich konnte hierdurch innerhalb von 3 Jahren eine Reduzierung des Energieverbrauchs um 83%, bei CD-Anlagen um 78% erreicht werden (BMU 2008/10a: 26). Bewertung: Durch dem time-lag zwischen der Festlegung des Höchstverbrauchs bis zum Zieljahr sowie der erneuten Festlegung erscheint eine weitere Dynamisierung dringend geboten.
Transaktionskosten: Unter T. verstehen Ökonomen alle Kosten (auch nicht monetärer Art, z.B. Mühe und Zeitverlust), die entstehen, wenn Austauschprozesse durchgeführt werden. Zu ihnen gehören z.B. alle Kosten, die anfallen, um die notwendigen Informationen zum Abschluss sicherer Verträge zu erhalten und die Durchführung zu kontrollieren. Weitere Transaktionskosten sind Transport- und Übergabekosten.
Transdisziplinärer Ansatz: Unter einem t.A. wird eine wissenschaftliche Vorgehensweise verstanden, die, von den theoretischen Ansätzen der Ökologischen/Nachhaltigen Ökonomie ausgehend, versucht, Schnittstellen zu anderen Fachdisziplinen herzustellen und Fragen ganzheitlich zu untersuchen. Costanza et. al. unterscheiden zwischen dem interdisziplinären Ansatz, bei dem sich Disziplinen überlappen und austauschen sowie dem transdisziplinären Ansatz, der die Disziplingrenzen aufhebt (Costanza et al. 2001; vgl.a. Bartmann 1996).
Trittbrettfahrersyndrom: T. meint das oft zu beobachtende Verhalten von Menschen, sich an anfallenden Kosten nicht beteiligen zu wollen, in der Hoffnung, dass andere die Finanzierung übernehmen (z.B. Schwarzfahrer oder Staaten, die keine eigene Klimaschutzmaßnahmen ergreifen).
UGR: siehe Umweltökonomische Gesamtrechnung.
Umwelt: Der Begriff U. wird vielfältig definiert. In seiner umfassendsten Begriffsbestimmung bedeutet Umwelt die Gesamtheit der existenzbestimmenden Faktoren (inkl. der physischen, psychischen, technischen, ökonomischen und sozialen Beziehungen und Bedingungen).
Umweltabgaben: U. sind Abgaben auf die Nutzung natürlicher Ressourcen (z. B. auf Energie oder Wasser) in Form von Gebühren und Beiträgen, Steuern oder Sonderabgaben.
Umweltakteure: Unter U. werden alle Menschen verstanden, die aufgrund ihres Machtpotenzials die gesellschaftliche Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit positiv oder negativ beeinflussen können, d.h. sie können den Prozess beschleunigen oder blockieren.
Umweltbelastungsarten: Die U. können in verschiedene Kategorien unterteilt werden: (1) Klimaveränderung und Zerstörung der Ozonschicht, (2) Schädigung der Biosphäre (durch schadstoffhaltige feste, flüssige, gasförmige Stoffe, sowie Lärm, Erschütterungen und umweltbelastende Abwärme und Strahlungen), (3) Übernutzung der erneuerbaren natürlichen Ressourcen (über das Maß der Regenerationsfähigkeit hinaus, z. B. Süßwasser, Wälder, Fischbestände), (4) Übernutzung der nicht erneuerbaren Ressourcen (Zerstörung der natürlichen Lebenskreisläufe durch Landschaftsveränderungen, Überbauungen und Erosion des Bodens sowie Erschöpfung von Ressourcen wie Primärenergieträgern und Rohstoffen).
Umweltgüter: siehe natürliche Ressourcen.
Umweltlizenzen: siehe Naturnutzungsrechte.
Umweltmedien: Unter U. werden Boden, Wasser und Luft inkl. ihrer Funktionen im natürlichen Lebenskreislauf verstanden.
Umweltökonomie: Die U. (engl. environmental economics) entwickelte sich aus der neoklassischen Umwelt- und Ressourcenökonomie. Sie ist ein Zweig der Wirtschaftswissenschaft, die in ihren Theorien, Analysen und Kostenrechnungen ökologische Parameter mit einbezieht (Umweltprogramm der Bundesregierung 1971). Seit Ende der 1990er Jahre wird die Weiterentwicklung zu einer Neuen Umweltökonomie/Nachhaltigen Ökonomie gefordert, die transdisziplinäre Ansätze und die Übernahme des Nachhaltigkeitsgedankens beinhaltet (Verschmelzung mit den Ansätzen der Ökologischen Ökonomie).
Umweltökonomische Gesamtrechnung (UGR): Umweltökonomische Gesamtrechnung (UGR): Die UGR wird als Berichtssystem definiert, mit dem die Beziehungen zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der natürlichen Umwelt statistisch wiedergegeben werden. Hierbei wird der VGR ein Berichtssystem über das Naturvermögen und den Naturverbrauch eines Landes an die Seite gestellt. Anhand physikalischer und monetärer Indikatoren soll gezeigt werden, wie sich der Zustand der Natur entwickelt, inwieweit die Natur durch die wirtschaftlichen Aktivitäten (Produktion und Konsum) beansprucht oder zerstört wird und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Sie folgt der Leitidee der nachhaltigen Entwicklung und der Erkenntnis, dass es heute nicht mehr nur um die Erfassung von lokal wirkenden Schadstoffeinträgen geht, sondern um die Erfassung der Beiträge zu den globalen Umweltproblemen, insbes. durch die Übernutzung der natürlichen Ressourcen. Derzeit gliedert sich die UGR in die folgenden Themenbereiche: I. Umwelt als Ressourcenquelle: (1) Energie- und, (2) Rohstoffverbrauch, (3) Wasserentnahme, II. Umwelt als Senke für Rest- und Schadstoffe: (4) Treibhausgase, (5) Luftschadstoffe, (6) Wasserabgabe, (7) Abfall, III. Strukturelle Nutzung der Umwelt: (8) Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Weiterhin werden Indikatoren des Umweltzustandes (z. B. Waldschäden), und Maßnahmen des Umweltschutzes erfasst. Seit 2002 wurde die UGR um sektorale Berichtsmodule (Handlungsfelder) ergänzt (z.Z. Verkehr und Umwelt, Landwirtschaft und Umwelt, Waldgesamtrechnung) (Rogall 2008, Kap. 7.3).
Umweltpolitik/ Umweltschutzpolitik:: Der Begriff U. wurde von Menke-Glückert (Ministerialdirektor im BMI) etwa 1970 in die deutsche Sprache eingeführt. Das erste Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 beschreibt Umweltpolitik als Gesamtheit der Maßnahmen, die notwendig sind um: (1) dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht, (2) Boden, Luft und Wasser, Pflanzenwelt und Tierwelt vor nachteiligen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen, (3) Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen (Deutscher Bundestag 1971). Diese Zieltrias wird seit der UN-Konferenz für Environment and Development 1992 in Rio de Janeiro als Teil einer nachhaltigen bzw. dauerhaft aufrechterhaltbaren Entwicklung (sustainable development) angesehen. So definiert die Neue Umweltökonomie/Nachhaltige Ökonomie: Umweltpolitik ist die Gesamtheit der Maßnahmen, die notwendig sind, um die Umweltbelastungen auf ein unschädliches Maß zu verringern und für eine gerechte Verteilung der natürlichen Ressourcen für alle Menschen und die nachfolgenden Generationen zu sorgen, d.h. so weit wie möglich zu erhalten. U. umfasst damit nicht nur die gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Menschen (anthropozentrischer Ansatz), sondern gibt auch den anderen Lebewesen und Umweltmedien ein gewisses Eigenrecht auf Schutz vor nachteiligen Wirkungen. Allerdings gehen viele Umweltjuristen davon aus, dass Umweltpflege nie Selbstzweck sein kann, sondern letztlich immer um des Menschen willen geschieht (weit gefassterer anthropozentrischer Ansatz). Andernfalls müsste den Umweltgütern, die bislang dem Menschen vorbehaltene Fähigkeit, Träger von eigenen Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt) zu sein, verliehen werden (ökozentrischer Ansatz).
Umweltqualitäts- und Umwelthandlungsziele: U.u.U. sind übergreifende Ziele, die einen umweltpolitischen Problembereich umfassen (z. B. Klimaveränderung) und aus den vier Umweltoberzielen (Managementregeln) der Nachhaltigkeit abgeleitet werden. Sie beschreiben die angestrebten Umweltstandards (Sollwerte). Umwelthandlungsziele geben die quantifizierbaren Schritte (Zwischenziele) an, die notwendig sind, um die in den Umweltqualitätszielen beschriebenen Standards zu erreichen. Aus diesen Umwelthandlungszielen sind Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, mit denen die Ziele erreicht werden können.
Umweltqualitätsstandards: Unter U. werden Grenzwerte oder Verbrauchsraten verstanden, die nicht überschritten werden dürfen.
Umweltraum: U. meint die natürlichen Lebensgrundlagen (natürlichen Ressourcen) mit all ihren Funktionen. Der Begriff Grenzen des Umweltraumes soll zeigen, dass der Mensch die natürlichen Ressourcen nur bis zu einem gewissen Grad nachhaltig (dauerhaft) nutzen kann, ohne eine Schädigung der Lebensgrundlagen zu verursachen. Sie werden überall dort übertreten, wo die Freisetzung von Schadstoffen zu einer Gesundheitsgefährdung der Menschen, Tiere und Pflanzen führt und die natürlichen Ressourcen mit ihren Funktionen übernutzt werden. Der Begriff U. wurde durch die Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ im Jahr 1996 popularisiert. Die Autoren, die die Größe dieses Umweltraumes als nicht exakt bestimmbar ansehen, wollen das Faktor 10-Konzept von Schmidt-Bleek umgesetzt wissen (Senkung des Ressourcenverbrauchs um den Faktor 10).
Umweltrecht: U. ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Satzungen), die der Umweltpflege dienen.
Umweltschadenskosten: Unter U.S.K. werden alle Kosten verstanden, die bei der Nutzung insbesondere der Übernutzung der natürlichen Ressourcen entstehen (z.B. Gesundheitskosten, Sanierungskosten für verschmutzte Gewässer und Böden, Ernteverluste).
Umweltschutzkosten: Unter U. (Vermeidungskosten) werden alle Kosten verstanden, die anfallen, wenn Maßnahmen zum Schutz oder der Sanierung der natürlichen Ressourcen ergriffen werden (z.B. Bau von Filteranlagen und Klärwerken, Wärmeschutzsanierung). Zu den Umweltschutzkosten zählen neoklassische Umweltökonomen auch den Verzicht auf Nutzenrealisierung (z.B. Verzicht auf Fernreisen). Nach dem ökonomischen Gesetz der fallenden Grenzproduktivität geht die Umweltökonomie davon aus, dass die Vermeidungskosten mit zunehmender Verbesserung der Umweltsituation überproportional zunehmen (z.B. sind die Investitionskosten um das „letzte“ Mikrogramm Schadstoff aus einem See zu entfernen viel höher als für eine grobe Reinigung).
Umweltschutztechniken (nachsorgende): N.U. setzen am Ende des Produktionsprozesses an. Bei n.U. geht es i.d.R. um die Filterung und Lagerung von leicht toxischen bis hoch giftigen Stoffen, die bei der Produktion entstehen.
Umweltstraftaten: Unter Umweltstraftaten werden alle Handlungen oder Unterlassungen verstanden, die umweltrelevante Delikte darstellen.
Umweltverträglichkeitsprüfung: Eine U. ist nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung für alle genehmigungspflichtigen Anlagen erforderlich (vgl. Anhang zu Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVP). Für einen Teil der Anlagen (z.B. Müllverbrennungsanlagen) wurde diese Pflicht durch das Investitionserleichterungsgesetz abgeschafft. Grundlage des deutschen UVP-Gesetzes von 2001 ist die Richtlinie des Rates der EG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben.
Unilateralismus: Als U. wird in der internationalen Politik vorkommender Politikstil bezeichnet. Bei diesem Politikstil behalten sich einzelne Staaten vor, je nach eigener Interessenlage, auch gegen andere Staaten, bestehende Abkommen und das Völkerrecht zu verstoßen. Anstelle internationaler Verträge werden bilaterale Vereinbarungen angestrebt.
Unsichtbare Hand (Geprägt von A. Smith): Hiernach können die Märkte allein für eine optimale Allokation sorgen (auch Preismechanismus genannt).
Utilitarismus: Die utilitaristische Ethik (von lat. utilis- nützlich) sieht ihr höchstes Ziel in der Erreichung des größtmöglichen Glücks der größtmöglichen Zahl (von Menschen). Im Hinblick auf dieses Ziel formuliert sie das Nutzenprinzip als Moralprinzip: Eine Handlung ist dann moralisch, wenn sie die nützlichsten Folgen für eine größtmögliche Anzahl von Betroffenen hat, d.h. wenn die Folgen einer Handlung darin bestehen, dass sie für die Gesellschaft ein Maximum an Freude und ein Minimum an Leid hervorbringen. Die berühmtesten Utilitaristen waren Jeremy Bentham und John Stuart Mill. Als deutlichste Kritik gegen dieses Ethikprinzip wird vorgetragen, dass es insofern ungerecht sei, als es nicht das Glück des Individuums, sondern der Mehrheit im Auge hat und es daher utilitaristisch durchaus legimitiert sei, dass ein Einzelner oder eine Minderheit für das Glück der Mehrheit aufgeopfert werden könnte.
Variable: Eine Variable ist eine Größe, die sich verändert und die gemessen werden kann (z.B. Preise, Löhne, Zinssätze usw.). Wirtschaftswissenschaftler versuchen die Zusammenhänge zwischen Variablen zu erkennen und zu erläutern. Sie verwenden mathematische Methoden, um zu überprüfen, ob ein statistischer Zusammenhang (z.B. zwischen zwei Zahlenreihen) festzustellen ist (z.B. Korrelationen). Sie interessieren sich aber nicht für zufällige parallele Entwicklungen, sondern für Kausalitäten (ursächliche Zusammenhänge).
Verantwortung: V. ist die Verpflichtung, auf das Wohl einer Person oder eines Systems (z.B. Unternehmen oder Organisation) zu achten.
Verbände: V. sind auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von Personen, Gruppen, Unternehmen oder Institutionen zur organisierten Interessenvertretung gegenüber Dritten, z.B. staatlichen Entscheidungsträgern, Öffentlichkeit usw.
Vertragstheoretischer Ethikansatz von Rawls: Nach Rawls ist eine Gesellschaft gerecht, wenn solche Regeln herrschen, wie sie die Mehrzahl der Menschen fordern würden, wenn sie nicht wüssten, wie ihre materiellen und geistigen Voraussetzungen bei ihrer Geburt sind. Diese Regeln werden in einem fiktiven Gesellschaftsvertrag festgehalten, der für alle verbindlich ist und an den sich alle halten.
Verursacherprinzip: V. ist eines der Grundprinzipien der Umweltpolitik. Hiernach soll jeder der potentiell eine Umweltbelastung verursacht für alle Kosten aufkommen, die zur Verhinderung dieser Belastung entstehen bzw. alle Beseitigungs- und Folgekosten tragen (inkl. Planungs-, Überwachungs-, Vermeidungs- und Beseitigungskosten). Ziel ist die ökologische Modernisierung bzw. Umstrukturierung der Produkte und Produktionsprozesse, so dass künftig die Managementregeln der Nachhaltigkeit eingehalten werden können.
Verwertung: V. wird als Gewinnung von Stoffen und Stoffgruppen aus Abfällen und als deren stoffliche oder energetische Nutzung im Wirtschaftskreislauf definiert (Entwurf TA-Siedlungsabfall). Umstritten ist die Frage, ob eine energetische Nutzung der anfallenden Energie bei der Verbrennung als „thermische Verwertung“ der stofflichen Verwertung, d. h. dem Recycling, gleichgestellt werden darf.
Vollständige Märkte: V.M. bilden das Grundmodell der neoklass. Ökonomie. Auf den v.M. treten eine Vielzahl von Anbietern und Nachfragern zum Tausch (Ware gegen Geld) aufeinander. In der Theorie sind alle Marktteilnehmer über das Angebot und die Nachfrage vollständig informiert. Kein Marktteilnehmer besitzt die wirt. Macht, die Preise zu verändern. Der Preis bildet sich vielmehr durch Angebot und Nachfrage (d.h. alle Marktteilnehmer können als sog. Mengenanpasser nur die angebotene oder nachgefragte Menge verändern). Dieser Marktmechanismus führt in der Theorie zwangsläufig zu einer optimalen Allokation. Andauernde wirtschaftliche Krisen sind somit ausgeschlossen.
Vorsorgeprinzip: V. ist eines der Grundprinzipien der Umweltpolitik. Es beinhaltet das Ziel, Umweltschutzmaßnahmen präventiv und an der Quelle der Schädigungen anzusetzen, so dass sie gar nicht erst entstehen können. Insofern beinhaltet es eine Risikominimierungsstrategie (inkl. Vorsichtigkeitsansatz). Ziel ist die ökologische Modernisierung bzw. Umstrukturierung der Produkte und Produktionsprozesse, so dass künftig die Managementregeln der Nachhaltigkeit eingehalten werden können.
Wachstumstheorien: W. beschäftigen sich mit der Erklärung der Veränderung des Bruttonationaleinkommens. Dabei stehen nicht kurzfristige (z. B. jährliche), sondern langfristige Veränderungen des Produktionspotentials.
Währungen: Geld wird zur Währung, sobald es sich um internationale Geldtransaktionen handelt.
Währungspolitik: W. umfasst alle nationalstaatlichen Maßnahmen und internationalen Vereinbarungen, die den krisenfreien Austausch von Währungen sichern.
Währungsreserven: Als W. werden alle Devisen, Gold und die sog. Sonderziehungsrechte des IWF verstanden. Sie werden international als Zahlungsmittel akzeptiert.
Wechselkurs: W. ist das Austauschverhältnis zwischen verschiedenen Währungen.
Weltwirtschaftsordnung: Die W. umfasst die Gesamtheit der vertraglichen Regelungen, Verhaltensnormen sowie gesellschaftlichen und ökonomischen Institutionen, die die Transaktionen im internationalen Wirtschaftsverkehr bestimmen.
Wirtschaften: W. heißt, dass die Produktionsfaktoren (Inputs) möglichst effizient eingesetzt werden, d.h. eine gewünschte Menge an Gütern mit möglichst wenig Mitteln hergestellt wird (Minimumprinzip). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass mit einer bestimmten Menge an Produktionsfaktoren eine maximale Gütermenge (Output) produziert werden soll (Maximumprinzip). Dies soll durch einen optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren erreicht werden, optimale Allokation genannt.
Wirtschaftliches Wachstum: W.W. wird gemessen als Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr. In der Ökonomie bedeutet der Begriff „real“, dass die Inflationsrate herausgerechnet wurde.
Wirtschaftsakteure: Unter W. werden alle Personen verstanden, die durch Handlungen einen positiven oder negativen Einfluss auf den Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung nehmen (insbes. Konsumenten und Unternehmer).
Wirtschaftspolitik: W. umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, das Wirtschaftsleben in einem Land entsprechend der zugrunde liegenden Wirtschaftsordnung und den gesellschaftlichen Zielsetzungen zu gestalten. Die Wirtschaftsordnung umfasst die Gesamtheit der Rahmenbedingungen, innerhalb derer der Wirtschaftsprozess abläuft (Ordnungspolitik). Zu den Rahmenbedingungen zählen: die Eigentumsordnung, die Rolle des Staates, Markt- und Unternehmensformen, Ausprägung der gesellschaftlichen Institutionen u.a.m. Eine Nachhaltige Wirtschaftspolitik verfolgt das Ziel an der dem Umbau der Industriegesellschaft im Sinne eines Nachhaltigen Wirtschaftens mitzuwirken. Zu den Zielen zählen: (1) Stabilitätsziele (selbstständige Existenzsicherung bei akzeptabler Arbeitsbedingung, Geldwertstabilität, Verteilungsgerechtigkeit, Machtkontrolle, außenwirtschaftliches Gleichgewicht), (2) Ein aktiver Umbau der Industriegesellschaft nach dem Zieldreieck einer Nachhaltigen Wirtschaft.
Wohlfahrt: W. ist ein neoklassischer Begriff, der in der Wohlfahrtstheorie verwendet wird. Er wird heute nicht mehr, wie zu Zeiten von A.C. Pigou (1920), als Höhe der materiellen Güterproduktion einer Volkswirtschaft definiert, sondern umfasst als Maß der Befriedigung materielle sowie immaterielle (psychische und soziale) Bedürfnisse. Die Wohlfahrt ist somit auch abhängig von der Bildungs-, Gesundheits- und Umweltsituation eines Landes. Autoren, die der neoklassischen Theorie kritisch gegenüber stehen, bevorzugen den Begriff Lebensqualität.
Wohlfahrtstheorie: Die Wohlfahrtstheorie ist ein Teilgebiet der neoklassischen Theorie. Im Mittelpunkt ihres Erkenntnisinteresses stehen die Formen und Folgen von Marktversagen (insbes. Fehlallokationen). Besondere Schwerpunkte bilden die Analyse öffentlicher bzw. meritorischer Güter, externe Effekte und die Messung der ökonomischen Wohlfahrt.
Zivilgesellschaft: Der Begriff Z. bezeichnet das kollektive Handeln von Personen und Organisationen zwischen Staat und Wirtschaft. Ihren Kern bildet eine Vielzahl Gruppen und Organisationen (z. B. Bürgerinitiativen, Umweltverbände, Selbsthilfegruppen).
Zukunftsfähige Entwicklung: siehe Nachhaltige Entwicklung.